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EU-Ticker Oktober 2026

29.10.2026 AOK-Bundesverband 11 Min. Lesedauer

Beim Geld hört die Freundschaft auf. Das zeigen die Haushaltsberatungen in der EU. Zumindest sind es – auch bei Fragen der Gesundheit – schwierige Verhandlungen. Es geht um die Etats 2026, 2027 sowie den Finanzrahmen 2028 bis 2034. Weitere Themen: erste Medizinprodukte für das EU-Bewertungsverfahren ausgewählt, Klimaresilienz und besserer Schutz vor Krebs am Arbeitsplatz.

Drei Europa-Fahnen am Mast wehen im Wind vor blauem Himmel, eine davon im Anschnitt
Foto: Europa-Fahnen im Wind

Schwierige Verhandlungen über mehr Geld für Gesundheit

Die Entscheidungen über die Gesundheitsausgaben Das Statistische Bundesamt erstellt im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine… der EU gestalten sich derzeit besonders kompliziert. Während die EU-Kommission gerade erst das Budget für das laufende Jahr konkretisiert hat, laufen sowohl die Verhandlungen für das Gesundheitsbudget 2027 als auch die Debatte über den Stellenwert der Gesundheitsunion im nächsten mehrjährigen Haushalt der EU.

Jahresbudget 2026:

Erst seit wenigen Tagen liegt das endgültige Arbeitsprogramm EU4Health für dieses Jahr vor. Die von der Kommission am 19. Oktober veröffentlichte Direktive umfasst  knapp 681 Millionen Euro. Die Budgetverhandlungen waren vor allem durch den Streit um Fördermittel für Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… blockiert worden. Die Kommission wollte hier ursprünglich knapp zwei Millionen Euro einsparen. Dagegen gab es Widerstand aus einzelnen Mitgliedstaaten und seitens des Parlamentes. Die Kommission zog die Kürzungen schließlich zurück. Mit der Freigabe des Budgets 2026 stehen jetzt die Mittel für die Förderschwerpunkte des EU4Health-Programms zur Verfügung. 

Mit 430 Millionen Euro ist der Löwenanteil für die Gesundheitskrisenvorsorge vorgesehen. Rund 111 Millionen Euro fließen in die laufende und neue EU-Gesundheitsprogramme. Für die Krebsbekämpfung und den Plan für mehr Herzgesundheit sind gesondert 28,5 Millionen Euro eingestellt, für den weiteren Aufbau des europäischen Gesundheitsdatenraumes (EHDS) weitere rund 46 Millionen Euro. Rund 40 Millionen Euro stehen 2026 noch für die im „Critical Medicines Act“ vorgesehene bessere Versorgung mit besonders wichtigen („kritischen“) Arzneimitteln zur Verfügung. Hinzu kommen 13,9 Millionen Euro zur Förderung der Entwicklung und Produktion biotechnologischer Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… . 

42,2 Millionen Euro beinhaltet das Jahresbudget für die Unterstützung der Europäischen Referenznetzwerke (ERN) zur Erforschung und Behandlung seltener und komplexer Erkrankungen. Mit 13,8 Millionen Euro unterstützt die EU im laufenden Jahr die die gemeinsame Bewertung neuer Arzneimittel (EU-HTA) und mit weiteren 15,8 Millionen Euro die weitere Umsetzung und Reform der EU-Verordnungen für Medizinprodukte Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder… - und In-vitro-Diagnostika. 

Jahresbudget 2027:

Auch das EU4Health-Budget für 2027 dürfte kein Selbstläufer werden. Die Kommission hat eine Kürzung des Gesundheitsbudgets 75 Millionen auf rund 606 Millionen Euro vorgeschlagen. Dagegen hatte sich bereits der Gesundheitsausschuss des Parlamentes (Sant) gewandt. Andernfalls seien die  gesundheitspolitischen Ziele gefährde. So sieht es auch das Europaparlament. In der am 21. Oktober mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließung zum EU-Jahreshaushalt 2027 fordert die Volksvertretung eine Aufstockung des EU4Health-Budgets um 50 Millionen Euro. Für das separate Forschungsprogramm „Horizont Europa“ möchte das Parlament 63 Millionen Euro zusätzlich einstellen.

