Haushaltshilfe – Unterstützung von der Krankenkasse

Einkaufen, Staubsaugen oder die Kinder in die Kita bringen. Wenn ein Elternteil erkrankt und sich nicht um den Haushalt kümmern kann, sorgt eine Haushaltshilfe für Entlastung. Die AOK übernimmt in vielen Fällen die Kosten dafür. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Hilfe beantragen.
Ein älterer Herr öffnet einer Frau, die ihn besucht die Türe und lacht.© iStock / ProfessionalStudioImages

Inhalte im Überblick

    Wann die AOK eine Haushaltshilfe unterstützt

    In bestimmten Lebenssituationen fällt es schwer, den Haushalt eigenständig weiterzuführen. Dann unterstützt Sie die AOK mit einer Haushaltshilfe. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können.

    • Haushaltshilfe bei Krankheit

      Wer aufgrund einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Haushaltshilfe erhalten. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben, die betreut werden müssen.

    • Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

      Bei erheblichen gesundheitlichen Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung kann eine Haushaltshilfe beantragt werden. Die Unterstützung hilft dabei, den Alltag zu bewältigen und sich auf die eigene Gesundheit und das Baby zu konzentrieren.

    • Haushaltshilfe bei Pflegegrad

      Besteht eine anerkannte Pflegebedürftigkeit, also ein Pflegegrad, übernimmt die AOK unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

    • Haushaltshilfe ohne Pflegegrad

      Auch ohne anerkannte Pflegegrad kann in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe bewilligt werden. Entscheidend ist, dass eine vorübergehende Beeinträchtigung besteht und keine andere Person den Haushalt führen kann.

    • Haushaltshilfe nach Operationen

      Nach einer Operation ist oft Schonung notwendig. Eine Haushaltshilfe sorgt dafür, dass wichtige Aufgaben im Haushalt erledigt werden, während sich die Betroffenen auf ihre Genesung konzentrieren können.

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    • Haushaltshilfe während Reha oder Kuraufenthalten

      Wer eine medizinisch notwendige Reha oder Kur antritt und den Haushalt in dieser Zeit nicht selbst weiterführen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Besonders wichtig ist dies für Eltern mit Kindern, die während des Aufenthalts zu Hause versorgt werden müssen.

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    Regionale Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die regionalen Voraussetzungen für die Kostenübernahme und nähere Informationen zur Antragstellung anzeigen.

    Was eine Haushaltshilfe leisten darf – und was nicht

    Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben, wenn Sie diese vorübergehend nicht selbst übernehmen können. Welche Leistungen genau erbracht werden und wie lange, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und wird vorab individuell geprüft. Grundsätzlich umfasst die Hilfe typische hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung sowie das Waschen und Bügeln von Kleidung. Auch die Betreuung von Kindern – einschließlich Säuglingspflege – kann dazugehören. In einigen Regionen der AOK ist sogar die Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen möglich. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klären wir gern individuell mit Ihnen.

    Nicht übernommen werden hingegen Aufgaben außerhalb des Haushalts wie Gartenarbeit, Tierbetreuung, pflegerische Tätigkeiten oder umfangreiche Grundreinigungen und Entrümpelungen.

    Die Haushaltshilfe übernimmt Tätigkeiten wie Reinigung, Einkaufen, Kochen sowie Waschen und Bügeln. Auch Kinderbetreuung kann dazugehören.

    Kosten für eine Haushaltshilfe

    Die AOK übernimmt einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wie lange Sie eine Haushaltshilfe erhalten, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation. Zu den finanziell geförderten Dienstleistungen der Haushaltshilfe zählen generell alle Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind.

    Angehörige als Haushaltshilfe

    Wenn Angehörige, Freundinnen oder Freunde Sie im Haushalt unterstützen, kann die AOK unter bestimmten Voraussetzungen helfen – zum Beispiel durch eine finanzielle Entschädigung.

