Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung anfordern

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von den Bietern oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob der Bietende regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kasse nachgekommen ist. Seit dem 01.01.2024 beantragen Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch über ein Zusatzmodul in Ihrem Abrechnungsprogramm. Für die Firmen, deren Abrechnungsprogramm das entsprechende Zusatzmodul noch nicht beinhaltet, bietet Ihre AOK NordWest übergangsweise weiterhin die Möglichkeit, die Bescheinigung auf diesem Weg zu beantragen.

nw – Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die AOK NORDWEST Ihnen nur dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann, wenn sie für Sie ein Beitragskonto führt.

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Die Daten werden zur Erstellung und zum Versand von Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhoben und verarbeitet; dafür ist das Ausfüllen aller Felder nötig. Entsprechend sind auch alle mit einem * als Pflichtfeld gekennzeichnet. Empfänger Ihrer Daten können im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse Dritte oder von uns beauftragte Dienstleister sein. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter aok.de/nw/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK NORDWEST, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, Telefon 0800 265 5000 (kostenfrei); aus dem Ausland: +49 231 41930 (kostenpflichtig) oder per Telefax: 0800 265 2265 (kostenfrei) oder postalisch an den Datenschutzbeauftragten, Postadresse: 58079 Hagen.

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