Interview Versorgung

Eine Kultur der Organspende etablieren

04.06.2026 Tina Stähler 7 Min. Lesedauer

Die Diskussion um die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende ist neu entfacht. Was würde eine solche Regelung verändern – und warum fehlt es trotz hoher Zustimmung weiterhin an Spenderinnen und Spendern? Zwei Experten ordnen die aktuelle Lage im Gespräch mit G+G ein.

Foto: Hände halten symbolisch dargestellte Lungen als Zeichen für Organspende.
In Deutschland gilt derzeit die Entscheidungslösung. Eine Organ- oder Gewebeentnahme ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat.
Foto: Dr. Ebru Yildiz, Leiterin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation der Universitätsmedizin Essen.
Dr. Ebru Yildiz, Leiterin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation der Universitätsmedizin Essen

Frau Dr. Yildiz, Herr Dr. Rahmel, was würde die Widerspruchsregelung aus Ihrer Sicht konkret verändern – für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Klinikteams?

Dr. Ebru Yildiz: Die Widerspruchsregelung würde zunächst einmal dazu führen, dass sich die Menschen mehr mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und die Entscheidung zur Organspende stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt wird. Dadurch würden wir eine Entscheidungskultur schaffen, die es so aktuell in Deutschland nicht gibt. Umfragen zeigen seit Jahren eine hohe Zustimmung zur Organspende. Gleichzeitig dokumentieren viele Menschen ihre Entscheidung aber nicht. Aktuell fehlt also die konkrete individuelle Auseinandersetzung mit dem Thema und vor allem die Dokumentation der eigenen Entscheidung. Eine solche würde sich auch am Patientenbett bemerkbar machen. Angehörige müssten in einer emotionalen Ausnahmesituation seltener stellvertretend eine Entscheidung treffen. Mediziner hätten schneller Klarheit. Ob sich dadurch auch die Zahl der Organspender erhöhen würde, lässt sich nur schwer vorhersagen, aber ich gehe langfristig von einer Steigerung aus.

Dr. Axel Rahmel: Aus unserer Sicht könnte die Widerspruchsregelung, die auch eine flächendeckende Aufklärung der Menschen umfasst, die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende fördern. Wir erleben seit Jahren das Dilemma, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger in Umfragen der Organspende positiv gegenüberstehen. Tatsächlich haben aber nur wenige eine dokumentierte Entscheidung getroffen. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass sich durch die Einführung einer Widerspruchsregelung die Organspendezahlen nicht sprunghaft erhöhen. Solch ein Gesetz kann aber eine Orientierungshilfe sein und dazu beitragen, eine Kultur der Organspende zu etablieren und damit die Organspendezahlen nachhaltig zu steigern.

Foto: Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

Warum haben wir nach wie vor nicht genügend Spenderinnen und Spender?

Rahmel: Im vergangenen Jahr haben wir so viele Organspenderinnen und -spender verzeichnet wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr. Das ist für uns erst einmal ein wichtiges und ermutigendes Signal. Hinzu kommt, dass die Zahl der Organspender pro eine Million Einwohner in einzelnen Bundesländern weit über dem Bundesdurchschnitt liegt. Das heißt, dass wir auch flächendeckend das Potenzial haben müssten, mehr Organspenden zu realisieren. Dies belegt auch die konstant hohe Zahl der organspendebezogenen Kontakte, also die Summe der Anfragen, mit denen sich Entnahmekrankenhäuser an die DSO wenden, um eine mögliche Spende zu prüfen. Dennoch endeten zwei Drittel dieser Kontakte ohne Organspende. Besonders häufig wird eine Organspende abgelehnt, wenn Angehörige die Entscheidung stellvertretend treffen müssen, weil kein Wille der verstorbenen Person bekannt ist. Diese Entscheidungssituation ist für viele Angehörige sehr belastend. Aus Sorge, nicht im Sinne ihres verstorbenen Familienmitglieds zu handeln, sprechen sie sich häufig gegen eine Organspende aus.

Yildiz: Die größte Herausforderung liegt im gesellschaftlichen Bereich bei der Information und Aufklärung. Damit meine ich konkret eine transparente Kommunikation zu den bestehenden Ängsten und Fragen der Menschen. Medizinisch und organisatorisch sind wir in Deutschland weit fortgeschritten und gut aufgestellt. Aber es fehlt an Vertrauen und Kommunikation. Organspende ist nun mal kein angenehmes Thema und deshalb scheuen viele die freiwillige Beschäftigung damit und schieben sie gerne auf. Gerade hier wäre die Widerspruchsregelung sicherlich hilfreich. Auch das Online-Register hat noch nicht so viel gebracht wie erhofft. Bislang wurden etwa 500.000 Eintragungen vorgenommen. Demgegenüber stehen knapp 60 Millionen Menschen, die zu einer Entscheidung berechtigt sind. Das Register ist aber dennoch wichtig.

