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Reha für Kinder und Jugendliche

Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Allergien treten schon in jungen Jahren auf. Sie können die Entwicklung von Kindern schwer beeinträchtigen. In manchen Fällen reicht die ambulante Versorgung durch den Arzt oder Therapeuten nicht aus. Dann kann eine Rehabilitation in einer Klinik erforderlich werden.
Eine Physiotherapeutin macht mit einem Jungen Gehübungen. Kinder lernen in der Reha, mit Erkrankungen umzugehen.© iStock / andresr

Inhalte im Überblick

    Das ist eine Kinderreha

    Die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, auch Kinderreha genannt, ist eine ärztlich verordnete Maßnahme in einer stationären Einrichtung. Sie dient dazu, chronische Erkrankungen oder psychische Störungen zu lindern, einer Verschlechterung vorzubeugen und etwa bei Adipositas bei Kindern Folgeschäden zu vermeiden. Ziel ist es, die Lebensqualität des Kindes nachhaltig zu verbessern und die Leistungsfähigkeit zu steigern, sodass es wieder voll am Alltagsleben teilnehmen kann.

    • Reha für Kinder und Jugendliche im Detail

      • Die Kinderreha richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, in bestimmten Ausnahmen bis 27 Jahre.
      • Sie dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
      • Kinder haben Anspruch auf Begleitung durch einen Familienangehörigen – unabhängig von der Schwere der Erkrankung bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.
      • Bei Kindern nach dem vollendeten zwölften Lebensjahr besteht ebenfalls die Möglichkeit der Begleitung, soweit dies medizinisch notwendig ist.
      • Die Begleitung kann auch aufgeteilt werden. Zum Beispiel kann die Mutter ihr Kind die ersten 14 Tage und der Vater es die letzten 14 Tage begleiten.
      • Anders als bei der Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur steht aber die Gesundheit des Kindes im Mittelpunkt. Die Begleitperson selbst erhält keine Behandlung.
      • Schulpflichtige Kinder verlieren nicht den Lernanschluss. Zum Tagesablauf in der Klinik gehört auch Schulunterricht in Absprache mit der Heimatschule.
      • Die AOK wählt die geeignete Klinik aus und berücksichtigt dabei soweit möglich Ihre Wünsche. Auch der Arzt kann eine Empfehlung aussprechen.
    • Bei diesen Erkrankungen kommt eine Kinderreha infrage

      Eine Reha für Kinder und Jugendliche kommt bei einer Vielzahl chronischer Erkrankungen und Störungen in Betracht, unter anderem bei

      • Allergien bei Kindern
      • Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
      • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
      • Erkrankungen der inneren Organe
      • Hauterkrankungen (zum Beispiel Neurodermitis)
      • Krebserkrankungen
      • psychosomatischen und psychomotorischen Störungen (zum Beispiel ADHS, Essstörungen wie Magersucht, Verhaltensstörungen)
      • krankhaftem Übergewicht (Adipositas bei Kindern), Übergewicht verbunden mit weiteren Risikofaktoren oder Krankheiten
      • Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes) und
      • neurologischen Krankheiten

    Ablauf einer Kinderreha

    Die Auswahl der Klinik und des Behandlungsplans berücksichtigt die Bedürfnisse des Kindes. Ein individueller Plan zu Beginn der Maßnahmen bezieht auch das familiäre Umfeld mit ein. Je nach Bedarf enthält dieser Plan ärztliche, psychologische, pädagogische und physiotherapeutische Leistungen. Für die Behandlung stehen Kinderärzte, Psychologen oder andere Therapeuten zur Verfügung. Die Kinder lernen in der Reha, mit den Folgen der Erkrankung umzugehen und Krisensituationen im Alltag zu bewältigen. Durch Aktivitäten, Sport und Spiel üben die Kinder den Umgang mit ihren Einschränkungen.

    Familienorientierte Rehabilitation

    Wenn ein Kind unter einer schweren chronischen Krankheit leidet und diese Krankheit den Alltag der Familie besonders beeinträchtigt, kann eine familienorientierte Rehabilitation in einer stationären Einrichtung helfen. Das betrifft insbesondere krebskranke Kinder oder Kinder mit Mukoviszidose, nach einer Herzoperation oder einer Organtransplantation.

    Die Familienreha ist eine besondere Form der Kinderreha. Sie bezieht Familienangehörige in die Therapie mit ein. Sie müssen selbst nicht behandlungsbedürftig sein, aber ihre Anwesenheit muss für den Therapieerfolg des Kindes erforderlich sein. Als Angehörige gelten Eltern oder Erziehungsberechtigte und Geschwister.

    Kostenübernahme für eine Kinderreha

    Zuständig für die Kostenübernahme einer Kinderreha sind gleichermaßen die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können daher die Maßnahme entweder bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer AOK beantragen. Wir übernehmen die vollständigen Kosten für:

    • Behandlung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes
    • Reise- und Nebenkosten, auch für eine erforderliche Begleitperson

    Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden. Alternativ unterstützt Sie die AOK unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.

    Sie als Versicherter der AOK müssen für die Kinderreha keine Zuzahlung leisten.

    So beantragen Sie eine Kinderreha

    1. Beratungsgespräch beim Hausarzt

    2. Reha-Antrag stellen

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    1. Beratungsgespräch beim Hausarzt

    01/03

    Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er verordnet die Kinderreha, wenn er sie für medizinisch notwendig hält.

    Welche zusätzlichen Leistungen bietet mir meine AOK rund um die Kinderreha?

    Die Angebote der AOK für eine Kinderreha unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen zusätzliche Informationen Ihrer AOK vor Ort anzeigen.
    Aktualisiert: 01.03.2024

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