Thema

Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

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    Mit der AOK-Rechtsdatenbank finden Sie einfach wichtige Rechtsquellen. Wie die Suche funktioniert, zeigt das Video.
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    25.06.2025 | Pflegeversicherung und Elterneigenschaft

    Kindernachweise jetzt digital

    Ab dem 1. Juli 2025 wird das digitale Verfahren für den Nachweis von Kindern für die Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtend.
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Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.

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