FAQ: Studentische Krankenversicherung
In Deutschland besteht für Studierende eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung während des Studiums.
Bedingungen für die Krankenversicherung im Studium
Muss ich als Studierender eine Krankenversicherung abschließen?
Damit Sie sich an einer Hochschule einschreiben können, müssen Sie die Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse vorlegen. Abhängig von Alter, Einkommen, Erst- oder Zweitstudium gibt es für Studierende unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein:
- über die Familienversicherung eines Elternteils oder eines Ehepartners in einer gesetzlichen Krankenkasse
- über die studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
- über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende bei einer gesetzlichen Krankenkasse
- über eine private Krankenversicherung
Kann ich während des Studiums die Krankenkasse wechseln?
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist auch während des Studiums unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie sind studentisch oder freiwillig gesetzlich krankenversichert.
- Sie haben die zwölf-monatige Bindungsfrist nach Eintritt in eine Krankenversicherung eingehalten.
- Haben Sie einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, dann können andere Kündigungsfristen gelten.
Sind Sie über einen Elternteil oder den Ehepartner kostenfrei familienversichert, ist ein Wechsel nicht möglich – außer Sie wollen in die Krankenversicherung des anderen Elternteils wechseln. Geht jedoch der Stammversicherte in eine andere Krankenkasse, gilt der Wechsel auch für die familienversicherten Angehörigen.
Ich studiere und bin verheiratet. Wie muss ich mich krankenversichern?
Studieren beide Ehepartner, können sie bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern familienversichert bleiben. Anschließend müssen nicht beide in der studentischen Krankenversicherung versichert sein. Grundsätzlich kann einer der Ehepartner beim anderen familienversichert sein, solange er kein Einkommen über 470 Euro erzielt.
Bitte beachten Sie: Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 470 Euro sind versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
Ist einer der Ehepartner berufstätig und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, kann er den studierenden Partner kostenlos mitversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Aber auch das gilt nur, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie bekomme ich den BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung?
Studierende, die BAföG erhalten und selbst krankenversichert sind, bekommen über die Ausbildungsförderung einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschuss ist unabhängig von der Höhe des BAföGs für alle gleich und beträgt aktuell:
- 84 Euro Zuschuss für die Krankenversicherung
- 25 Euro Zuschuss für die Pflegeversicherung
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie dies beim BAföG-Amt beantragen. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung der AOK.
Hilft "Meine AOK" mir, den BAföG-Zuschuss zu bekommen?
Um den Zuschuss bei Ihrem BAföG-Amt beantragen zu können, brauchen Sie eine Bescheinigung der AOK.
Diese können Sie entweder persönlich bei Ihrer AOK vor Ort abholen, oder Sie nutzen ganz bequem das Online-Portal "Meine AOK".
Mit "Meine AOK" haben Sie individuellen und komfortablen Online-Zugang zu Ihrer AOK – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr und dank zertifizierter SSL-Verschlüsselung zu 100% sicher.
Altersgrenzen für Studierende in der Krankenversicherung
Wie lange bin ich als Studierender familienversichert?
Unter folgenden Voraussetzungen sind Sie während des Studiums kostenfrei über die Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert:
- Sie sind unter 25 Jahre alt.
Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen ist nicht höher als 470 Euro. Wer nicht länger als drei Monate (70 Arbeitstage) jobbt, darf auch mehr als 470 Euro verdienen. Bitte beachten Sie: Beschäftigungen, die länger als drei Monate oder 70 Tage andauern, gelten als regelmäßig. Daraus erzieltes Arbeitsentgelt über 470 Euro bewirkt, dass Sie versicherungspflichtig sind. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Dauer
- des geleisteten freiwilligen Wehrdienstes oder
- des Freiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder Jugendfreiwilligendienstegesetz oder
- einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes, maximal jedoch für zwölf Monate.
Das gilt dann, wenn der Freiwilligendienst oder die Tätigkeit als Entwicklungshelfer zu einer Unterbrechung oder Verzögerung der schulischen oder beruflichen Ausbildung geführt hat.
Welche Krankenversicherung schließe ich als Studierender über 25 Jahre ab?
Mit dem 25. Geburtstag oder wenn Sie ein regelmäßiges monatliches Einkommen haben, das die oben genannten Grenzen übersteigt, endet die Familienversicherung. Als Studierender können Sie in diesem Fall die günstige studentische Krankenversicherung bei der AOK beantragen.
Welche Krankenversicherung schließe ich als Studierender über 30 Jahre ab?
In der studentischen Krankenversicherung sind Sie bis zum Ende des 30. Lebensjahres versichert. Danach müssen Sie sich als Studierender freiwillig krankenversichern.
