Online-​Training Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem Online-Training Ihrer AOK erhalten Sie einen Überblick über das geänderte Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Effizienter Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen

Mehr als 500.000 Stellen können in Deutschland aktuell nicht mehr durch qualifizierte Menschen besetzt werden. Um passende Fachkräfte zu finden, müssen Arbeitgeber immer mehr im Ausland suchen.

Mit den ergänzenden Regelungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 erhofft sich die Bundesregierung dank geringerer Bürokratie einen Zuzug von knapp 130.000 Fachkräften aus Drittstaaten. Das geänderte Gesetz ist in Teilen bereits seit November 2023 in Kraft, andere Teile werden im Laufe des Jahres 2024 rechtsgültig.

Das Online-Training Ihrer AOK verschafft Ihnen einen Überblick über die Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und erläutert, wie Sie als Arbeitgeber von den ergänzenden Regelungen profitieren können.

Inhalte des Online-Trainings

In unserem Online-Training erfahren Sie alles zu diesen Fragen:

  • Warum ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sinnvoll und wichtig und wie kann es Sie bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland unterstützen?
  • Was sind die wichtigsten Regelungen des geänderten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?
  • Wie können Sie ausländische Fachkräfte bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt unterstützen?
  • Wie die AOK Sie als Arbeitgeber zu diesem Thema unterstützen kann.

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Um am Online-Training teilzunehmen, klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf den Button „Zum Online-Training“. Ihnen entstehen keine Kosten.

Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile der Services und des Leistungsportfolios der AOK informieren können, die über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen.

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Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

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