Einfach sicher – ePA für alle

Ein Pärchen in den Dreißigern sitzen nah beieinander auf dem Sofa und lächeln sich an. Der Mann hält ein Smartphone in seiner linken Hand, die Frau zeigt mit ihrer rechten Hand auf das Display.© iStock / gorodenkoff

Alle persönlichen Gesundheitsdaten auf einen Klick

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr sicherer und digitaler Speicher für medizinische Unterlagen. Sie können jederzeit und von überall auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen, Daten einsehen und verwalten. Ab 2025 richtet die AOK allen Versicherten automatisch eine persönliche ePA ein.

  • Wichtige medizinische Informationen wie Notfalldaten, elektronischer Mutterpass, Diagnosen oder eigene Daten (z. B. Schmerztagebuch) digital sichern und verwalten
  • Entscheiden Sie selbst, welche Daten Sie speichern und wer darauf zugreifen darf
  • Versicherte bekommen automatisch Zugang zu ihrer persönlichen ePA

Alles Wichtige zu Ihrer ePA

Eine junge Frau mit dunklen Haaren steht in der Küche und schaut auf ihr Smartphone, in der linken Hand hält sie einen weißen Bescher. Sie lächelt.
In der elektronischen Patientenakte können Versicherte ihre Gesundheitsdaten speichern und verwalten. Daraus ergeben sich viele Vorteile.
Eine ältere Frau mit grauen Haaren sitzt mit schmerzverzerrtem Gesicht auf einem Sofa und hält sich mit der einen Hand den Rücken. Mit der anderen Hand hält sie ihr Handy.

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Die ePA im Patientenalltag

Mit vier Beispielen zeigen wir Ihnen, wie die ePA Arztbesuche künftig leichter macht – für uns alle.
Ein Pärchen in seinen 50ern lümmelt gemeinsam auf der Couch – sie hält ein Tablet, er ein Smartphone in Händen.
Das Digital-Gesetz sieht vor, dass ab 2025 alle Versicherten automatisch eine persönliche ePA erhalten. Was kann die ePA und was bedeutet Opt-out genau?
Das Bild zeigt einen Arzt mittleren Alters mit grauen Strähnen in Vollbart und Haaren,  der einer Patientin gegenüber sitzt und ihr ihre Röntgenaufnahmen auf einem digitalen Tablet zeigt.

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Die ePA aus Sicht eines Arztes

Der Arzt und Digitalisierungs­experte Pascal Nohl-Deryk über die ePA und ihren Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Eine jüngere Frau sitzt aufgerichtet auf einem Krankenhausbett, rechts von ihr steht eine Ärztin mit Unterlagen in den Händen, links vorm Bett sitzen zwei Männer, alle lachen.
Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, spricht über Chancen und Risiken der ePA.

ePA-Infos nach § 343 SGB V zum Download

Für Versicherte, die ab 2025 eine ePA erhalten

Dieses ab 2025 geltende Infomaterial gilt für die „ePA für alle" – also die ePA, die Versicherte 2025 automatisch erhalten.

Für Versicherte, die bereits eine ePA haben

Dieses Infomaterial gilt nur für Versicherte, die bereits eine ePA haben oder die ePA noch vor 2025 nutzen werden.

So funktioniert die elektronische Patientenakte

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass beim Anzeigen des Videos Daten an YouTube oder Vimeo übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
In der ePA liegen alle wichtigen Gesundheitsdaten gebündelt an einem Ort. Statt Befunde von einer ärztlichen Praxis zur nächsten zu tragen, haben sie alle wichtigen Informationen immer auf dem Smartphone mit dabei.

Drei Vorteile der ePA

Die ePA vereinfacht den Versorgungsalltag der Menschen und sorgt dafür, dass sie einen besseren Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten erhalten. Es gibt aber noch weitere Vorteile für Versicherte.

Mehr Zeit für die Behandlung

Illustration einer Ärztin mit einem Klemmbrett unter dem Arm, im Hintergrund hängt eine Uhr an der Wand.© AOK

Mit einem Blick in die ePA erkennt das medizinische Personal schnell den Gesundheitszustand einer Patientin oder eines Patienten. Auch Diagnosen anderer Fachärztinnen und -ärzte liegen umgehend vor. So bleibt mehr Zeit für die Behandlung und unnötige Doppeluntersuchungen können vermieden werden.

Schluss mit der Zettelwirtschaft

Illustration eines Stapels aus Dokuemten und losen Zetteln, daneben ist die ePA als digitaler Ordner symbolisiert.© AOK

Gesundheitsdaten liegen häufig verstreut an verschiedenen Orten wie Arztpraxen oder Krankenhäusern. Andere Unterlagen wie Impfpässe oder gefaxte Befunde gibt es nur in Papierform. Die ePA beendet diese persönliche Zettelwirtschaft und stellt alle wichtigen Dokumente digital zur Verfügung.

