Meldungen zur Sozialversicherung
Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle relevanten Daten über die Versicherten im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Weitere Meldungen sind zum Beispiel Jahres-, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen. Die Meldedaten sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar. Meldungen werden direkt über die Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Meldung zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
-
Sozialversicherungsrechtliche Frage bei Minijob während Mutterschutz28.07.2026
-
Im aktuellen Kalenderjahr wurde eine beitragsfreie Urlaubsabgeltung aufgrund einer Dauererkrankung und Austritt wegen Verrentung gewährt.24.07.2026
-
Meldungen bei EU-Rente24.07.2026
-
Unbezahlter Sonderurlaub eines freiwillig gesetzlich Versicherten23.07.2026
Persönliche Ansprechperson
0800 0265637