Update

Vergütung der Hybrid-DRGs: AOK erwartet weiteren Ausgabenanstieg

23.09.2026 3 Min. Lesedauer

Die gesetzlich vorgeschriebene Absenkung der Vergütungshöhe wird 2027 nur für einen kleinen Teil der sektorenunabhängigen Fallpauschalen (Hybrid DRGs) umgesetzt. Sie fällt zudem laut des jetzt veröffentlichten Beschlusses des zuständigen „ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses“ sehr gering aus. Die Entscheidung werde das Problem stark steigender Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei der Vergütung sektorenunabhängiger Leistungen nicht lösen, warnte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann.

Nach einer ersten internen Bewertung des Verbandes sind von dem Beschluss weniger als 30 der insgesamt 69 Hybrid-DRGs betroffen. Diese umfassten nicht einmal die Hälfte des Finanzvolumens der Hybrid-DRGs. Reimann forderte gesetzliche Nachbesserungen. „Durch das Ausklammern vieler Leistungen von der Absenkung der Preise werden die Anreize für die Ambulantisierung sogar gesenkt“, befürchtet die Verbandschefin. „Die damit weiterhin sehr hohen Preise für die Hybrid-DRGs kommen die Beitragszahlenden teuer zu stehen.“

Hybrid-DRG wurden 2024 mit dem Ziel eingeführt, die Verlagerung von Krankenhausbehandlungen in den ambulanten Bereich zu fördern und gleichzeitig Kosten zu senken. Nach einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat die Einführung der Hybrid-DRGs allein 2025 zu Mehrausgaben von etwa 360 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung geführt, ein Plus von 14 Prozent im Vergleich zu 2024. Im gleichen Zeitraum legte die Zahl der abgerechneten Fälle um 17 Prozent zu.

Auf Stühlen vor einem Tresen sitzen drei Personen: Ein Mann, eine Frau und eine ältere Dame. Am Tresen steht ein älterer Herr und spricht mit der Sprechstundenhilfe hinter dem Tresen.
Mit den Hybrid-DRGs will der Gesetzgeber die Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen voranbringen. Auf einem Symposium in Hannover befassten sich Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Praxis mit den Hemmnissen und Möglichkeiten der neuen Pauschalen.
26.03.2025Änne Töpfer4 Min

Für dieses Jahr prognostiziert das WIdO einen weiteren Mengenanstieg um fünf Prozent und um sieben Prozent höhere Ausgaben. „Die hohen Vergütungen werden also auch weiterhin zu erheblichen Mehrausgaben zulasten der Beitragszahlenden führen“, bilanzierte AOK-Vorständin Reimann. Die aktuelle Entscheidung lasse nicht erkennen, wie das gesetzlich vorgegebene Ziel erreicht werden solle, die Vergütungen bis 2030 auf das Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für die ambulante Vergütung zu senken. „Es braucht klarere Vorgaben für die Anpassung der Vergütung an die tatsächlich entstehenden Aufwände“, forderte Reimann.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss ist das Schiedsgremium in der sektorenunabhängigen Versorgung. Der AOK-Bundesverband erneuerte seine Kritik an dessen Zusammensetzung. Das Stimmenverhältnis zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern sei nicht austariert. GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft entsenden je zwei Vertreter. Hinzu kommen ein unparteiischer Vorsitzender und ein weiteres unparteiisches Mitglied. Zwei Stimmen der GKV stünden somit gegen vier Stimmen der Leistungserbringer plus die beiden Unparteiischen. Ein fairer Interessensausgleich sei so unmöglich. Ohne Zweidrittelmehrheit entschieden die Unparteiischen am Ende allein. (rbr)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.