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Reform der Kinder- und Jugendhilfe stößt auf Kritik der Länder

25.09.2026 2 Min. Lesedauer

Die Bundesländer sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Bei den Beratungen im Bundesrat standen vor allem die inklusive Ausgestaltung, die Finanzierung und die Rolle von Infrastrukturangeboten in der Kritik. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) verteidigte dagegen den Reformkurs. Kinder und Jugendliche mit individuellem Bedarf müssten auch künftig eine Einzelassistenz erhalten können. Am zweistufigen Verfahren hielt die Ministerin fest: „Es ist richtig, jetzt auf eine erste Stufe zu setzen und nicht jahrelang zuzuwarten und gar nichts zu machen.“

Der Entwurf für das erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz ist als erste Stufe einer zweiteiligen Strukturreform angelegt. Die soll Infrastrukturangebote stärken, Verfahren vereinfachen und die kommunale Steuerungsfähigkeit verbessern. Bei der Bildungsassistenz sind Gruppenangebote nach dem Pooling-Prinzip vorgesehen. Eine Experimentierklausel soll die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit Behinderungen erproben.

Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) sah „an einigen entscheidenden Stellen erheblichen Klärungs- und Nachbesserungsbedarf“. Für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe brauche es einen verbindlichen Fahrplan und eine verlässliche Finanzierung. Bei Infrastrukturangeboten dürfe nicht der Preis den Ausschlag geben, sondern welche Hilfe geeignet sei. Hessens Familienministerin Heike Hofmann kritisierte, der Entwurf werde den Herausforderungen „nur bedingt gerecht“ und sei „weit von einer echten inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ entfernt. Die SPD-Politikerin forderte eine stärkere Einbindung von Kommunal-, Wohlfahrts- und Fachverbänden. „Nur so werden wir eine Gesamtstrukturreform aus einem Guss erreichen“, sagte sie. Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) bezeichnete den Entwurf gegenüber dem Referentenentwurf als „entscheidenden Rückschritt“. Die Erprobungsphase verlagere Verantwortung auf Länder und Kommunen, ohne eine verbindliche Zusammenführung der Leistungen in Aussicht zu stellen. Zudem forderte sie eine Beteiligung des Bundes an den zusätzlichen Kosten.

Auch Sozialverbände hatten im Vorfeld der Bundesratsdebatte Nachbesserungen verlangt. Der Kinderschutzbund hatte vor allem die Vorrangregelung bei den Hilfen zur Erziehung und Änderungen bei Qualitätsstandards kritisiert. Diese „gefährden die Qualität des Kinderschutzes und das Kindeswohl“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. (ts)

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