Überblick: Beiträge zur Sozialversicherung

Die Einnahmen aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Grundlage für Leistungen der Sozialversicherung. Die Krankenkassen sind mit dem Einzug der Beiträge betraut und sind daher der wichtigste Kontakt für Unternehmen. Der Gesetzgeber hat genaue Regeln für die Ermittlung der Beitragshöhe festgelegt.

Grundsätze des Beitragssystems

Die Krankenkassen ziehen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Pflichtbeiträge zur Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten die Beiträge entsprechend an die anderen Sozialversicherungsträger weiter. Sie sind vom Gesetzgeber als Einzugsstellen bestimmt. Die Höhe der meisten Beitragssätze legt der Gesetzgeber fest.

Passend zum Thema
Online-Training Basiswissen Sozialversicherung – Modul 2: Beiträge

Mit unserem interaktiven Online-Training erhalten Sie einen guten Einstieg in das Thema Beiträge.

Grundlagen für die Beitragsberechnung

Grundlagen für die Beitragsberechnung sind das Arbeitsentgelt, die Beitragszeit und der Beitragssatz. Exakte Vorgaben, wie sich die Beiträge berechnen, enthält die Beitragsverfahrensverordnung.

Passend zum Thema
Broschüre Beiträge zur Sozialversicherung

Weitere Fachinformationen für Arbeitgeber zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung finden Sie in der AOK-Broschüre.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Überblick: Beiträge zur Sozialversicherung

Meldung zur Sozialversicherung

Der Arbeitgeber meldet versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und gibt weitere Meldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellt.

Mehr erfahren
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.

Mehr erfahren
Betriebliche Altersversorgung

Unternehmen können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente finanziell unterstützen. Gleichzeitig positionieren sie sich mit diesem Angebot als attraktiver Arbeitgeber.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.