Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung anfordern
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von den Bietern oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob der Bietende regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kasse nachgekommen ist. Seit dem 01.01.2024 beantragen Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch über ein Zusatzmodul in Ihrem Abrechnungsprogramm. Für die Firmen, deren Abrechnungsprogramm das entsprechende Zusatzmodul noch nicht beinhaltet, bietet Ihre AOK NordWest übergangsweise weiterhin die Möglichkeit, die Bescheinigung auf diesem Weg zu beantragen.
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