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Umfassendes GKV-Sparpaket nimmt letzte Hürden

10.07.2026 3 Min. Lesedauer

Nach monatelangem Ringen hat das GKV-Sparpaket die letzten parlamentarischen Hürden genommen. Der Bundestag stimmte am Freitagvormittag mit 319 zu 286 Stimmen bei vier Enthaltungen dem Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) zu. Es sieht bereits für 2027 Einsparungen im Umfang von knapp 19 Milliarden Euro vor. Nach einer emotional geführten Debatte im Parlament musste Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch mehrere Stunden um das Ja der Länder bangen. Der Bundesrat lehnte am Nachmittag einen von fünf SPD-geführten Bundesländern sowie Sachsen-Anhalt unterstützten Antrag auf ein Vermittlungsverfahren ab. Zuvor war die Bundesregierung wesentlichen Forderungen der Länder entgegengekommen. Danach sollen die Krankenhäuser 2027 mehr als eine halbe Milliarde Euro zusätzlich bekommen.

Die in einer G+G vorliegenden Protokollnotiz festgehaltenen Zugeständnisse an die Länder unterlaufen in Teilen das vom Bundestag beschlossene GKV-BStabG. So soll die mögliche Belastung der Krankenhäuser durch die Obergrenze bei Budgetsteigerungen für 2027 um 640 Millionen Euro gelockert werden; bis 2029 würde die Entlastung auf 850 Millionen steigen. Universitätskliniken sollen im nächsten Jahr 100 Millionen Euro extra bekommen, alle anderen Krankenhäuser insgesamt 450 Millionen Euro zusätzlich – finanziert durch die GKV.

Ein Verzicht auf die verpflichtende Personalbemessung für Pflege und Ärzte entlastet die Krankenhäuser laut Protokollnotiz um „kurzfristig mehr als eine Milliarde Euro, in den Folgejahren weitere zwei Milliarden Euro“. Zudem sollen Pflegepersonaluntergrenzen (PPU) „nicht mehr verpflichtend als Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen“ gelten. Die Länder hatten die PPU-Vorgaben als „maßgebliches Hindernis bei der Umsetzung der Krankenhausreform“ kritisiert.

Nachdem Warken bereits auf einen dynamischen Herstellerabschlag für Pharmaunternehmen verzichtet hatte, setzten die Länder weitere Standortförderung auf GKV-Kosten durch. Für Unternehmen, die in Deutschland investieren und produzieren, soll es Ausnahmen beim auf 15,5 Prozent steigenden fixen Herstellerrabatt geben. Spätestens bis zum 1. Januar 2027 muss die Bundesregierung dies unter Beteiligung von Industrie, Wissenschaft und Selbstverwaltung gesetzlich regeln.

In der Bundestagsdebatte warfen Rednerinnen und Redner der Opposition Warken vor, mit „unsolidarischen Sparmaßnahmen“ vor allem die hausärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu gefährden. Janosch Dahmen (Grüne) warnte, durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze gingen der GKV 100.000 Mitglieder „für immer verloren“. Die Ministerin und Abgeordnete der Koalition betonten angesichts stark steigender Ausgaben die Notwendigkeit zum Sparen. „Der Grundsatz, die Ausgaben in allen Bereichen an die Entwicklung der Einnahmen zu koppeln, ist für die Stabilität einer der wichtigsten Säulen unseres Sozialstaats von entscheidender Bedeutung“, sagte Warken. Ohne Gegensteuern drohe der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von jetzt 2,9 zum Jahreswechsel auf 3,9 Prozent zu steigen. Von einer „Notbremse“ sprach Lina Seitzl (SPD).

Die „soziale Schieflage“ im Entwurf sei geradegerückt worden, sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Sie nannte den Verzicht auf eine fortlaufende Erhöhung von Zuzahlungen und den Erhalt der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner mit Kindern bis zwölf Jahre – geplant war zunächst eine Altersgrenze von sieben Jahren. Der Bundestag verabschiedete zudem eine Entschließung, die die Bundesregierung dazu auffordert, das Fortsetzen laufender psychotherapeutischer Behandlungen über das Jahresende 2026 hinaus sicherzustellen. Zudem müsse eine komplexe psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen auch künftig extrabudgetär finanziert werden. (toro)

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