Elektronischer Datenaustausch und SV-Meldeportal

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Für die elektronische Datenübertragung sind nur systemgeprüfte Programme zugelassen, die alle Anforderungen an Datenschutz und Übertragungssicherheit erfüllen. Eine Möglichkeit der Datenübertragung ist zurzeit die elektronische Ausfüllhilfe über sv.net. Sie wird ab Oktober 2023 durch das neue SV-Meldeportal abgelöst. Darüber können Arbeitgeber weiterhin zuverlässig Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, Erstattungen nach dem AAG und weitere Bescheinigungen und Meldungen an die Sozialversicherungsträger übermitteln.
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Zwei Frauen in einem Büro© AOK

Gesetzlicher Rahmen zum Datenaustausch

Seit 1. Januar 2006 dürfen DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise nur noch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemuntersuchter Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen der Krankenkassen übermittelt werden (Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht vom 21. März 2005). Datenträger, von Hand ausgefüllte Formulare oder Ausdrucke auf Papier sind seitdem nicht mehr zulässig.

Um auch kleinen und Kleinstunternehmen den elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zu ermöglichen, stellen die Sozialversicherungsträger eine Ausfüllhilfe zur Verfügung. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Programme zum elektronischen Datenaustausch

Meldungen und Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge werden mittels Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogrammen erstellt und auch maschinell übermittelt. Voraussetzung für die Teilnahme an der maschinellen Übermittlung nach den Vorgaben des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes ist eine genaue Prüfung.

Diese Prüfung führt die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) durch.

Die ITSG vergibt allen Entgeltabrechnungsprogrammen nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat und eine Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer werden alle Datenlieferungen an die Datenannahmestellen der Krankenkassen versehen. Damit wird für Arbeitgeber und Krankenkassen sichergestellt, dass der Datenaustausch mit höchster Qualität erfolgt. Eine Liste der systemgeprüften Programme ist online abrufbar.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 06.09.2023

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