Pflegeversicherung und Pflegezeit
Thema:
Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 3,3 Prozent. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte sind automatisch in deren Pflegekasse versichert.
Neben der sozialen Pflegeversicherung leisten Kommunen und Länder einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Die Broschüre gibt einen Einstieg ins Thema Pflegeversicherungen und das Leistungsspektrum.
Kontakt zur
AOK Nordost
AOK/Region ändern
AOK-Service-Telefon
0800 2650800
Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück