Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung anfordern
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von den Bietern oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob der Bietende regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kasse nachgekommen ist.
Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer AOK benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre AOK.
Bescheinigungen im Abonnement
Unser Angebot an alle Arbeitgeber: die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Abonnement. Wir übersenden Ihnen automatisch nach Ablauf der bisherigen Unbedenklichkeitsbescheinigung eine neue Bescheinigung.
Es gilt keine feste Laufzeit, Sie können uns jederzeit Änderungen mitteilen oder den Versand einfach über Ihren Ansprechpartner abbestellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie Bescheinigungen einzeln oder im Abonnement nur von der AOK erhalten können, die Ihr Beitragskonto führt.
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