Höchste Sicherheitsstandards

Illustration einer Frau, die auf einen Monitor schaut. Rechts oben verdeutlicht ein Vorhängeschloss den sicheren ePA-Zugriff.© AOK

Wer Dokumente in die ePA lädt, kann sich darauf verlassen, dass sie dort sicher sind. Die Verschlüsselung der Daten sorgt dafür, dass nur die Versicherten selbst und von ihnen berechtigte Personen sie lesen können. Der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erfolgt über die hochsichere Telematikinfrastruktur.

Fragen & Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die elektronische Patientenakte (ePA).

  • Was ist die ePA?

    Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner, in der Versicherte medizinische Dokumente ablegen und verwalten können. Auch Ärzte, Ärztinnen und anderes medizinische Personal können Informationen in der ePA hinterlegen, wenn sie dazu die Berechtigung erhalten haben. Alle Versicherten erhalten ab 2025 automatisch eine ePA, in der sie ihre Gesundheitsdaten dauerhaft speichern können, außer sie haben zuvor gegenüber ihrer Krankenkasse widersprochen.

  • Wer kann meine Dokumente lesen?

    Die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten liegt immer bei den Patientinnen und Patienten. Sie entscheiden, welche Informationen eine medizinische Einrichtung lesen darf. Die Berechtigungen erteilen die Versicherten direkt über das Berechtigungsmanagement der ePA. Sie können auch verschiedene Vertraulichkeitsstufen vergeben und sensible Dokumente kennzeichnen, um den Zugang zu beschränken. Weder die Krankenkasse als Anbieter noch der IT-Dienstleister können auf die Inhalte zugreifen.

  • Wie sicher sind meine Daten in der ePA?

    Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Nur die Versicherten selbst und diejenigen, die von ihnen eine Berechtigung bekommen haben, dürfen darauf zugreifen. Auch die AOK oder der IT-Dienstleister kann die Inhalte nicht lesen. Der Zugriff auf die Daten in der ePA erfolgt über die hochsichere Telematikinfrastruktur. Dort werden die Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzt. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken, die die Telematikinfrastruktur nutzen, sind für den Schutz der von ihnen verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Für höchste Sicherheitsstandards stehen auch die Server, auf denen die Daten der ePA gespeichert werden. Sie befinden sich in der Europäischen Union und unterliegen der EU-DSGVO. Unabhängige Gutachter überprüfen die Server im Zuge des Zulassungsverfahrens auf ihre sicherheitstechnische Eignung.

  • Wer hat Zugriff auf die „AOK Mein Leben“-App?

    AOK-Versicherte können über die „AOK Mein Leben“-App auf ihre ePA zugreifen. Dabei kann die App ausschließlich von den Versicherten selbst bedient werden. Für einen sicheren Zugang sorgt die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der erste Faktor ist die GesundheitsID bzw. der Code, den Versicherte individuell für ihr Endgerät festgelegt haben. Der zweite Faktor ist das Smartphone. Versicherte können die „AOK Mein Leben“-App nur auf dem Smartphone nutzen, das sie persönlich registriert haben.

  • Wer kann Dokumente in der ePA ablegen?

    Versicherte können ihre Dokumente selbst in der ePA ablegen. Unterlagen, die nicht in digitaler Form vorliegen, können sie mit dem Smartphone oder Tablet einscannen. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, die ePA von Ärztinnen und Ärzten befüllen zu lassen. Arztpraxen können zum Beispiel einen Befund direkt in der ePA ablegen, sofern die Versicherten sie dazu berechtigt haben.

    In der „AOK Mein Leben“-App, in der Versicherte den Zugang zu ihrer persönlichen ePA erhalten, gibt es drei Arten von Dokumentenordnern:

    • „Von mir“ – von den Versicherten selbst hochgeladene Dokumente
    • „Von Ärzten“ – von berechtigten Ärztinnen und Ärzten eingestellte Dokumente
    • „Von Ihrer AOK“ – von der AOK abgelegte Dokumente, z. B. Abrechnungsdaten
  • Welche Dokumente kann ich in der ePA ablegen?

    Versicherte können in ihrer ePA alle Dokumente speichern, die für sie medizinisch relevant sind. Die Grundlage bilden Daten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen.

    Dazu gehören unter anderem:

    • Ärztliche Befunde
    • Notfalldaten
    • OP-Berichte
    • Medikationspläne
    • Arztbriefe
    • Röntgenbilder
    • Gesundheitspässe wie der Impfausweis, das Zahnbonusheft oder der Mutterpass

    Darüber hinaus können Versicherte auch eigene Dokumentationen in der ePA ablegen, zum Beispiel Schmerz- oder Migränetagebücher.

  • Kostet die Nutzung der ePA etwas?

    Für Versicherte ist die ePA kostenfrei.

