Online-Training Krankenkassenwahlrecht

Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.

Kassenwechsel einfacher

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietern der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden, ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.

Inhalte des Online-Trainings

  1. Einführung in das Krankenkassenwahlrecht
  2. Sofortiges Krankenkassenwahlrecht
  3. Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
  4. Überblick Bindungsfristen
  5. Meldepflichten des Arbeitgebers beim Kassenwahlrecht

Jetzt anmelden

Um teilzunehmen klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf den Button „Zum Online-Training“. Ihnen entstehen keine Kosten.

Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile des über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehenden Service und Leistungsportfolios der AOK informieren können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen. Wir beachten dabei selbstverständlich alle datenschutzrechtlichen Regeln.

nw – queo Online-Training Anmeldung ALLGEMEIN

Private Daten

Private Daten

Datenschutzhinweis

Ihre Angaben sind freiwillig. Die Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO erhoben und zu Werbezwecken bei Abgabe der Einwilligungserklärung. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse Dritte oder von uns beauftragte Dienstleister sein. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter aok.de/nw/datenschutzrechte. Verantwortlich ist die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse., Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund. Den Stabsbereich Datenschutz der AOK NordWest – Die Gesundheitskasse. erreichen Sie unter gleicher Adresse.

Einwilligungserklärung zu Werbezwecken

Ich bin damit einverstanden, dass die AOK NordWest meine Daten verarbeitet und nutzt, um mich künftig zielgerichtet per E-Mail über die Services, Produkte und Leistungsangebote der AOK NordWest, sowie zu privaten Krankenzusatzversicherungen ihres Kooperationspartners zu informieren. Diese Einwilligungen kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – ein Anruf unter der Servicenummer 0800 265 5000 genügt.

Weiteres zum Thema
Neues Kassenwahlrecht
AOK – erste Wahl für Unternehmen

Ob bei Fragen zur Sozialversicherung oder rund um Gesundheit und Prävention – die AOK hilft Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern mit vielen konkreten Angeboten weiter.

Ein Mann in orangefarbenem T-Shirt und Latzhose lacht in die Kamera.
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.