Der Haushaltsvorschlag des Parlamentes umfasst 194 Milliarden Euro – 1,17 Milliarden Euro mehr als Kommission vorgeschlagen hat. Die Verhandlungen mit dem Rat der EU-Regierungen über den Gesamthaushalt 2027 beginnen voraussichtlich am 3. November. Der Rat hatte seine Position zum Jahresbudget bereits im Juli abgestimmt. Der Beschluss der Mitgliedsländer sieht einen Etatumfang von 191,88 Milliarden Euro vor. Ziel ist eine Einigung vor Jahresende.

EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034:

Der jeweilige Jahreshaushalt der EU ist eingebettet in den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der jeweils sieben Jahre umfasst und langfristiges Planen und kontinuierliche Politik erleichtern soll. Die EU-Kommission hat für den nächsten MFR von 2028 bis 2034 einen Rekord-Haushalt von fast zwei Billionen Euro vorgeschlagen. Dagegen leisten vor allem Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark, Schweden und Finnland Widerstand. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) lehnte auf dem EU-Gipfel am 15./16. Oktober auch einen Kompromissvorschlag der irischen Ratspräsidentschaft ab, der eine Kürzung auf 1,83 Billionen Euro vorsah. 

Ratspräsident António Costa hat für den 26. November einen Sondergipfel der EU-Regierungschefs einberufen, bei dem er einen neuen Vorschlag präsentieren will. Costas will den MFR-Streit durch mehr EU-Eigenmittel entschärfen, unter anderem über eine von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagene EU-Steuer für große Unternehmen ab 100 Millionen Jahresumsatz sowie eine Beteiligung der EU an den nationalen Einnahmen aus der Tabaksteuer oder dem CO2-Emissionshandel.

Neben dem Budgetumfang geht es bei den aktuellen MFR-Verhandlungen auch um die von der Kommission vorgeschlagene neue Haushaltsstruktur. Deren Kernstück ist ein EU-Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), in dem 14 bisherige Einzelprogramme aufgehen sollen, darunter auch EU4Health. Der Mammut-Fonds würde die Bereiche Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie sowie Resilienz, Sicherheit, Verteidigung und Weltraum, die Digitalisierungsprojekte sowie den Wandel der Industrie zu sauberer Technologie und Dekarbonisierung abdecken.

Das Europaparlament lehnt die neue Struktur nicht per se ab. Die Gesundheitspolitiker befürchten jedoch, dass die bisherigen Mittel für Gesundheitspolitik Die Gesundheitspolitik ist ein facettenreiches Gebiet, das weit über die in der Öffentlichkeit mit… in einem allgemeinen Fonds zweckentfremdet werden und wirtschaftspolitische Ziele die Idee der Gesundheitsunion von der Tagesordnung verdrängen könnten. Das Parlament setzt sich deshalb für den Erhalt des EU4Health-Budgets innerhalb des Fonds, mindestens aber für eine Zweckbindung von Mitteln für gesundheitspolitische Prioritäten ein. Für den MFR-Zeitraum von 2028 bis 2034 fordert das Parlament rund zehn Milliarden Euro für die Gesundheitspolitik. 

Erste Medizinprodukte für das EU-HTA-Verfahren ausgewählt

Die EU-Kommission hat den nächsten Schritt bei der gemeinsamen Bewertung neuer Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment "Technologiefolgenabschätzung" ist ein Verfahren, um Technologien der gesundheitlichen Versorgung… , HTA) eingeleitet. Anfang Oktober wählte die Kommission nach der Empfehlung einer Arbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten die ersten zwei Medizinprodukte zur klinischen Bewertung nach den EU-HTA-Regeln aus. Dabei handelt es sich nach Angaben der Generaldirektion Gesundheit (GD SANT) in beiden Fällen um Herzklappensysteme. Dem Beschluss der Kommission ging eine Empfehlung der Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten für die Bewertung von Gesundheitstechnologien voraus, die auf ihrer Sitzung am 22. Juni ausgesprochen wurde.

Die gemeinsame europäische Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien begann nach einer mehrjährigen Vorbereitungsphase im Januar 2025 im Arzneimittelbereich. Dabei geht es zunächst um neue Krebsmedikamente und um Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) – zum Beispiel Gen- oder Zelltherapeutika. Sie werden im Vergleich zu bereits verfügbaren Gesundheitstechnologien bewertet. Aktuell laufen laut GD SANT 15 gemeinsame klinische Bewertungen von Arzneimitteln. Vier Bewertungsberichte wurden bereits veröffentlicht. Ab Januar 2028 werden neue Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen (Orphan Drugs) einbezogen, ab 2030 dann alle neuen Arzneimittel.