  • Kann ich die ePA auch ohne Smartphone nutzen?

    Es gibt vier Wege, wie Versicherte ihre ePA nutzen können: über das Smartphone oder Tablet, auf dem PC sowie offline in der Arztpraxis. 

    • Smartphone: die „AOK Mein Leben“-App im Google Play Store oder im App Store von Apple downloaden und installieren
    • PC: beim Desktop Client anmelden, um die ePA am PC oder Laptop zu nutzen
    • als Offline-Version
  • Was bedeutet Opt-out für die ePA?

    Bisher mussten sich die Versicherten selbst darum kümmern, wenn sie die ePA nutzen wollten (Opt in). Ab 2025 legen die Krankenkassen die ePA automatisch für ihre Versicherten an. Der Zugang zur ePA wird so deutlich vereinfacht. Mit der Umstellung auf das Opt-out-Verfahren wird die Einwilligung der Versicherten zur ePA vorausgesetzt. Wer nicht möchte, dass eine ePA angelegt wird, kann der Einwilligung aktiv widersprechen.

    Elektronische Patientenakte (ePA): Opt-out erklärt
  • Muss ich die ePA nutzen

    Ab 2025 erhalten alle Versicherten automatisch eine ePA. Ob man sie nutzt und in welchem Umfang, bleibt aber jeder und jedem Einzelnen überlassen. Die ePA ist ein freiwilliges Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Wer nicht wünscht, dass eine ePA angelegt wird, kann aktiv widersprechen (Opt-out).

  • Wie kann ich die ePA nutzen?

    Den Zugang zur ePA erhalten Versicherte über eine mobile Anwendung, die ihnen ihre Krankenkasse zur Verfügung stellt. Mit einem mobilen Endgerät wie Smartphone oder Tablet können sie dann auf die in der ePA digital hinterlegten Gesundheitsinformationen zugreifen.

    Bei der AOK gelangen Versicherte über die „AOK Mein Leben“-App zu ihrer persönlichen ePA. Dort können sie ihre persönlichen Gesundheitsdaten einsehen und mit Akteuren aus dem Gesundheitswesen teilen. Die „AOK Mein Leben“-App steht im Google Play Store und im App Store von Apple kostenlos zum Download bereit.

    Seit Januar 2022 steht auch der „AOK Mein Leben“-Desktop-Client für PCs und Laptops mit Windows oder MacOS-Betriebssystem zur Verfügung. Damit können Versicherte auch per Laptop bzw. PC auf ihre Akte zugreifen.

  • Seit wann gibt es die ePA?

    Die ePA startete in Deutschland am 1. Januar 2021. Seitdem können alle gesetzlich Versicherten bei ihrer Krankenkasse eine ePA beantragen. Ab 2025 wird der Zugang zur ePA deutlich vereinfacht: Gesetzlich Versicherte erhalten ihre ePA dann automatisch von der Krankenkasse, es sei denn, sie haben zuvor widersprochen.

  • Welche Vorteile hat die ePA?

    Die ePA speichert alle wichtigen Gesundheitsdaten digital an einem Ort. Damit sind wichtige Unterlagen, die Patientinnen und Patienten selbst aufbewahren müssen, jederzeit zugänglich. Das umständliche Besorgen alter Befunde oder Arztbriefe entfällt. Zudem bekommen die Versicherten einen besseren Überblick über die eigene Gesundheit, wenn sie stets auf die wichtigsten medizinischen Informationen zugreifen können. Auch die Behandlungsqualität dürfte sich durch die ePA verbessern. Ärztinnen und Ärzte können sich schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten verschaffen, da auch die Diagnosen anderer Fachärztinnen und Fachärzte dort digital vorliegen. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche Behandlung und unnötige Doppeluntersuchungen können vermieden werden.

  • Wie funktioniert der eImpfpass?

    Arztpraxen sind zur Dokumentation von Impfungen verpflichtet. Mit der Einführung des eImpfpasses haben Versicherte mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) nun bei jeder Impfung die Wahl zwischen einem Eintrag im Papier-Impfpass oder in einem digitalen, dem eImpfpass. Beides gleichzeitig ist nicht vorgesehen. Eine einheitliche Dokumentation über alle Impfungen hinweg ist sinnvoll.

    Die Ärztin oder der Arzt führen nach einem entsprechenden Vorgespräch die Impfung durch und dokumentiert sie im eImpfpass. Dazu gehören Angaben zur Impfung, zur Charge, ICD-10-Codes, Abrechnungsziffer und Dokumentationsziffer nach Schutzimpfungs-Richtlinie. Die Ärztin oder der Arzt signieren den Eintrag elektronisch. Anschließend speichern sie ihn in der ePA des Versicherten.

Welche weiteren digitalen Angebote bietet meine AOK?

Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und passende Leistungen Ihrer AOK anzeigen.

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