Pfändungsrechner 2026

Die Pfändung des Arbeitseinkommens (Lohn- und Gehaltspfändung) ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Der Pfändungsrechner der AOK erspart den Blick in die Pfändungstabelle. Mit einem Klick sehen Sie das unpfändbare Einkommen, das Sie verschuldeten Beschäftigten auszahlen können.

Erhöhung der Pfändungsgrenzen 2026

Die Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum von Beschäftigten und ihren engsten Familienangehörigen schützen, wurden zum 1. Juli 2026 nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrags angepasst. Der Pfändungsfreibetrag liegt nun bis zum 30.6.2027 bei 1.587,40 Euro monatlich. Mit dem AOK-Pfändungsrechner ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) den pfändbaren Anteil eines Lohns oder Gehalts. Geben Sie dazu einfach Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten in den Rechner ein.

Pfändbares Einkommen ab 1. Juli 2026

Ihre Angaben

Unterhaltsberechtigte

Alle Angaben ohne Gewähr

Was können Sie mit dem Pfändungsrechner ermitteln?

Mit dem Pfändungsrechner erfahren Sie:

  • Wie hoch ist das unpfändbare Einkommen im Monat?
  • Wie hoch ist der pfändbare Anteil des Nettoeinkommens?
  • Wie erhöht sich der unpfändbare Anteil des Einkommens bei unterhaltsberechtigten Angehörigen?

Tipps für Nutzende

Der Pfändungsrechner ermittelt den Pfändungsfreibetrag anhand des monatlichen Nettoeinkommens der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Die Unterhaltspflichten der oder des unter Lohnpfändung stehenden Beschäftigten werden dabei vom Rechner berücksichtigt. Es können bis zu vier und mehr Personen als Unterhaltsberechtigte ausgewählt werden.

Stand

Erstellt am: 01.07.2026

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