Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall

Eine Haushaltshilfe unterstützt Familien, wenn ein Elternteil krank wird. Wer seinen Haushalt nicht eigenständig weiterführen kann, erhält Hilfe von der AOK.
Ein Mann unterstützt eine Familie als Haushaltshilfe und geht für sie einkaufen oder erledigt andere Dinge im Haushalt wie Waschen oder Putzen, was die Familie durch einen Krankheitsfall selbst nicht bewerkstelligen kann.© iStock / NickyLloyd

Inhalte im Überblick

    Hilfe im Haushalt, wenn es darauf ankommt

    Einkaufen, Staubsaugen, Wäsche waschen oder die Kinder in die Kita bringen. Eine Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder.

    Insbesondere, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht eigenständig weiterführen können und zum Beispiel ins Krankenhaus oder zur Kur müssen. Auch bei erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung können Sie eine Unterstützung erhalten.

    Kosten für eine Haushaltshilfe

    Die AOK übernimmt einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wie lange Sie eine Haushaltshilfe erhalten, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation. Zu den finanziell geförderten Dienstleistungen der Haushaltshilfe zählen generell alle Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind.

    Springen Freunde oder verwandte Personen als Haushaltshilfe bei Ihnen ein, können wir sie dabei unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir den Verdienstausfall eines Elternteils oder eines nahen Verwandten bis zu einer bestimmten Höhe.

    Zuzahlung für die Haushaltshilfe

    Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Sind Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil. Auch bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

    Haushaltshilfe beantragen

    Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe beantragt werden muss, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

    Wenden Sie sich bitte an Ihre AOK vor Ort und schildern Sie Ihre persönliche Situation, damit wir Sie individuell beraten können. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und welche Unterlagen benötigt werden.

    Haushaltshilfe für Familien

    Erkrankt der Vater oder die Mutter, gerät das Familienleben schnell ins Stocken. Wir unterstützen Sie dann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe. Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, helfen wir Ihnen mit den Kosten für eine professionelle oder eine privat organisierte Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen.

    Unsere Leistungen

    • Die Dauer der Haushaltshilfe ist bei uns bis zu 52 Wochen möglich, wenn im
      Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt oder ein Kind behindert und auf Hilfe
      angewiesen ist.

    Voraussetzungen

    • Keine andere im Haushalt lebende Person kann Sie unterstützen.
    • Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit.

       

    Anspruch auf Haushaltshilfe ohne Kind

    Ist Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich, unterstützen wir Sie mit Haushaltshilfe. 

    Unsere Leistungen

    • Die Dauer der Haushaltshilfe ist bei uns bis zu 4 Wochen möglich

    Voraussetzungen

    • Es liegt keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI vor.
    • Keine andere im Haushalt lebende Person kann Sie unterstützen.
    • Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit.

    Haushaltshilfe beantragen

    Antrag auf Haushaltshilfe

    Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können Sie Ihren Antrag auf Haushaltshilfe ganz einfach online ausfüllen.

    Sie sind bereits in unserem Onlinekundencenter „Meine AOK“ registriert? Dann melden Sie sich hier an und Ihre Daten werden automatisch in das Formular übernommen. Onlinekundencenter „Meine AOK“

    Beantragen Sie die Haushaltshilfe auf Grund von Krankheit, einer Schwangerschaft, zur Häuslichen Krankenpflege oder aus sonstigem Anlass ist zur Antragstellung eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Diese ist von Ihrem behandelnden Arzt auszufüllen

    Aktualisiert: 30.06.2025

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