Neuer Anlauf für mehr Klarheit
Organspende bleibt eine Frage persönlicher Entscheidung – und eine Herausforderung für das Gesundheitssystem. Der Bundestag soll nun erneut darüber beraten, ob die geltenden Regeln ausreichen. Zwei fraktionsübergreifende Gruppen schlagen unterschiedliche Wege vor.
Wer hierzulande auf ein Spenderorgan wartet, braucht vor allem eines: Zeit. Und genau die haben viele Patientinnen und Patienten nicht. Nach Angaben der Stiftung Eurotransplant standen Anfang 2026 in Deutschland 8.207 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2025 wurden 3.592 Organtransplantationen vorgenommen; zugleich kamen 4.638 Patientinnen und Patienten neu hinzu. Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) spendeten von Januar bis einschließlich April dieses Jahres 368 Menschen nach ihrem Tod insgesamt 1.137 Organe. Die Zahlen zeigen, wie groß die Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Organen bleibt. Aus Sicht von Ebru Yildiz, Leiterin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation, beginnt das Problem jedoch nicht erst im Krankenhaus: „Was aktuell fehlt, sind die konkrete individuelle Auseinandersetzung mit dem Thema und vor allem die Dokumentation der eigenen Entscheidung.“
Reform sollte Entscheidung erleichtern
Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung: Eine Organ- oder Gewebeentnahme ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zugestimmt hat. Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt. Diese Regelung geht auf eine Bundestagsentscheidung von Anfang 2020 zurück. Damals lehnte eine Mehrheit die doppelte Widerspruchslösung ab, nach der Erwachsene grundsätzlich als Organspenderinnen und -spender gelten sollten, sofern weder sie selbst widersprochen hatten noch Angehörigen ein entgegenstehender Wille bekannt war.
Stattdessen beschloss der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Der Kern blieb damit unverändert: Eine Organ- oder Gewebeentnahme ist in Deutschland nur nach Zustimmung möglich. Erleichtert werden sollte aber die Entscheidung selbst – durch ein bundesweites Online-Register, mehr Information, Beratung in Hausarztpraxen und Hinweise bei Ausweisstellen. Aus Sicht von Yildiz fehlt bislang jedoch eine „echte Entscheidungskultur“ – „das würde sich dann auch am Patientenbett bemerkbar machen.“ Zwar wurden Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern gestärkt, unter anderem mit besseren Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte. Die Lücke zwischen grundsätzlicher Zustimmung und dokumentierter Entscheidung bleibt jedoch groß. 85 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten aktuell die Organ- und Gewebespende, doch nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung im Organspendeausweis oder -register beziehungsweise in einer Patientenverfügung dokumentiert. „Entscheidend ist deshalb, die grundsätzliche Bereitschaft häufiger in eine bewusste und dokumentierte Entscheidung zu überführen“, machte Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO, deutlich.
„Die größte Herausforderung liegt im gesellschaftlichen Bereich bei der Information und Aufklärung der Bevölkerung.“
Leiterin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation der Universitätsmedizin Essen
Neuer Anlauf im Bundestag
Vor diesem Hintergrund soll im Bundestag erneut über die Regeln der Organspende beraten werden. Zwei fraktionsübergreifende Gruppen setzen dabei auf unterschiedliche Wege. Eine Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar wirbt erneut für die Einführung der Widerspruchsregelung. Eine zweite Gruppe um Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) will an der Freiwilligkeit festhalten. Dittmar bezeichnete die Widerspruchsregelung bei der Vorstellung ihrer Pläne Anfang Mai als „zumutbare Regelung“. Die Organspende bleibe „ein freiwilliger, selbstbestimmter Akt der Nächstenliebe“. Maßgeblich sei der Wille der betreffenden Person. Als möglichen Starttermin nannte sie den 1. Januar 2030. Vorher müsse es eine dreijährige Übergangszeit geben, um alle Menschen ab 18 Jahren über die Neuregelung zu informieren. Die SPD-Politikerin verwies darauf, dass die Widerspruchsregelung in den meisten europäischen Ländern längst Standard sei.
Entscheidend sei dabei auch die begleitende Aufklärung, betonte DSO-Vorstand Rahmel. „Aus unserer Sicht könnte die Einführung der Widerspruchsregelung, die auch eine flächendeckende Aufklärung umfasst, die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema fördern.“ Auch medizinische Fachgesellschaften wie die Deutsche Transplantationsgesellschaft sowie der Bundesrat hatten sich zuletzt für die Widerspruchsregelung ausgesprochen.
Freiwilligkeit als Maßstab
Die zweite fraktionsübergreifende Gruppe will die Zahl der Organspenden nicht dadurch erhöhen, dass fehlender Widerspruch als Zustimmung gewertet wird, sondern über mehr Information, leichtere Zugänge zur Dokumentation und bessere Abläufe in den Kliniken. „Schweigen darf in einer so persönlichen Regelung nicht Zustimmung sein“, sagte Kappert-Gonther bei der Vorstellung ihres Antrags Mitte Mai. Ob die Widerspruchsregelung tatsächlich mehr Organspenden bringt, ist aus Sicht von Stephan Pilsinger (CSU), der Kappert-Gonthers Gruppenantrag unterstützt, nicht belegt. Nach Studien des Max-Planck-Instituts und der Universität Hamburg könne eine solche Regelung zwar die Zahl potenzieller Spender erhöhen, führe aber nicht zu einer signifikanten Steigerung der tatsächlichen postmortalen Spenden; Lebendspenden könnten sogar zurückgehen.
Blick in andere Länder
Andere europäische Länder werden in der Debatte häufig als positive Beispiele genannt. Doch höhere Organspendezahlen lassen sich nicht allein mit der Widerspruchsregelung erklären. Auch Rahmel erwartet durch eine solche Reform in Deutschland keinen sprunghaften Anstieg. Sie könne aber „eine Orientierungshilfe sein und dazu beitragen, eine Kultur der Organspende zu etablieren“. Spanien und Österreich gelten seit Jahren als erfolgreiche Beispiele für eine hohe Spenderbereitschaft. Dort sind Organspenden jedoch – anders als in Deutschland – nicht nur nach einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall, sondern auch nach Herz-Kreislauf-Tod erlaubt. Gerade in Spanien machten diese Spenden einen erheblichen Anteil aus, ordnet Rahmel ein.
„In Österreich und Spanien ist das Thema Organspende etwas ganz Selbstverständliches.“
Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)
Zeitplan noch unklar
Wie und wann es weitergeht, ist derzeit ungewiss. Beide Gruppen sprachen sich zunächst für eine Orientierungsdebatte aus. Ob eine erste Lesung vor der Sommerpause stattfinden wird, sei nicht „seriös“ zu sagen, so Kappert-Gonther. Für Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten ist die Debatte mehr als eine rechtspolitische Abwägung. Sie entscheidet darüber, ob der Gesetzgeber die bestehende Entscheidungslösung weiter stärken will – oder ob künftig die Widerspruchsregelung gelten soll. Beide Wege zielen auf mehr Organspenden. Ob davon einer im Bundestag eine Mehrheit finden wird, ist völlig offen.
Mitwirkende des Beitrags
Autorin
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.