Wie lange kann ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben?
Die studentische Krankenversicherung kann bis zum Ende des 30. Lebensjahres bestehen.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn einer der folgenden Gründe während des Studiums nachweisbar vorliegt:
- die Geburt eines Kindes und dessen anschließende Betreuung
- eine Behinderung des Studierenden
- eine längere Erkrankung
- die Betreuung behinderter Familienangehöriger
- der Erwerb der Zugangsvoraussetzung für ein Hochschulstudium über den zweiten Bildungsweg
- die Mitarbeit in Hochschulgremien
- die Ablehnung im Auswahlverfahren zum gewählten Studium
- freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst
- ein Freiwilliges Soziales beziehungsweise Ökologisches Jahr
- ein studienvorbereitender Sprachkurs mit Prüfungsabschluss der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- der Besuch eines Studienkollegs mit Abschluss durch Feststellungsprüfung
- ein Aufbaustudium
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre AOK vor Ort, um Einzelheiten für eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung zu besprechen.
Umzug, Abbruch, Abschluss
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich umziehe?
Bei einem Umzug müssen Sie lediglich Ihre Adressdaten bei der Krankenkasse und auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ändern lassen. Wechseln Sie hingegen auch die Hochschule, benötigen Sie eine neue Versicherungsbescheinigung. In beiden Fällen erhalten Sie die notwendigen Unterlagen bei Ihrer AOK vor Ort.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich das Studium abbreche?
Informieren Sie uns bei einem Studienabbruch bitte so schnell wie möglich. Falls Sie ein anderes Studium aufnehmen, können Sie – sofern Sie die Kriterien weiterhin erfüllen – über die Familienversicherung beziehungsweise über die studentische oder freiwillige Krankenversicherung versichert bleiben.
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen, werden Sie als Arbeitnehmer versichert. In beiden Fällen erhalten Sie die notwendigen Unterlagen bei Ihrer AOK vor Ort.
Falls beides nicht zutrifft, Sie noch keine 23 Jahre alt sind und nicht erwerbstätig sind, können Sie weiter in der Familienversicherung bleiben. Sind Sie älter und beziehen Arbeitslosengeld II, werden Sie über die Bundesagentur für Arbeit versichert.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach Ende des Studiums?
Mit Abschluss des Studiums endet auch Ihre studentische Krankenversicherung. Bis zum Ende des Semesters können Sie aber weiter als Studierender versichert sein.
Auch nach Ihrem Studium können Sie von den Vorteilen der AOK profitieren. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Versicherungsmöglichkeiten.
Duales Studium und Studium im Ausland
Welche Regeln gelten in einem dualen Studiengang?
Studierende von dualen Studiengängen werden sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende behandelt. Sie sind damit unter anderem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich dabei prozentual vom Gehalt oder Stipendium. Das gilt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen.
Wie bin ich bei einem Studium im Ausland krankenversichert?
Wenn Sie ein oder mehrere Semester im EU-Ausland studieren, an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind oder weiterhin Ihr Wohnort in Deutschland liegt, bleiben Sie bei der AOK versichert. Erfolgt das komplette Studium - trotz Wohnsitz in Deutschland - im EU-Ausland, ist eine Krankenversicherung der Studenten nur dann möglich, wenn es sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule handelt.
Studieren Sie in einem Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, müssen Sie sich mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Gern beraten wir Sie, welche Länder das betrifft.
Wenn ich für ein Studium aus dem Ausland nach Deutschland komme, kann ich mich dann bei der AOK versichern?
Wer in Deutschland studieren möchte, braucht eine Krankenversicherung. Kommen Sie aus einem EU-Staat und sind in Ihrem Heimatland bereits gesetzlich krankenversichert, werden Sie in Deutschland nicht krankenversicherungspflichtig – vorausgesetzt Sie haben in Ihrem Heimatland einen Anspruch auf Sachleistungen im Krankheitsfall nach über- und zwischenstaatlichen Recht.
Kommen Sie aus einem anderen Land oder haben Sie keine Krankenversicherung, die hierzulande anerkannt wird, müssen Sie sich in Deutschland krankenversichern. Bei der AOK können Sie dafür einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Besonderer Service für Studierende bei der AOK
Die AOK bietet Studierenden:
- spezielle AOK-Geschäftsstellen an vielen Hochschulen in direkter Nähe zum Campus
- Unterstützung bei sämtlichen Formalitäten für den optimalen Krankenversicherungsschutz
- Beratung in Gesundheits- und Karrierefragen
- AOK-liveonline-Seminare mit Vorträgen rund um Gesundheit, Job und Karriereplanung
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