Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Hierher kommt der Kurztext!

Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz, der im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt ist. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) sollen die finanziellen Belastungen, die dem Arbeitgeber durch die Schwangerschaft und Mutterschaft ihrer Arbeitnehmerinnen entstehen, minimiert werden.
Wer Mitarbeiterinnen beschäftigt, die schwanger sind oder ein Kind bekommen haben, muss die Rechte der Mütter und die Arbeitgeberpflichten kennen und berücksichtigen. Die Broschüre informiert darüber umfassend.
Sie haben Fragen zum Thema Mutterschutz und Ausgleichsverfahren? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
-
Beschäftigungsverbot Arbeitgeber (Schwangerschaft) und normale Krankschreibungen Arzt anderer Art
03.02.2023
-
Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn man das Krankengeld bezieht.
25.01.2023
-
reduziertes Arbeiten im Mutterschutz
25.01.2023
-
SV-pflichtiges Arbeitsentgelt im Übergangsbereich im AAG Antrag
24.01.2023
Passende Informationen zum Thema Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Arbeitnehmer. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
Mehr erfahrenStudenten und Praktikanten
Für die Beschäftigung als Werkstudent ist die Höhe des Arbeitsentgelts unerheblich, sofern es regelmäßig 450 Euro monatlich überschreitet.
Mehr erfahrenEntgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Erkrankt ein Mitarbeiter und wird arbeitsunfähig, erhält er in aller Regel von seinem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter sein Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Mehr erfahren