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Bundesrat billigt Erleichterungen bei Nieren-Lebendspenden

08.05.2026 3 Min. Lesedauer

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Nach dem Bundestag gab heute auch der Bundesrat grünes Licht für eine Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende. Sie sind künftig auch anonym oder ohne bestehendes Näheverhältnis möglich. Das soll zu mehr Spenderorganen und kürzeren Wartezeiten führen. Zudem machte der Bundesrat den Weg frei für eine raschere Anerkennung ausländischer Heilberufe-Qualifikationen und nahm Stellung zum Regierungsentwurf für das Medizinregistergesetz.

Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) warten derzeit mehr als 6.000 Menschen auf eine Spender-Niere. Die Gesetzesnovelle vergrößert den Kreis möglicher Spender und Empfänger. Sie ermöglicht künftig auch Spenden zwischen unterschiedlichen Paaren „über Kreuz“. Die Organspenderpaare müssen sich nicht kennen. Das sogenannte Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner soll aber Pflicht bleiben. Bisher konnte nur eine nahestehende Person spenden, also Eltern, Geschwister oder Lebensgefährten. 

Ebenfalls ermöglicht werden anonyme Nierenspenden an eine nicht bekannte Person. Vorgesehen ist auch der Aufbau eines „nationalen Programms für die Überkreuzlebendnierenspende“. Neu eingeführt wird außerdem eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor einer Spende.

Qualifizierte ausländische Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen können künftig schneller in Deutschland tätig werden. Die Länderkammer billigte heute das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Demnach soll zukünftig eine Gleichwertigkeitsprüfung nur noch auf Antrag der Person mit ausländischer Berufsqualifikation erfolgen. Die direkte Kenntnisprüfung – oder bei Hebammen ein Anpassungslehrgang – soll zum Regelfall werden. Zur Begründung heißt es, dass in den Heilberufen ein Fachkräftemangel bestehe, den der demografische Wandel noch einmal verschärfe.

Gegen den vom Bundeskabinett Mitte März auf den Weg gebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung erhoben die Länder heute keine grundsätzlichen Einwände. In ihrer Stellungnahme empfehlen sie lediglich Klarstellungen im Detail. Mit dem Gesetz soll erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für die mehr als 350 bestehenden Medizinregister in Deutschland entstehen. So will die schwarz-rote Regierung Qualität und Vergleichbarkeit der Register – etwa für Krebserkrankungen oder Implantate – verbessern und eine rechtssichere Erfassung und Verwendung der Daten erleichtern. (bhu)
 

Foto: Eine Person im weißen Kittel schreibt etwas auf ein Klemmbrett, daneben steht das Organmodell einer Niere.
Allein im Jahr 2022 sind in Deutschland laut Bundesgesundheitsministerium 339 Menschen gestorben, die auf der Warteliste für eine Nierenspende standen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant deshalb, die Bedingungen für Spendernieren zukünftig zu erleichtern. Ob dies ein Meilenstein sein könnte, um die Zahl der Organspenden generell…
03.06.2024Tina Stähler5 Min

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