Artikel Gesundheitssystem

Korrekturgesetz: Die Koalition ändert das Sparpaket

06.10.2026 Anja Schnake, Thorsten Severin 6 Min. Lesedauer

Am Mittwoch beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit Änderungen an dem erst im Juli verabschiedeten GKV-Sparpaket. Insgesamt zwölf Korrekturen an dem recht jungen Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) liegen auf dem Tisch. Darunter ist die Umsetzung der Protokollerklärung vom Sommer, mit der die Bundesregierung den Ländern zusätzliche Gelder für die Krankenhäuser versprochen hat. Des Weiteren sind Einsparungen bei Hilfsmitteln und die Streichung des Fixkostendegressionsabschlags in bestimmten ambulanten Bereichen vorgesehen. Den umstrittenen Hybrid-DRGs macht die Koalition den Garaus.

Foto: Person berechnet Ausgaben mit einem Taschenrechner neben Laptop und Belegen.
Bei Kliniken, Praxen und Hilfsmitteln soll nachjustiert werden. Ob das Sparpaket die GKV-Finanzen nachhaltig stabilisiert, bleibt offen.

Die Regelungen sollen nach Möglichkeit Mitte Oktober zusammen mit der Notfallreform vom Bundestag beschlossen werden. Die wichtigsten Pläne der Regierung im Überblick:

Eine halbe Milliarde extra für die Kliniken

Die Zusage an die Krankenhäuser sieht eine jährliche finanzielle Entlastung von gut einer halben Milliarde Euro vor. Die Universitätskliniken, die im Verantwortungsbereich der Bundesländer liegen, sollen im Jahr 2027 insgesamt 100 Millionen Euro extra erhalten – ausgezahlt über pauschale Rechnungszuschläge. Ab 2028 stehen den Häusern ohnedies Zuschläge für spezielle Vorhaltekosten zu – auch diese werden in entsprechendem Umfang erhöht. Weitere 450 Millionen Euro fließen über Rechnungszuschläge an die somatischen und psychiatrischen Kliniken. Die Zusage des Bundes, insgesamt 550 Millionen Euro für Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen, sind ein Zugeständnis an die Bundesländer im Rahmen der BStabG-Verhandlungen. Damit wurde in letzter Minute gewährleistet, dass die Länder im Bundesrat grünes Licht gaben.

Die Krankenhäuser haben infolge des Gesetzes etwas langsamere Erlöszuwächse als in den vergangenen Jahren zu erwarten, sie stehen aber keineswegs vor einer Nullrunde: Nach Berechnungen des AOK-Bundesverbandes werden die Erlöse auch 2027 mit 0,5 Prozent mehr stationären Fällen als im Vorjahr und ohne Berücksichtigung der Tarifrate um 6,59 Milliarden Euro steigen – ein Plus um 5,5 Prozent gegenüber 2026. 

Eine weitere geplante Neuerung: Eine korrekte Abrechnung soll mit einer niedrigen Prüfquote belohnt werden. Kliniken, die mindestens 90 Prozent unbeanstandete Rechnungen vorlegen, profitieren von einer Prüfquote von einem Prozent. Stärker geprüft werden sollen dagegen die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV): Bei den kleineren ambulant-stationären Zentren soll der Medizinische Dienst (MD) stärker in Vereinbarungen und Prüfungen einbezogen werden. Die Ergebnisse der Kontrollen sollen vergütungsrelevant werden.

Mehr Geld für Haus- und Kinderarztpraxen sowie Psychotherapeuten

Das BStabG enthält für die seit dem 1. April 2023 entbudgetiert arbeitenden Kinder- und Jugendpraxen einen sogenannten Fixkostendegressionsabschlag für mengenbedingte Mehrleistungen. Er ist auch für die hausärztliche Versorgung vorgesehen, für die die Entbudgetierung erst im Oktober 2025 in Kraft trat. Fixkostendegression bedeutet: Je mehr Leistungen die Praxis mit den vorhandenen Kapazitäten erbringt, desto geringer werden die Fixkosten pro Leistung oder pro Patient. Kurz gesagt: Eine bessere Auslastung der bestehenden Praxis senkt den Anteil der Fixkosten je Behandlung. Typische Fixkosten sind Praxismiete, Versicherungen, Software, Grundgebühren, Abschreibungen für Geräte oder Teile der Personalkosten.

Mit der geplanten degressiven Kürzung sollte die GKV deutlich sparen. Mit den Änderungen will die Bundesregierung die Regelung nun zurücknehmen, „so dass keine Preisminderungen bei Fallzahl- oder Mengenausweitungen angewandt werden“, wie es im Änderungspapier heißt. 

