Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

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Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.

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Broschüre Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet die Broschüre aktuell und praxisnah.

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Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu geben. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ein und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.

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