Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Hierher kommt der Kurztext!

Thema

Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz, der im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt ist. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) sollen die finanziellen Belastungen, die Arbeitgebern durch die Schwangerschaft und Mutterschaft ihrer Arbeitnehmerinnen entstehen, minimiert werden.

Weiteres zum Thema

Broschüre Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Wer Mitarbeiterinnen beschäftigt, die schwanger sind oder ein Kind bekommen haben, muss die Rechte der Mütter und die Arbeitgeberpflichten kennen und berücksichtigen. Die Broschüre informiert darüber umfassend.

Passende Tools der AOK NordWest

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zum Thema Mutterschutz und Ausgleichsverfahren? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Mutterschutz und Ausgleichsverfahren

Sozialversicherungspflicht und Familienversicherung: Das Sozialversicherungsrecht gilt auch für Mitarbeitende aus dem Ausland. Was Arbeitgeber darüber wissen sollten.

Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Kontakt zur AOK NordWest

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.