Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung anfordern

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von den Bietern oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob der Bietende regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kasse nachgekommen ist.

Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer AOK benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre AOK.

Bescheinigungen im Abonnement

Unser Angebot an alle Arbeitgeber: die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Abonnement. Wir übersenden Ihnen automatisch nach Ablauf der bisherigen Unbedenklichkeitsbescheinigung eine neue Bescheinigung.

Es gilt keine feste Laufzeit, Sie können uns jederzeit Änderungen mitteilen oder den Versand einfach über Ihren Ansprechpartner  abbestellen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie Bescheinigungen einzeln oder im Abonnement nur von der AOK erhalten können, die Ihr Beitragskonto führt.

Dokumente zum Download von der AOK Nordost
Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der AOK Nordost

Bei Fragen rund um das Thema Arbeitgeberservice

Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner

Ihre AOK/Region
Ihre PLZ
Land
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück