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Das 500 Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest

Nutzen Sie das 500 Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest und investieren Sie in Ihr Wohl – unkompliziert, flexibel und individuell.
Eine junge Frau und ein junger Mann gucken sich in die Augen und lächeln.© Adobe Stock/kay fochtmann

Ganz einfach: So funktioniert das AOK-Gesundheitsbudget

Sie entscheiden, welche Mehrleistung Sie aus dem 500 Euro-Gesundheitsbudget nutzen möchten. Jedes Jahr neu. Für jeden AOK-Versicherten. Und dann sind wir dran: Die AOK NordWest übernimmt 80 % der Kosten für diese zusätzlichen Leistungen bzw. beteiligt sich mit bis zu 50 Euro je Kalenderjahr an Behandlungen. Wie das im Detail aussieht, erklären wir ihnen jetzt: 

Das sind die Leistungen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets

Abgebildet wird ein grüner, schimmernder Zahn.

Professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) kann eine sorgfältige Mundhygiene sinnvoll ergänzen. Sie sorgt nicht nur für ein schönes Lächeln, sondern beugt beispielsweise auch Zahnfleischentzündungen vor. Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets übernimmt die AOK NordWest bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr in Höhe von bis zu je 50 Euro.

Mehr zur PZR und was sie beinhaltet

Neue Mehrleistungen ab 1.4.

  • Sportmedizinische Untersuchung
  • Bei kieferorthopädischer Behandlung: Glattflächenversiegelung
  • Bei der Entfernung von Weisheitszähnen: Lachgas und Hypnose 
Abgebildet wird eine grüne Medizinflasche.

Alternative Arzneimittel

Auch wenn Sie auf alternative Arzneimittel setzen, ist das AOK-Gesundheitsbudget genau richtig für Sie. Innerhalb des Budgets erstattet Ihnen die AOK NordWest die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet und aus der Apotheke bezogen werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.

Mehr über Homöopathie

So bekommen Sie Kosten erstattet

1. Anmelden

Sie müssen sich nicht extra anmelden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ärztin bzw. Hebamme. Diese dürfen Zusatzleistungen wie Osteopathie, PZR oder Rufbereitschaft nicht über die elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Lassen Sie sich daher stattdessen eine Privatrechnung, Privatrezept bzw. ärztliche Bescheinigung ausstellen.

2. Einreichen

Mit der personifizierten Rechnung bzw. dem Rezept (bei Alternativen Arzneimitteln, Osteopathie* oder Arzneien für Schwangere) melden Sie sich bei uns. Das kann per Post (AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. 58079 Hagen), im Kundencenter  oder ganz einfach in unserem Online-ServiceCenter „Meine AOK“ geschehen. Im Online-ServiceCenter können AOK-Versicherte rund um die Uhr ihre Belege (in der App reicht ein Foto) zur Erstattung der Kosten hochladen. Loggen Sie sich dafür ein.

* Ein Arzt oder eine Ärztin bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. Die ärztliche Bescheinigung ist für eine Erstattung zwingend erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird. Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.

3. Kosten erstattet bekommen

Wir prüfen die Unterlagen und die Kostenerstattung geht anschließend - ohne weitere Schritte - schnellstmöglich auf Ihrem Konto ein.

Hier können Sie Belege einreichen

Dokumente einfach abfotografieren oder einscannen. Anschließend im Online-ServiceCenter „Meine AOK" unter „Dokumente einreichen“ hochladen. 

Online-ServiceCenter
  • Belege per Post einsenden

    AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
    58079 Hagen

  • Belege im Kundencenter abgeben

    Finden Sie ein Kundencenter in Ihrer Nähe.

    Zur Suche 

Fragen & Antworten

Allgemeines

  • Was muss ich tun, um am „Gesundheitsbudget“ teilzunehmen?

    Sie müssen sich nicht anmelden oder einen Antrag stellen. Wenn Sie eine der beschriebenen Leistungen in Anspruch nehmen, dann lassen Sie sich einen Beleg (Privatrechnung, Privatrezept bzw. ärztliche Bescheinigung) dafür ausstellen. Diesen reichen Sie bei der AOK NordWest ein. 

  • Wie registriere ich mich im Online-ServiceCenter?

    Sie möchten einen Beleg hochladen, sind aber noch nicht im sicheren Bereich des Onlineportals registriert? Für die Registrierung melden Sie sich im Portal an. Danach bekommen Sie zur einwandfreien Identifikation Post von uns. Vorteile von „Meine AOK“ sind neben der sicheren Kommunikation mit der AOK NordWest auch die Möglichkeiten Belege hochzuladen. Weitere Vorteile finden Sie auf der Artikelseite zum Onlineportal.

    Hier geht's zum Onlineportal
  • Wie kann ich Rechnungen bzw. Belege einreichen?

    Sie reichen die Belege ganz bequem über das Onlineportal ein. Einfach anmelden und den eingescannten oder abfotografierten Beleg hochladen. Sie können aber auch gerne den Postweg nutzen oder uns im Kundencenter besuchen. 

  • Wie kann ich eine Leistung im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets abrechnen?

    Einfach Privatrechnung, Privatrezept bzw. ärztliche Bescheinigung online über „Meine AOK“, postalisch oder persönlich einreichen und wir überweisen das Geld auf Ihr Konto.

  • Warum gibt es kein Formular?

    Sie benötigen kein Formular. Einfach Privatrechnung, Privatrezept bzw. ärztliche Bescheinigung einsenden: am besten im Online-ServiceCenter oder per Post. Oder Sie bringen es im Kundencenter vorbei. 

  • Kann ich das Budget auch auf Fitnessstudio, Schwimmkurse oder andere Präventionsmaßnahmen anrechnen lassen?

    Nein, das AOK-Gesundheitsbudget gilt ausschließlich für diese Leistungen: 

    • Osteopathische Behandlung
    • Professionelle Zahnreinigung 
    • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
    • Lachgas und Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne
    • Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung, für die wir nach § 29 SGB V die Kosten übernehmen,
    • Zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft 
    • Bestimmte Impfungen 
    • Nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel
  • Welche Leistungen sind Bestandteil des AOK-Gesundheitsbudgets?

    • Osteopathische Behandlung
    • Professionelle Zahnreinigung 
    • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
    • Lachgas und Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne
    • Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung, für die wir nach § 29 SGB V die Kosten übernehmen,
    • Zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft 
    • Bestimmte Impfungen 
    • Nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige homöopathische Arzneimittel
  • Welche Voraussetzungen muss ich für einen Wechsel zur AOK NordWest erfüllen ?

    Mindestens eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    • Sie wohnen in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein.
    • Sie arbeiten bzw. studieren in Westfalen-Lippe oder Schleswig-Holstein.
    • Ihr Ehe- oder Lebenspartner (nach dem LPartG) ist bei der AOK NordWest versichert.
    • Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK NordWest.
       
  • Ich bin nicht bei der AOK NordWest versichert, wie kann ich trotzdem profitieren?

    Das AOK-Gesundheitsbudget ist ein exklusives Angebot für unsere Versicherten. Um es nutzen zu können, wechseln Sie in nur wenigen Schritten zur AOK NordWest: Einfach Onlineformular ausfüllen, den Rest übernehmen wir für Sie. 

Über Leistungen

  • Zur Professionellen Zahnreinigung: Wie oft wird PZR erstattet?

    Die Zahnreinigung beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin wird pro Kalenderjahr bis zu zweimal bis zu 50 Euro erstattet.

  • Zur Professionellen Zahnreinigung: Was beinhaltet die PZR? Was gehört nicht dazu?

    Neben dem Zahnstein werden bei der PZR auch weiche Beläge entfernt und die Zähne poliert. Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) kann den Zahnfleischschwund bei Parodontitis aufhalten oder verlangsamen. Details finden Sie auf unserer Artikelseite: zu PZR

  • Zu Lachgas und Hypnose bei Weisheitszahnentfernung: Welche Kosten werden erstattet?

    Wir beteiligen uns an den Kosten für Lachgasbehandlung und Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne durch einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr. 

  • Zu Glattfächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung: Welche Kosten werden erstattet?

    Wir erstatten Ihnen bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr.

  • Zu Schutzimpfungen: Was wird erstattet?

    Bestimmte (Reise)Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen Hepatitis A und B, FSME oder Gelbfieber (80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro).

  • Zu alternativen Arzneimitteln: Welche Naturarzneimittel gehören dazu?

    Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. 

  • Zu alternativen Arzneimitteln: Was gehört zur Homöopathie und wie finde ich einen vertrauenswürdigen Spezialisten?

    Bei der Homöopathie werden geringe Dosen von solchen Stoffen eingenommen, die in stärkeren Dosen bei gesunden Menschen die Krankheitssymptome auslösen würden. Homöopathische Medikamente sind mehrfach verdünnte Substanzen. Sie werden als Lösungen, Tabletten oder kleine Kügelchen, sogenannte Globuli, verabreicht. Erfahren Sie mehr auf unserer Artikelseite dazu: zu Homöopathie

  • Zu Schwangerschaftsleistungen: Was wird genau erstattet?

    • 24-Stunden-Rufbereitschaft durch eine zugelassene Hebamme
    • Geburtsvorbereitungskurs für den Partner oder die Partnerin
    • Bestimmte apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Schwangere mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Mono- und Kombinationspräparate (keine Nahrungsergänzungsmittel), die von einem Vertragsarzt per Privatrezept verordnet wurden.
    • B-Streptokokken-Test, Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken, Produkte für einen pH-Wert-Selbsttest, Zytomegalie- und Toxoplasmose-Test
    • Unterbringung einer Begleitperson im Familienzimmer des Krankenhauses 
    • 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr
  • Zu Schwangerschaftsleistungen: Auch wenn ich als Mann nicht schwanger werden kann: Was habe ich von der Mehrleistung?

    Versichern Sie Ihre Familie bei der AOK NordWest mit und Sie sind rundum versorgt. Werdende Väter oder Partner und Partnerinnen können mit am Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen. Außerdem kann eine Begleitperson bei der Geburt mit im Familienzimmer untergebracht werden. Beide Kosten werden der bei uns versicherten Schwangeren im Rahmen ihres AOK-Gesundheitsbudgets erstattet.

  • Zu Osteopathie: Was wird erstattet und was sind die Voraussetzungen?

    Die AOK NordWest erstattet maximal sechs osteopathische Behandlungen zu jeweils höchstens 50 Euro je Kalenderjahr. 

    Zu Ihrer Sicherheit gelten dabei folgende Voraussetzungen: 

    • Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. Dies ist erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird. 
    • Und: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.
  • Zu Osteopathie: Wo finde ich einen Osteopathen, eine Osteopathin?

    Auf unserer Artikelseite rund um „Osteopathie“ erfahren Sie, was das genau ist und wo Sie eine geeignete Praxis finden: weiter zur Osteopathie

  • Zu sportmedizinischer Untersuchung: Für wen ist eine sportmedizinische Untersuchung geeignet?

    Sie möchten nach einer längeren Pause wieder mit Sport anfangen? Oder Sie möchten mit einer neuen Sportart starten? Dann bieten wir Ihnen einen gründlichen medizinischen Check bei einem Arzt oder einer Ärztin mit der anerkannten Zusatzqualifikation „Sportmedizin".

  • Zu sportmedizinischer Untersuchung: Was passiert bei einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung?

    Es werden Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat untersucht. Dazu gehören unter anderem ein Ruhe- und ein Belastungs-EKG sowie ein Lungenfunktionstest.

  • Zu sportmedizinischer Untersuchung: Was genau wird erstattet?

    Damit Sportinteressierte sich nicht überfordern, empfehlen wir eine sportmedizinische Untersuchung. Wir erstatten wir Ihnen 80% der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr.

    Zu Ihrer Sicherheit gilt dabei folgende Voraussetzung:

    • Die Behandlung muss durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt oder Ärztin, die die Zusatzausbildung „Sportmedizin“ absolviert haben und die Bezeichnung „Sportmediziner“ führen, erfolgen.
  • Zu sportmedizinischer Untersuchung: Ist für die sportmedizinische Untersuchung auch eine ärztliche Bescheinigung notwendig?

    Nicht unbedingt. Es kann auch aus der Rechnung hervorgehen, dass die Untersuchung geeignet und notwendig ist, um kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.

  • Zur Glattflächenversiegelung: Was passiert bei einer Glattflächenversiegelung?

    Wenn Ihr Kind eine festsitzende Zahnspange trägt, wird eine Versiegelung der Glattflächen empfohlen. Als Glattflächen bezeichnet man die Vorderseiten der Zähne. Gerade die Bereiche um die aufgeklebten Brackets sind anfällig für Karies.

    Zum Schutz der Zahnoberflächen vor Bakterien und Reduzierung der Kariesanfälligkeit unterstützen wir die Glattflächenversiegelung vor dem Erhalt einer Zahnspange im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudget mit bis zu 50 Euro für die im jeweiligen Kalenderjahr erfolgten Behandlungen.

  • Zur Glattflächenversiegelung: Was wird erstattet?

    Die Versiegelung der Zahnoberflächen mit einem Speziallack vor dem Erhalt einer Zahnspange bei einem Kieferorthopäden.

    Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 50 Euro für die im jeweiligen Kalenderjahr erfolgten Behandlungen.

    Zu Ihrer Sicherheit gilt dabei folgende Voraussetzung:

    • Die Behandlung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnarzt oder einen berechtigten Leistungserbringer erfolgen.
  • Zum Einsatz von Lachgas oder Hypnose: Was wird erstattet?

    Die Kosten für Lachgasbehandlung und Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne, soweit die Behandlung durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnarzt oder Zahnärztin oder einen nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer erfolgt.
    Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 50 Euro für die im jeweiligen Kalenderjahr erfolgten Behandlungen.

    Zu Ihrer Sicherheit gilt dabei folgende Voraussetzung:

    • Die Behandlung muss durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnarzt oder Zahnärztin oder einen berechtigten Leistungserbringer erfolgen.
  • Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet?

    Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden.

    80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr.

Über Kosten & Rahmenbedingungen

  • Gilt das Budget auch bei IGeL-Leistungen?

    IGeL bedeutet “Individuelle Gesundheitsleistungen”. Dahinter verbergen sich Angebote des Arztes oder der Ärztin, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Die Mehrleistungen der AOK NordWest darüber hinaus sind in der Satzung verankert. Einige finden sich im 500 Euro-Gesundheitbudget wieder. Das Gesundheitsbudget betrifft aber nur die hier oben genannten, definierten Bereiche.

  • Kann ich Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente durch das Budget abrechnen lassen?

    Nein. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel ist unabhängig von der Satzungsleistung im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets zu zahlen. Was Teil des Gesundheitsbudgets ist und welche Mehrleistungen es umfängt, steht hier oben beschrieben.

  • Wie viel Geld steht mir jährlich zur Verfügung?

    Beim AOK-Gesundheitsbudget stehen Ihnen maximal 500 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung.

  • Wie erfahre ich, wie viel vom Budget noch übrig ist?

    Unsere Kundencenter oder unsere Hotline helfen Ihnen hier gerne weiter.

  • In welcher Höhe ist die Erstattung der Rechnung begrenzt?

    Wir erstatten Ihnen pro Kalenderjahr 80 % der Kosten für

    • Nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie) 
    • Zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft, u. a. Kostenerstattung für bestimmte apothekenpflichtige Arzneimittel mit Folsäure, Eisen und Magnesium 
    • Bestimmte Schutzimpfungen 
    • Eine sportmedizinische Untersuchung und Beratung


    Bis zu je 50 Euro pro Kalenderjahr erstatten wir Ihnen für

    • Professionelle Zahnreinigung (maximal zwei Behandlungen) 
    • Osteopathie (maximal sechs Behandlungen) 
    • Lachgasbehandlung und Hypnose anlässlich der Entfernung der Weisheitszähne 
    • Glattflächenversiegelung im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung 
     

  • Was kostet mich das Gesundheitsbudget?

    Ihnen entstehen keine Extrakosten. Sie müssen nur bei der AOK NordWest versichert sein.

  • Kann ich das Geld auch in bar ausgezahlt bekommen?

    Nein. Das Geld wird Ihnen an die bei uns hinterlegte Bankverbindung überwiesen.

  • Warum werden die Leistungen nicht direkt über meine elektronische Gesundheitskarte abgerechnet?

    Mit dem AOK-Gesundheitsbudget bekommen Sie Mehrleistungen, die über die normalen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Deswegen werden diese separat erstattet.

  • Wie lange dauert es, bis ich das Geld für meine eingereichten Leistungen erhalte?

    Nach Einreichung Ihrer Privatrechnung, des Privatrezepts bzw. der ärztlichen Bescheinigung erfolgt die Überweisung zeitnah, im besten Fall binnen weniger Arbeitstage auf Ihr Konto.

Sie haben noch Fragen?

Dann sprechen Sie uns gerne an: 

Kontakt zu Ihrer AOK NordWest
 

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Aktualisiert: 10.04.2024

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