Kurzarbeit und Schlechtwetter
Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten.
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Passende Informationen zum Thema Kurzarbeit und Schlechtwetter
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Mehr erfahrenBeiträge im Übergangsbereich (Midijob)
Bei der Beitragsberechnung für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Mehr erfahrenMutterschutz und Ausgleichsverfahren
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
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