    Wichtig zu wissen: Ehepartnerinnen und -partner sowie Angehörige bis zum zweiten Grad können bei Verdienstausfall unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung bis zu einer festgelegten Höhe erhalten. Für andere unterstützende Personen – etwa Freundinnen, Freunde oder entferntere Verwandte – ist eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Stunde oder Tag möglich.

    Die Kostenübernahme muss vorab mit der AOK abgestimmt werden. Lassen Sie sich persönlich beraten, ob und in welchem Umfang Ihre Angehörigen als Haushaltshilfe anerkannt werden können.

    Zuzahlung für die Haushaltshilfe

    Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Sind Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil. Auch bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

    So finden Sie eine Haushaltshilfe

    Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, ist Ihre AOK für Sie da. Je nach Situation helfen wir Ihnen dabei, eine passende Haushaltshilfe zu finden – entweder über einen unserer Vertragspartner oder durch eine Person, die Sie selbst vorschlagen, etwa aus Ihrem familiären oder persönlichen Umfeld.

    Wichtig: Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei Ihrer AOK, damit wir Ihre individuelle Situation prüfen und die passende Hilfe schnell organisieren können.

    Beratung vor der Antragsstellung

    Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben oder wie der Antrag genau abläuft? Lassen Sie sich persönlich beraten. Ihre AOK informiert Sie umfassend zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den möglichen Leistungen – am besten, bevor Sie den Antrag stellen. So sind Sie auf der sicheren Seite und sparen Zeit.

    Haushaltshilfe bei der AOK beantragen

    Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe beantragt werden muss, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe von der Krankenkasse

    • Was macht eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

      Eine Haushaltshilfe übernimmt alltägliche Aufgaben, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer schweren Erkrankung oder bei Schwangerschaft. Dazu gehören u. a. das Reinigen der Wohnung, Einkäufe, Kochen, Wäschepflege und Kinderbetreuung.

      Was darf eine Haushaltshilfe nicht?

      Die Haushaltshilfe erledigt keine Arbeiten außerhalb des Haushalts, wie Gartenarbeit oder Gassi gehen. Auch pflegerische Leistungen, eine Grundreinigung der Wohnung oder umfangreiche Aufräumaktionen gehören nicht dazu.

      Was kostet eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

      Wenn Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, übernimmt die AOK die Kosten – abzüglich eines gesetzlich festgelegten Eigenanteils. Dieser beträgt in der Regel 10 % der täglichen Kosten, mindestens 5  € und höchstens 10  € pro Tag. Für Schwangere und junge Mütter entfällt der Eigenanteil meist.

      Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad?

      Bei einem anerkannten Pflegegrad ist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse zuständig. Dort können Leistungen für eine sogenannte „hauswirtschaftliche Versorgung“ im Rahmen der Pflegeversicherung beantragt werden.

    • Wie viele Stunden unterstützt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

      Die Dauer und der Umfang der Hilfe richten sich nach Ihrer individuellen Situation und dem tatsächlichen Bedarf – z. B. wie groß der Haushalt ist und ob Kinder versorgt werden müssen. Die AOK prüft dies im Einzelfall vorab.

      Wie finde ich eine Haushaltshilfe?

      Die AOK unterstützt Sie bei der Organisation einer Haushaltshilfe – entweder über einen Vertragspartner oder indem Sie selbst eine geeignete Person vorschlagen. Wenden Sie sich am besten frühzeitig an Ihre AOK, um die Möglichkeiten zu besprechen.

      Wann bekommt man eine Haushaltshilfe?

      Eine Haushaltshilfe kann Ihnen zustehen, wenn Sie Ihren Haushalt krankheitsbedingt, nach einer Operation, während einer Risikoschwangerschaft oder nach der Entbindung vorübergehend nicht selbst führen können. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann.

      Wo finde ich den Antrag auf Haushaltshilfe von der AOK?

      Den Antrag auf Haushaltshilfe finden Sie hier auf dieser Seite. Wenn Sie oben zusätzlich Ihre Postleitzahl eingeben, können Sie noch mehr über die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe in Ihrer Region erfahren. 

    Aktualisiert: 04.08.2025

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