Nach der Klinik oder Kinderreha: So geht es zu Hause weiter
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Inhalte im Überblick
Das leistet die sozialmedizinische Nachsorge für Kinder nach einer Reha oder einem Klinikaufenthalt
Wenn chronisch kranke und schwerstkranke Kinder und Jugendliche lange in einer Klinik oder einer Reha-Einrichtung waren, fällt der Übergang in den Familienalltag zu Hause oft schwer. Die sozialmedizinische Nachsorge erleichtert diesen Übergang.
In die sozialmedizinische Nachsorge können auch Frühchen und Risikogeborene mit ihren Familien einbezogen werden. Die Angebote dienen dem Wohl des Kindes und seiner Familie. Ziel der Maßnahme sind die Sicherstellung der Behandlungserfolge und die Integration des kranken Kindes oder des Frühgeborenen in sein Umfeld.
Durch die sozialmedizinische Nachsorge kann die Koordinierung der verordneten Leistungen im häuslichen Bereich sichergestellt werden. Diese Koordination umfasst auch die Anleitung und Motivierung der Eltern. Darüber hinaus kann die sozialmedizinische Nachsorge als Hilfe zur Selbsthilfe unterstützend wirken und die Familiensituation stabilisieren.
Umfang und Dauer der Nachsorge
Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen sollten grundsätzlich mindestens sechs Nachsorgeeinheiten umfassen. Davon müssen mindestens drei Einheiten im häuslichen Umfeld erfolgen. Der Höchstumfang beträgt in der Regel 20 sozialmedizinische Nachsorgeeinheiten, die innerhalb von sechs bis zwölf Wochen zu erbringen sind. Eine sozialmedizinische Nachsorgeeinheit beträgt 60 Minuten. Soweit die jeweilige Maßnahme es zulässt, darf eine Nachsorgeeinheit in kürzere Einheiten gestückelt sein.
Voraussetzung für die Kostenübernahme
- Die Kinder und Jugendlichen sind bei der AOK versichert. Hier können Sie die Familienversicherung beantragen, sollte noch keine Versicherung bestehen.
- Die sozialmedizinische Nachsorge wird vom behandelnden Arzt im Krankenhaus verordnet, in der stationären Kinder-Reha-Einrichtung beziehungsweise vom behandelnden Vertragsarzt für Kinder- und Jugendmedizin.
- Ihr Antrag wird von der AOK geprüft.
- Das Kind hat nach dem Klinikaufenthalt oder nach der Reha das 14. Lebensjahr, in schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Leistung ist für die Familien kostenlos, es fallen auch keine Zuzahlungen an.
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