„Organspende ist nun mal kein angenehmes Thema und deshalb scheuen viele die freiwillige Beschäftigung damit und schieben sie gerne auf.“

Dr. Ebru Yildiz

Leiterin des Westdeutschen Zentrums für Organtransplantation der Universitätsmedizin Essen

Reicht eine neue gesetzliche Regelung aus, oder liegen die größten Probleme eher in den Klinikstrukturen?

Rahmel: In Deutschland wurden die Rahmenbedingungen für die Organspende in den vergangenen Jahren stark verbessert: Transplantationsbeauftragte wurden verpflichtend an Entnahmekrankenhäusern eingeführt. Zudem erhalten die Kliniken inzwischen deutlich mehr Geld, um den Aufwand einer Organspende zu decken. Die bislang getroffenen Veränderungen haben jedoch nicht dazu geführt, dass in Deutschland die Zahl der postmortalen Organspenden nachhaltig gestiegen ist. Zudem sehen wir immer wieder Unterschiede zwischen einzelnen Kliniken. Wenn beispielsweise Transplantationsbeauftragte innerhalb ihres Hauses gute Strukturen etablieren konnten und sie für ihre Aufgaben vollumfänglich freigestellt sind, sind damit gute Voraussetzungen für mögliche Organspenden geschaffen. Solche Rahmenbedingungen sind jedoch nicht in allen Entnahmekliniken gegeben. Wünschenswert wäre, dass die Einrichtungen voneinander lernen und sich gegenseitig mit ihrer Expertise unterstützen. Solche Strukturen und regionale Netzwerke, die sich entwickeln, sollten gezielt gestärkt und weiter ausgebaut werden.

Frau Dr. Yildiz, welche Rolle spielt das Westdeutsche Zentrum für Organtransplantation für die Versorgung von Patienten in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus?

Yildiz: Wir sind eines der wichtigsten Transplantationszentren in Nordrhein-Westfalen und gehören darüber hinaus zur Spitzengruppe der deutschen Transplantationsmedizin. Das ist nicht zuletzt deswegen der Fall, weil wir eines der wenigen Zentren sind, die vier solide Organtransplantationen vorhalten, also Transplantationen von Herz, Lunge, Leber und Niere. Im vergangenen Jahr wurden am Zentrum in Essen 15 Organspenden durchgeführt. Damit sind wir das drittgrößte Zentrum Deutschlands und gehören zugleich zu den Top Drei Universitätskliniken, die Organspenden vornehmen.

„Wünschenswert wäre, dass die Kliniken voneinander lernen und sich gegenseitig mit ihrer Expertise unterstützen.“

Dr. Axel Rahmel

Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

Wie lässt sich Vertrauen in die Organspende stärken – gerade nach früheren Skandalen und aktuellen Unsicherheiten?

Rahmel: Nach den Manipulationen bei Daten von Wartelistenpatientinnen und -patienten, die 2012 bekannt geworden sind, wurden umfassende Maßnahmen eingeleitet. Dadurch sollten solche Manipulationen zukünftig verhindert werden. Regelmäßige Kontrollen und die Veröffentlichung der Kontrollberichte sind nur einige der Veränderungen, die erfolgreich etabliert wurden. Transparenz und Aufklärung sind aus unserer Sicht immer wichtige Voraussetzungen für Vertrauen in die Organspende. In der Bevölkerung bestehen weiterhin einige Vorurteile, die sich oftmals mit einfachen Informationen entkräften lassen. So gehen beispielsweise viele Menschen davon aus, dass sie ab einem bestimmten Alter nicht mehr als Spenderin oder Spender infrage kommen. Es gibt aber keine kalendarische Altersgrenze. Entscheidend ist die Funktionstüchtigkeit der Organe, die individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die älteste Organspenderin in Deutschland war 98 Jahre alt. Ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden. Solche Fakten sind nicht allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. 

 

Organspende – die derzeitige Gesetzeslage

In Deutschland gilt derzeit die Entscheidungslösung. Eine Organ- oder Gewebeentnahme ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Ist keine Entscheidung dokumentiert, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt. 2020 lehnte der Bundestag die doppelte Widerspruchslösung ab. Stattdessen beschloss er, die Entscheidungsbereitschaft zu stärken – unter anderem durch ein bundesweites Online-Register, mehr Information, Beratung in Hausarztpraxen und Hinweise bei Ausweisstellen. Der Grundsatz blieb jedoch unverändert: Organspende ist nur nach Zustimmung möglich.

Im Mai 2026 hatten zwei fraktionsübergreifende Gruppen ihre Vorschläge für eine Änderung vorgelegt und damit die Debatte neu entfacht. Eine Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar wirbt erneut für die Einführung der Widerspruchsregelung. Eine zweite Gruppe um Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/ Die Grünen) will an der Freiwilligkeit festhalten, jedoch soll es mehr Informationen, leichtere Zugänge zur Dokumentation und bessere Abläufe in den Kliniken geben. Zunächst wird eine Orientierungsdebatte im Bundestag erwartet – der Zeitpunkt der ersten Lesung ist noch unklar.

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