Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Hierher kommt der Kurztext!

Thema
Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz, der im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt ist. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) sollen die finanziellen Belastungen, die Arbeitgebern durch die Schwangerschaft und Mutterschaft ihrer Arbeitnehmerinnen entstehen, minimiert werden.

Aktuelles
  • Eine junge Frau hat ein Baby auf dem Arm und lächelt es an. Im Hintergrund sind eine Wiese und Bäume zu sehen.
    22.01.2024 | Newsletter Ausgabe 01/2024
    Arbeitgeber melden seit diesem Jahr Beginn und Ende der Elternzeiten ihrer Beschäftigten an deren Krankenkasse.
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Wer Mitarbeiterinnen beschäftigt, die schwanger sind oder ein Kind bekommen haben, muss die Rechte der Mütter und die Arbeitgeberpflichten kennen und berücksichtigen. Die Broschüre informiert darüber umfassend.

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