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Gerichtsentscheidung zu Generika-Ausschreibungen: AOK darf robuste Lieferketten nicht als Ausschreibungskriterium nutzen

09.12.2021 AOK Baden-Württemberg 4 Min. Lesedauer

Bauernfeind: „Wir werden weiterhin Aspekte des Umweltschutzes und fairer Produktionsbedingungen bonifizieren“

Stuttgart. „Wir müssen konstatieren, dass es Teilen der pharmazeutischen Industrie durchaus lieber ist, einfach als günstigster Anbieter das Rennen zu machen, auch wenn Interessenverbände der Hersteller regelmäßig etwas anderes behaupten“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Baden-Württemberg. Als Verhandlungsführer der bundesweiten Ausschreibungen für die Arzneimittelrabattverträge sieht er sich mit einer für die AOK-Gemeinschaft unerfreulichen gerichtlichen Entscheidung zu den bundesweiten Ausschreibungen von Arzneimittelrabattverträgen konfrontiert. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anwendung eines qualitativen Zuschlagskriteriums für robuste Lieferketten untersagt, auf das die AOK-Gemeinschaft große Hoffnungen gesetzt hatte. Das Gericht gab damit den Einsprüchen von Unternehmen statt, die sich standortbedingt benachteiligt sahen.

„Wir haben vor über einem Jahr für die Ausschreibung von fünf antibiotischen Wirkstoffen Anreize für nachhaltige Produktionsbedingungen gesetzt und erstmals auch robuste Lieferketten honoriert. Damit hätten Bieter mit Lieferketten in der EU und in der Freihandelszone der EU ihre Zuschlagschancen bei den AOK-Ausschreibungen verbessert und zugleich geringere Rabatte gewähren müssen. Die AOKs sind damit auch Forderungen von Industrieverbänden gefolgt, die auf eine gefährliche Abhängigkeit von Drittstaaten bei der Arzneimittelproduktion hinweisen. Aber davon fühlten sich mehrere pharmazeutische Hersteller diskriminiert und sind gegen diese Ausschreibungspraxis vergaberechtlich vorgegangen.“ Damit waren die Unternehmen erfolgreich, denn auch das OLG Düsseldorf hat den Anträgen der Klägerseite stattgegeben. Bauernfeind betont, die AOK werde daran festhalten, in künftigen Ausschreibungen auch weiterhin Aspekte des Umweltschutzes und fairer Produktionsbedingungen zu bonifizieren: „Unsere Rabattverträge Seit Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das… werden Bietern weiterhin mehr abfordern als nur attraktive Konditionen.“ Solche zusätzlichen Qualitätskriterien seien wichtige Instrumente, um auf dem Markt der generischen Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… im Sinne der Versicherten für eine sichere Versorgung und nachhaltige Produktionsbedingungen zu sorgen. Deshalb verlange die AOK von ihren Vertragspartnern auch, dass sie Arzneimittelvorräte für drei Monate vorhalten. Bauernfeind: „Durch Vorgaben dieser Art können Versorgungssicherheit, Umweltbewusstsein und Fairness in den Produktionsbedingungen Hand in Hand gehen.“

Die künftige Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag bereits eine Überarbeitung der öffentlichen Beschaffungs- und Vergabeverfahren vorgenommen. Sie solle dabei auch auf eine Überarbeitung des europäischen Vergaberechts abzielen, unterstreicht Bauernfeind: „Wir bieten der neuen Bundesregierung den offenen Dialog an, denn wo die vertraglichen Möglichkeiten einer gesetzlichen Krankenkasse enden, müssen politische Wege zum Ziel führen.“

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