Versicherungsschutz im Urlaub
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Inhalte im Überblick
EHIC: die Europäische Krankenversicherungskarte
Ihren Versicherungsschutz auf Reisen haben Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte automatisch immer dabei: Auf der Rückseite befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ermöglicht eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland. Die zeigen Sie in Europa beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus vor und erhalten so alle medizinischen Leistungen, die während Ihrer Reise notwendig werden.
In einigen Ländern müssen Sie allerdings zuvor zur örtlichen Krankenkasse oder Gesundheitseinrichtung und sich einen Behandlungsschein holen. Wie das Vorgehen in den verschiedenen Urlaubsländern ist und welche Besonderheiten es im europäischen Ausland bei der medizinischen Versorgung zu beachten gibt, erfahren Sie in den Merkblättern der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse – Ausland“.
In welchen Ländern gilt die EHIC?
Wann ist die EHIC gültig?
Welche Besonderheiten gibt es in verschiedenen Ländern?
Wann brauche ich einen Auslandskrankenschein und wie beantrage ich ihn?
Muss ich bei der Behandlung im Ausland vor Ort etwas bezahlen?
Wie erhalte ich mein Geld zurück?
Darf ich entscheiden, zu welchem Arzt ich gehe?
Brauche ich für eine Reise ins europäische Ausland trotzdem eine Zusatzversicherung?
AOK-Tipp: Auslandsreisekrankenversicherung
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Beantragen Sie hier einen Auslandskrankenschein für Bosnien-Herzegowina, die Türkei oder Tunesien.
Leistungsstarke Auslandskrankenversicherung
Bei Reisen ins europäische Ausland dürfen gesetzliche Krankenkassen meist nur einen Teil der Krankheitskosten erstatten. Bei Reisen in andere Länder gar nichts.
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- bereits ab 4,95 € jährlich *0-60 Jahre
- schützt auf privaten und beruflichen Reisen für bis zu 8 Wochen je Reise
Auslandskrankenschein beantragen
In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein). Sie können diese direkt bei uns beantragen.
Service-Telefon für das Ausland
Unter der AOK PLUS-Service-Hotline 0049 351 320288 * helfen Ihnen unsere Mitarbeitern bei allen Schwierigkeiten während Ihres Urlaubs weiter.
(*Es fallen die Kosten des Telefonanbieters in das deutsche Festnetz an.)
Service- und Beratungsstellen im europäischen Ausland
Auch in den Niederlanden und in Frankreich ist die AOK vor Ort für Sie da. Hier finden Sie Adressen und Öffnungszeiten der Geschäftsstellen.
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