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Inhalte des Arbeitgeber-Newsletters

  • Aktuelle Änderungen des Sozialversicherungsrechts
     
  • Regelmäßige Impulse für mehr Gesundheit im Betrieb mit Beispielen aus der Praxis und Expertentipps
     
  • Weiterführende Informationen und Angebote im AOK-Arbeitgeberportal
     
  • Frühzeitige Hinweise auf AOK-Seminare vor Ort und AOK-Online-Seminare
     
  • Informationen über AOK-Services, regionale Aktionen oder Veranstaltungen sowie Kooperationen der Gesundheitskasse

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Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Nut­zung auch Ih­rer pri­va­ten Da­ten ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich. Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern bzw. je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

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