Das EU-HTA für neue Medizinprodukte wird ab diesem Jahr stufenweise eingeführt. Zunächst betroffen sind in diesem Bereich höhere Risikoklassen, darunter implantierbare Produkte wie Herzschrittmacher oder künstliche Gelenke. Vierteljährlich sollen neue Medizinprodukte für das Bewertungsverfahren ausgewählt werden.

Das EU-HTA soll die Zulassungsverfahren vereinfachen und die Patienten schneller mit neuen Gesundheitstechnologien in allen EU-Ländern versorgen. Das Verfahren beinhaltet auch eine bessere Vorfeldberatung der Unternehmen durch die EU-Arzneimittelagentur (EMA). Die EMA koordiniert das Verfahren mit Unterstützung der nationalen Behörden und der in die Nutzenbewertung einbezogenen Einrichtungen. Die EU-HTA-Berichte sind für die Mitgliedstaaten zwar nicht bindend, dienen aber als wichtige Grundlage für die jeweiligen nationalen Entscheidungsverfahren.

Besserer Schutz vor Krebsgefahr am Arbeitsplatz

Industriebeschäftigte in der EU werden künftig besser vor Gesundheitsgefahren durch erbgutverändernde Stoffe am Arbeitsplatz geschützt, die potenziell Krebs oder Asthma auslösen. Der EU-Rat der Arbeits- und Sozialminister stimmte am 19. Oktober abschließend der aktualisierten Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) zu. Dadurch treten neue Grenzwerte für den berufsbedingten Kontakt mit Kobalt und seine anorganischen Verbindungen sowie für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, für 1,4-Dioxan und für Isopren in Kraft. Diese Stoffe kommen unter anderem in Batterien für Elektrofahrzeuge vor oder entstehen bei der Stahlproduktion. Mit Kobalt haben laut EU-Kommission rund 113.000 Beschäftigte zu tun. Zudem wird Schweißrauch in die Liste der gesundheitsgefährdenden Stoffe, Gemische und Verfahren aufgenommen. Die Grenzwerte legen fest, wie lange und stark Beschäftigte den Gefahrstoffen höchstens ausgesetzt sein dürfen.

„Durch die Überarbeitung sollen in den nächsten 40 Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 Fälle anderer Krankheiten verhindert werden“, teilte der Rat nach seiner Entscheidung mit. Laut EU-Kommission sterben in der Union jedes Jahr schätzungsweise rund 80.000 Menschen an den Folgen krebserregender Stoffe am Arbeitsplatz. Die 27 Mitgliedsländer müssen die neu gefasste Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Industrie hat sechs Jahre Zeit für die Anpassung. Für bestimmte Grenzwerte gibt es längere Übergangsfristen.

Das Europaparlament hatte bereits am 6. Oktober mit großer Mehrheit grünes Licht für die Anpassung auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Ergebnisse gegeben. Die Abgeordneten setzten gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission weitere Sicherheitsmaßnahmen durch. Dabei geht es um die Reihenfolge von Schutzmaßnahmen und um besondere Regelungen für Beschäftigte mit Schutzkleidung. In die bis dahin allgemein gehaltene Richtlinie wurden erstmals auch gesonderte Vorgaben für Rettungs- und Feuerwehrkräfte aufgenommen. Grundsätzlich hatten sich Rat und Parlament bereits im Juni geeinigt.

 

Klimaresilienz soll in allen Politikbereichen eine Rolle spielen



EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 27. Oktober ein Konzept vorgestellt, das die Fähigkeit der Union zur Vorhersage, Vorbereitung und Bewältigung von Klimarisiken verbessern soll. Danach soll Klimaresilienz national und international in allen wichtigen Politikbereichen verankert werden. Der Vorschlag für einen neuen gesetzlichen Rahmen baut auf dem 2018/2019 von Parlament und Rat auf den Weg gebrachten EU-Klimaanpassungsresilienzgesetz auf. Der EU-Rahmen soll laut Kommission lokale und regionale Behörden durch Pilotprojekte und Beratungsdienste unterstützen. Den Rahmenplan hatte von der Leyen Mitte September bereits bei ihrer Rede zur Lage der EU im Europaparlament angekündigt. „Klimaresilienz ist eine strategische Investition in die Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Gesundheit und den Wohlstand Europas“, sagte die Kommissionspräsidentin bei der Vorstellung in Brüssel. Auch aus wirtschaftlicher Sicht seien Maßnahmen sinnvoll. „Die geschätzten wirtschaftlichen Verluste durch Klimaschäden für den Zeitraum 2022 bis 2025 beliefen sich auf rund 200 Milliarden Euro, also 50 Milliarden Euro pro Jahr.“