Auch bei der Psychotherapie will die Regierung nachbessern. Hier sollen die extrabudgetär zu vergütenden Leistungen ausgeweitet werden. Dies hatten mehrere Bundestagsfraktionen vor der Verabschiedung des BStabG in einem Entschließungsantrag gefordert. Profitieren sollen der Vorlage zufolge die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, psychisch schwer erkrankte Versicherte und solche, die dringlich eine psychotherapeutische Akutbehandlung benötigen.

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Hybrid-DRGs werden abgeschafft

Die Hybrid-DRG werden ab dem Jahr 2028 abgeschafft. Dabei handelt es sich um eine sektorengleiche Vergütung, unabhängig davon, ob eine Leistung ambulant oder stationär erbracht wird.

Die Hybrid-DRG wurden für bestimmte Eingriffe mit dem Ziel eingeführt, die Ambulantisierung zu fördern und Ambulantisierungspotenziale zu heben. Der AOK-Bundesverband hat jedoch mehrfach darauf hingewiesen, dass die bisherige sektorengleiche Honorierung insbesondere im vertragsärztlichen Bereich zu teils deutlich überhöhten Vergütungen und damit zu finanziellen Fehlanreizen geführt hat, ohne dass dem ein entsprechender Versorgungsmehrwert gegenüberstand. Der Verband bezeichnet die jetzt geplante Änderung daher als „folgerichtig“. Im Jahr 2027 gilt eine Übergangsphase mit zwei Vergütungssystemen. Dabei kommt es bei der Abrechnung darauf an, ob eine Übernachtung stattfindet oder nicht.

Ausschreibungen für Hilfsmittel werden wieder möglich

Im Bereich der Hilfsmittelversorgung hat die schwarz-rote Koalition mit dem GKV-BStabG einen pauschalen Abschlag auf alle vertraglich vereinbarten Preise für Hilfsmittel eingeführt. Praktisch umgesetzt werden soll die Regelung, die bereits für 2026 gilt und darüber hinaus auf die Jahre 2027 und 2028 befristet ist, indem der Preis sämtlicher Hilfsmittel pauschal um drei Prozent gekürzt wird. Dies soll auch bei Pflegehilfsmitteln in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und sogenannten „doppelfunktionalen“ Hilfsmitteln, die GKV und SPV anteilig finanzieren, gelten. Hintergrund sind die laut amtlicher Statistik (KJ1) stark steigende Ausgaben in dem Bereich. 

Langfristig bedeutsam erscheint die Absicht der Bundesregierung, Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich wieder möglich zu machen: Diese waren 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verboten worden.

„Das vorliegende Änderungspaket ist notwendig, (...) weil die Koalition die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit nicht konsequent aufgegriffen hat.“

Carola Reimann

Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Regelungen zu Apotheken, DiGAs und Cannabis-Therapien

Darüber hinaus will die Bundesregierung die Verwaltungskosten der Krankenkassen um einen weiteren Prozentpunkt senken und eine Informationspflicht bei Beitragsänderungen einführen. In Bezug auf die Versorgung mit Zytostatika (Krebsmedikamente) sollen Apotheken künftig wieder besondere Vereinbarungen – insbesondere über Preise – treffen können. Der Abbruch der Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) soll künftig mit Vergütungsabschlägen sanktioniert werden. Darüber hinaus will das Bundesgesundheitsministerium bestimmte Kompetenzen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ausweiten. Die Therapieversuche mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln sollen begrenzt werden.

Reicht das Gesetz?

Die Krankenkassen begrüßen den Konsolidierungspfad, bleiben aber skeptisch. Es bleibe unklar, ob die zwölf Änderungsanträge ausreichen werden, um die GKV-Finanzen wirklich wasserdicht zu machen und die Beitragssätze 2027 und in den Folgejahren zu stabilisieren, sagt AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann. Ursprünglich sollte das BStabG Einsparungen von 19 Milliarden Euro in 2027 bringen. „Insgesamt sehen wir diese gesetzgeberische Schaukelbewegung kritisch: Das vorliegende Änderungspaket ist vor allem notwendig, weil das GKV-BStabG zuvor durch Sonderregelungen für Krankenhäuser und Pharmaunternehmen wieder aufgeweicht worden ist und weil die Koalition die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit nicht konsequent aufgegriffen hat“, kritisiert Reimann. Eine Aufstellung der erwarteten Einspareffekte liege bisher nicht vor.

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