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Befürworter von Widerspruchslösung drängen zur Eile

07.05.2026 3 Min. Lesedauer

Eine interfraktionelle Gruppe zur Förderung der Organspende will noch in diesem Jahr Fakten für eine Widerspruchsregelung schaffen. Die Abgeordneteninitiative um Sabine Dittmar sprach sich heute für einen „Paradigmenwechsel“ aus und stellte ihre Pläne für einen Gesetzentwurf vor. „Wir meinen, dass es eine zumutbare Regelung ist“, sagte die SPD-Politikerin. „Die Organspende ist und bleibt ein freiwilliger, selbstbestimmter Akt der Nächstenliebe.“ Maßgeblich sei der Wille der betreffenden Person. Das Selbstbestimmungsrecht werde nicht eingeschränkt.

Der Zeitplan sieht laut Dittmar zunächst eine „Orientierungsphase“ vor. Eine erste Lesung im Bundestag solle noch vor der Sommerpause stattfinden, der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sei bis Jahresende geplant. Anschließend sei eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen, um alle Menschen ab 18 Jahren über die Neuregelung zu informieren. Als möglicher Starttermin wurde der 1. Januar 2030 genannt. Dittmar verwies darauf, dass die Widerspruchsregelung in den meisten europäischen Ländern längst Standard sei.

Gitta Connemann (CDU) warb dafür, die Organspende vom „Sonderfall“ zum „Normalfall“ zu machen. Zugleich stellte sie klar, dass die Widerspruchsregelung „kein Allheilmittel“ und „nicht der Optimalzustand“ sei. Optimal sei es, in der Familie über Organspende zu sprechen und den eigenen Willen etwa in einem Organspendeausweis festzuhalten. Julia-Christina Stange (Linke) bezeichnete Organspende als eine „Frage der Solidarität“. Jedoch brauche Solidarität klare Rahmenbedingungen, die sich mit einer Widerspruchsregelung schaffen ließen. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) begrüßte die Vorschläge. Durch die Regelung ließe sich die grundsätzlich breite Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung künftig besser abbilden, sagte Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO. „Gleichzeitig schafft die Regelung Klarheit und entlastet Angehörige, die im Ernstfall nicht stellvertretend entscheiden müssen.“

Gegenwind kommt von einer ebenfalls überfraktionellen Gruppe, der unter anderem Stephan Pilsinger (CSU) und Ates Gürpinar (Linke) angehören. Pilsinger hält eine Widerspruchsregelung für „untragbar“. „Nichts sagen darf niemals als Zustimmung gewertet werden“, betonte er auf G+G-Anfrage. Zudem gebe es „keine wissenschaftliche Grundlage“, dass eine Widerspruchsregelung zu signifikant mehr Organspenden führe. Stattdessen brauche es „eine verbesserte Information und Aufklärung im Alltag der Menschen sowie deutlich leichtere Möglichkeiten, sich zu registrieren“. Gürpinar sprach sich dafür aus, bessere Strukturen aufzubauen: „Leider wurden entscheidende Beschlüsse des Bundestags zur Stärkung der Organspende nicht genügend umgesetzt“, sagte er auf Anfrage von G+G. Dort müsse nachgesteuert werden. „Das fördert auch das Vertrauen ins Gesundheitssystem und wird zukünftig ganz konkret Menschenleben retten.“

Bislang gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung – geregelt im Transplantationsgesetz. Organe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Durch die Widerspruchslösung soll jeder Volljährige, der nicht widersprochen hat, automatisch als potenzieller Spender gelten. (ts)

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