Laut Kommission soll das Gesetz zugleich den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten verringern: „Die nationalen Planungsverpflichtungen und -instrumente werden durch die Einführung eines einzigen nationalen Strategieplans vereinfacht. Verbesserte und regelmäßigere Klimarisikobewertungen werden zudem die Kohärenz und Vergleichbarkeit zwischen EU- und nationalen Bewertungen gewährleisten.“

Dauerbrenner Zeitumstellung: EU-Abgeordnete machen Druck

Der jüngste Wechsel von der Sommer- auf die Winterzeit dürfte nicht die letzte Zeitumstellung in Europa gewesen sein. Auch acht Jahre nach einem Vorschlag der EU-Kommission zum Abschied von der bei den meisten EU-Bürgern unbeliebten Regelung gibt es innerhalb des Rates der EU-Regierungen keine einheitliche Meinung. Zuletzt hatte der zuständige Rat der Verkehrsminister eine neue Analyse über die Auswirkungen verschiedener Zeit-Szenarien angefordert. Die Ergebnisse sollen bis zum Jahresende vorliegen.

„Weil die Verkehrsminister pennen, schlafen Millionen von Menschen schlecht“, ärgerte sich kurz vor der Umstellung am 25. Oktober der deutsche CDU-Europaabgeordnete Peter Liese. „Dies ist unverantwortlich und zeigt wieder einmal, dass Probleme, die die Menschen in Europa sehen, oft nicht durch die europäischen Institutionen, sondern durch die Verantwortlichen in den Mitgliedstaaten verursacht werden.“ Das Europäische Parlament habe dem Vorschlag der Kommission bereits im März 2019 „mit großer Mehrheit“ zugestimmt. Bei einer von der Kommission eingeleiteten Umfrage 2018 hatten sich 80 Prozent der 4,6 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das Ende der Zeitumstellung ausgesprochen.

Zusammen mit 43 anderen Europaabgeordnete aus 15 EU-Mitgliedstaaten und sechs Fraktionen hat Liese jetzt die Verkehrsminister der 27 Mitgliedstaaten aufgefordert, „die seit Jahren festgefahrenen Verhandlungen im Ministerrat endlich wieder in Gang zu bringen“. Es geht im Kern um die Frage, ob nach dem Ende der Umstellung dauerhaft die Sommerzeit oder die Winterzeit gelten soll. Die Winterzeit war bis zur Einführung der Sommerzeit 1980 die Normalzeit. Allerdings erstreckt sich die nach und nach erweiterte Union inzwischen über drei Zeitzonen.

Die Kommission hatte 2019 selbst keinen konkreten Zeitvorschlag gemacht. Die Mitgliedsländer sollten der Kommission ihre Entscheidung bis April 2020 mitteilen, um die Zeitumstellung 2021 abschaffen zu können. Dazu kam es zunächst wegen der Pandemie nicht. Danach verwies der Ministerrat immer wieder auf eine fehlende Folgenabschätzung. Liese hält „dieses Argument für vorgeschoben“. Nach Vorliegen der Studie gebe es „keine Ausreden mehr“. Er verweist auf die gesundheitlichen Aspekte: „Viele Menschen klagen nach der Umstellung über Schlafstörungen, Müdigkeit und Konzentrationsprobleme. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen zudem auf ein kurzfristig erhöhtes Herzinfarktrisiko nach der Umstellung im Frühjahr hin.“ In der Frage einer künftigen Normalzeit hat sich auch die Bundesregierung noch nicht festgelegt. Es solle jedoch sichergestellt sein, dass Deutschland und seine unmittelbaren Nachbarn in derselben Zeitzone leben“, heißt es seitens des Bundeswirtschaftsministeriums. Grund sei vor allem die Warnung der Wirtschaftsverbände „vor den negativen Auswirkungen unterschiedlicher Zeitzonen im Binnenmarkt“.