Ambulante Zusatzversicherung

Ob Hilfsmittel, Naturheilkunde oder Homöopathie – mit einer ambulanten Zusatzversicherung können AOK-Versicherte in vielen Regionen von umfangreichen Leistungen profitieren. Reduzieren Sie zum Beispiel Ihre Zuzahlungen für Medikamente, Sehhilfen oder alternative Behandlungen und erhalten Sie zusätzliche Angebote zur Gesundheitsförderung wie Präventionskurse oder Vorsorgeuntersuchungen.
Ein Arzt spricht mit einer Patientin über Medikamente. In der Schwangerschaft dürfen bestimmte Arzneimittel nicht eingesetzt werden. © AOK

Inhalte im Überblick

    So unterstützt Sie die AOK bei Heilmitteln und Hilfsmitteln

    Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.

    Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung

    Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere wenn Sie häufig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen oder Wert auf alternative Heilmethoden legen. Die AOK arbeitet hierfür mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. Je nach Tarif und Region profitieren zum Beispiel Sie von folgenden Vorteilen: 

    • Erstattung zusätzlicher Facharztkosten, die über die Regelversorgung hinausgehen
    • Zuschüsse für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Naturheilverfahren
    • Unterstützung bei der Finanzierung von Hilfsmitteln sowie Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
    • Verbesserte Leistungen bei Zahnbehandlungen, zum Beispiel Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung
    • Zuschüsse für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
    • Weltweiter Schutz durch eine integrierte Auslandsreiseversicherung

    Die konkreten Leistungen hängen vom gewählten Tarif und der jeweiligen AOK-Region ab.

    Das leistet die Zusatzversicherung für Zuschüsse zu Hilfsmitteln und alternativen Heilmethoden der AOK Bayern

    Mit der ambulanten Zusatzversicherung der Allianz erhalten Mitglieder der AOK Bayern erweiterte Leistungen für ihre Gesundheit. Das Angebot enthält unter anderem Zuschüsse für Behandlungen beim Heilpraktiker, für Vorsorgeuntersuchungen oder für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen. Wählen Sie aus den Tarifen AmbulantPlus und AmbulantBest, um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihren Wünschen zu ergänzen.

    • Leistungen AmbulantPlus

      • Heilpraktiker: 70 Prozent der Kosten bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal 400 Euro pro Versicherungsjahr.
      • Sehhilfen: 100 Prozent, maximal 150 Euro innerhalb von 24 Monaten.
    • Leistungen AmbulantBest

      • Vorsorgeuntersuchungen: 80 Prozent der Restkosten nach AOK-Vorleistung oder 80 Prozent der Gesamtkosten ohne AOK-Vorleistung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
      • Heilpraktiker: 80 Prozent der Kosten bis zu den Höchstbeträgen des GebüH; zusammen mit alternativmedizinischen Verfahren maximal 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
      • Alternativmedizinische Verfahren beim Arzt: 80 Prozent der Restkosten nach AOK-Vorleistung oder 80 Prozent der Gesamtkosten ohne AOK-Vorleistung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); zusammen mit Heilpraktikerleistungen maximal 1.000 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
      • Sehhilfen: 100 Prozent, maximal 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
      • Hörhilfen: 80 Prozent der Restkosten nur nach AOK-Vorleistung, maximal 500 Euro pro Versicherungsjahr.
    • Hinweise

      Medizinische Notwendigkeit (Heilpraktiker): Voraussetzung für eine Erstattung ist in allen Tarifen die sogenannte medizinische Notwendigkeit. Wünschenswerte, aber für die Behandlung nicht notwendige Maßnahmen gelten als medizinisch nicht notwendig und sind somit ausgeschlossen.

      Versicherungsjahr: Das erste Versicherungsjahr läuft vom vereinbarten Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.

      Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese Information kann Ihnen nur einen Überblick über die Leistungen geben. Für Ihren Versicherungsschutz sind die aktuellen AVB bei Vertragsabschluss maßgeblich.

    Neugierig geworden?

    Versicherte der AOK Bayern profitieren durch die Zusammenarbeit mit der Allianz Private Krankenversicherung von besonderen Bedingungen für die Versicherung und Preisvorteilen.

    Rufen Sie uns unter 089 22844050 an.

    Aktualisiert: 16.05.2025

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