Haushaltshilfe – Unterstützung von der Krankenkasse
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Inhalte im Überblick
Wann die AOK eine Haushaltshilfe unterstützt
In bestimmten Lebenssituationen fällt es schwer, den Haushalt eigenständig weiterzuführen. Dann unterstützt Sie die AOK mit einer Haushaltshilfe. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können.
Haushaltshilfe bei Krankheit
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
Haushaltshilfe nach Operationen
Haushaltshilfe während Reha oder Kuraufenthalten
Regionale Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die regionalen Voraussetzungen für die Kostenübernahme und nähere Informationen zur Antragstellung anzeigen.
Was eine Haushaltshilfe leisten darf – und was nicht
Die AOK-Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben, wenn Sie diese vorübergehend nicht selbst übernehmen können. Welche Leistungen genau erbracht werden und wie lange, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und wird vorab individuell geprüft. Grundsätzlich umfasst die Hilfe typische hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung sowie das Waschen und Bügeln von Kleidung. Auch die Betreuung von Kindern – einschließlich Säuglingspflege – kann dazugehören. In einigen Regionen der AOK ist sogar die Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen möglich. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, klären wir gern individuell mit Ihnen.
Nicht übernommen werden hingegen Aufgaben außerhalb des Haushalts wie Gartenarbeit, Tierbetreuung, pflegerische Tätigkeiten oder umfangreiche Grundreinigungen und Entrümpelungen.

Kosten für eine Haushaltshilfe
Die AOK übernimmt einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wie lange Sie eine Haushaltshilfe erhalten, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation. Zu den finanziell geförderten Dienstleistungen der Haushaltshilfe zählen generell alle Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind.
Angehörige als Haushaltshilfe
Wenn Angehörige, Freundinnen oder Freunde Sie im Haushalt unterstützen, kann die AOK unter bestimmten Voraussetzungen helfen – zum Beispiel durch eine finanzielle Entschädigung.
Wichtig zu wissen: Ehepartnerinnen und -partner sowie Angehörige bis zum zweiten Grad können bei Verdienstausfall unter bestimmten Bedingungen eine Erstattung bis zu einer festgelegten Höhe erhalten. Für andere unterstützende Personen – etwa Freundinnen, Freunde oder entferntere Verwandte – ist eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Stunde oder Tag möglich.
Die Kostenübernahme muss vorab mit der AOK abgestimmt werden. Lassen Sie sich persönlich beraten, ob und in welchem Umfang Ihre Angehörigen als Haushaltshilfe anerkannt werden können.
Zuzahlung für die Haushaltshilfe
Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Sind Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil. Auch bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
So finden Sie eine Haushaltshilfe
Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, ist Ihre AOK für Sie da. Je nach Situation helfen wir Ihnen dabei, eine passende Haushaltshilfe zu finden – entweder über einen unserer Vertragspartner oder durch eine Person, die Sie selbst vorschlagen, etwa aus Ihrem familiären oder persönlichen Umfeld.
Wichtig: Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei Ihrer AOK, damit wir Ihre individuelle Situation prüfen und die passende Hilfe schnell organisieren können.
Beratung vor der Antragsstellung
Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben oder wie der Antrag genau abläuft? Lassen Sie sich persönlich beraten. Ihre AOK informiert Sie umfassend zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den möglichen Leistungen – am besten, bevor Sie den Antrag stellen. So sind Sie auf der sicheren Seite und sparen Zeit.
Haushaltshilfe bei der AOK beantragen
Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe beantragt werden muss, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe von der Krankenkasse
Was macht eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse? Wie viele Stunden unterstützt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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