Statement

Reimann zur Entscheidung des Bewertungsausschusses: Gesetzgeber muss bei Hybrid-DRGs nachbessern

23.09.2026 AOK-Bundesverband 3 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss Der Bewertungsausschuss (BA), paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen… hat über die künftige Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… der sogenannten Hybrid-DRGs für das kommende Jahr entschieden. Die gesetzlich vorgeschriebene Absenkung der Vergütungshöhe für diese sektorenunabhängigen Fallpauschalen wird demnach nur für einen kleinen Teil der Hybrid-DRGs umgesetzt und fällt zudem sehr gering aus. Die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, fordert Nachbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen, um einen weiteren Anstieg der GKV-Ausgaben zu verhindern:

„Die Entscheidung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses wird das Problem des starken Anstiegs der GKV-Ausgaben nach der Einführung der sektorenunabhängigen Fallpauschalen nicht lösen. Denn die Entscheidung klammert einen großen Teil der Hybrid-DRGs aus und nimmt nur eine marginale Absenkung der Vergütungen vor. Durch das Ausklammern vieler Leistungen von der Absenkung der Preise werden die Anreize für die Ambulantisierung sogar gesenkt.

„Die weiterhin sehr hohen Preise für die Hybrid-DRGs kommen die Beitragszahlenden teuer zu stehen.“

Die damit weiterhin sehr hohen Preise für die Hybrid-DRGs kommen die Beitragszahlenden teuer zu stehen. Nach einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hat die Einführung der Hybrid-DRGs allein 2025 zu Mehrausgaben von etwa 360 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung geführt. 

Für dieses Jahr sagt das WIdO Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) liefert als Forschungs- und Beratungsinstitut der… eine Verstetigung der Ausgaben- und Mengeneffekte voraus.n Die hohen Vergütungen werden also auch weiterhin zu erheblichen Mehrausgaben zulasten der Beitragszahlenden führen. Das Gesetz sieht zwar vor, die Vergütung der Hybrid-DRGs schrittweise abzusenken. Die aktuelle Entscheidung des Bewertungsausschusses lässt aber nicht erkennen, wie das gesetzlich vorgegebene Ziel einer Absenkung der Vergütungen auf das Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes bis 2030 erreicht werden soll. 

Wir erneuern daher unseren Appell an den Gesetzgeber, die gesetzlichen Regelungen zu den Hybrid-DRGs nachzubessern. Es braucht klarere Vorgaben für die Anpassung der Vergütung an die tatsächlich entstehenden Aufwände. Im ambulanten Bereich können die entsprechenden Behandlungen günstiger durchgeführt werden als im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… . Dieser Preisvorteil sollte auch an die Beitragszahlenden weitergegeben werden. Nur mit realistisch kalkulierten Vergütungen für die Hybrid-DRGs lässt sich die dringend notwendige Ambulantisierung von Krankenhaus-Leistungen zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen umsetzen.“ 

Das Foto zeigt einen Arzt mit Brille, Bart und dunklen Haaren, der vor einem Fenster einer brünetten Patientin mit Zopf ein Röntgenbild einer Wirbelsäule erläutert.
Die Einführung sektorenunabhängiger Fallpauschalen hat 2025 laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zu Mehrausgaben von rund 360 Millionen Euro geführt.
10.09.2026WIdO5 Min

Zum Hintergrund: Hybrid-DRGs sollten Ambulantisierung beschleunigen

Mit der Einführung der Hybrid-DRGs gemäß Paragraf 115f SGB V wollte der Gesetzgeber die im internationalen Vergleich nur langsam voranschreitende Ambulantisierung von Krankenhausleistungen fördern und Wirtschaftlichkeitsreserven heben. Um den Rückstand bei der Ambulantisierung in Deutschland zu reduzieren, wurden im Jahr 2024 erstmals Leistungsbereiche festgelegt, für die Krankenhäuser und Vertragsärzte einheitliche sektorenunabhängige Fallpauschalen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung von Leistenbrüchen, die Entfernung von Harnleitersteinen oder die operative Versteifung von Zehengelenken. Mit den Erweiterungen des Katalogs in den Jahren 2025 und 2026 umfasst das Regelwerk mittlerweile 69 Hybrid-DRGs. Damit wurde der Anwendungsbereich deutlich erweitert. Der Katalog umfasst nun auch komplexere Leistungsbereiche, bei denen sowohl Mengeneffekte als auch qualitative Aspekte der Versorgung besonders relevant sind.

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