Minijobs

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Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.

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Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

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Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

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Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

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    Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen.

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