Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützen, indem sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten. Dabei können sie zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen wählen und sich an der Finanzierung beteiligen. Arbeitnehmer haben in der bAV einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Bereits 60 Prozent der Beschäftigten kommen in den Genuss einer betriebliche Altersvorsorge (bAV). Warum und wie Arbeitgeber eine bAV einrichten können, erläutert die Broschüre aktuell, anschaulich und mit Tipps für die Praxis.
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Passende Informationen zum Thema Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verantwortlich für den Einzug aller Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung). Die Beiträge leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Mehr erfahrenBei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Arbeitnehmer. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
Mehr erfahrenAb Oktober 2020 müssen die Zahlstellen den Bezug von bAV-Leistungen bei den Krankenkassen melden. Weitere Neuerungen in der bAV zum Jahreswechsel werden vorgestellt.
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