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Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung ist seit 30 Jahren ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Beitragsabschläge. Wenn Beschäftigte Angehörige pflegen, haben sie Anspruch auf Auszeiten wie die Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege, Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

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  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

    Das Gesetz enthält Bestimmungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und zur Pflegezeit.

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