Pflegeleistungen im Überblick

Ein älterer Mann sitzt in einem Wohnzimmer auf einem Stuhl. Neben ihm sitzt ein Pfleger, der dem älteren Mann mit einem Igel-Ball die rechte Handinnenfläche mobilisiert. Beide lachen dabei.© iStock / Zinkevych

Leistungen der Pflegeversicherung für jeden Pflegefall

Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, kann jeden Menschen treffen. Oft tritt ein Pflegefall überraschend ein. Auch altersbedingte Einschränkungen und Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder Osteoporose führen meist dazu, dass Menschen irgendwann auf Unterstützung, Betreuung oder Pflege angewiesen sind. Gut, dass die AOK-Pflegekasse pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen mit umfangreichen Pflegeleistungen bei der Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim unterstützt. Auf dieser Seite finden Sie alle Pflegeleistungen der Pflegeversicherung im Überblick sowie Informationen, die zu Ihrer individuellen Pflegesituation passen:

  • Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause wie Pflegegeld, Pflegehilfsmittel oder Förderung für den Wohnungsumbau
  • Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege in Pflegeeinrichtungen
  • Beratungsangebote und Unterstützung für Ihre Pflegesituation

Leistungen für die Pflege zu Hause

Ein älterer Mann und eine jüngere Frau sitzen zusammen am Küchentisch. Sie reden miteinander. Die Frau macht sich Notizen auf einem Blatt, das vor ihr liegt. Auf dem Tisch stehen zwei Kaffeetassen, im Hintergrund ist ein Fenster zu sehen.
Wird die Pflege zu Hause selbst organisiert und von einer oder mehreren Privatpersonen übernommen, erhält die pflegebedürftige Person Pflegegeld. Alle Infos zu Höhe, Voraussetzungen und Verwendung.
Eine Pflegerin hilft einer älteren Frau beim Ankleiden. Die ältere Frau sitz in ihrem Zuhause auf dem Bett. Sie bekommt eine Bluse angezogen.
Unterstützt ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst die Pflege zu Hause handelt es sich um sogenannte Pflegesachleistungen. Diese lässt sich auch mit Pflegegeld kombinieren.
Ein älteres Ehepaar sitzt in einem gemütlich eingerichteten Wohnzimmer auf einer braunen Ledercouch. Das Ehepaar unterhält sich mit einer weiblichen Pflegefachkraft, die ihnen gegenübersitzt. Die Pflegefachkraft hält ein Klemmbrett mit einer Liste und einen Stift in der Hand.

Beratungseinsatz – Pflichtberatung bei Pflegegeld

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss sich regelmäßig zur Pflege beraten lassen. Wie oft der Beratungseinsatz stattfindet, ist abhängig vom Pflegegrad. Wird die Beratung nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Eine ältere Frau sitzt in einem Rollstuhl und blickt in Richtung der geöffneten Haustür. Neben ihr kniet eine Pflegerin. Sie spricht mit der Frau.

Pflegeleistungen

Entlastungsbetrag

Den Entlastungsbetrag können Sie für verschiedene Unterstützungsangebote im Pflegealltag nutzen. So setzen Sie ihn ein.
Ein älteres Ehepaar sitzt in einem gemütlichen Wohnzimmer auf einer Couch. Sie lachen und unterhalten sich mit einer Frau, die ihnen gegenüber sitzt. Die Frau notiert etwas auf Papier.

Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel

Für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe zahlt die AOK-Pflegekasse eine monatliche Pauschale. Alle Infos zum Antrag.
Eine Pflegerin hilft einer älteren Frau, die Treppe hinab zu steigen. Im Hintergrund sind ein Treppengeländer und eine gemusterte Tapete zu sehen.
Wohnraumanpassungen und die Barrierefreiheit unterstützen die Pflege. Die AOK-Pflegekasse zahlt Zuschüsse zum Umbau.
Ein männlicher Pfleger hilft einem alten Mann in eine Strickjacke. Beide Personen befinden sich in einem Wohnzimmer. Im Hintergrund ist ein Esstisch mit einer Sitzbank und mehreren Stühlen zu sehen.

Alltagshilfe für Pflegebedürftige & Angehörige

Verhinderungspflege

Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege, sorgt die Verhinderungspflege für eine lückenlose Betreuung.

Leistungen für die Pflege in Einrichtungen

Zwei alte Frauen sitzen draußen in der Sonne. Eine Frau sitzt auf einer Parkbank, die andere im Rollstuhl. Neben ihnen steht eine Pflegerin, die sich mit ihnen unterhält. Im Hintergrund ist der Eingang eines Pflegeheims zu sehen.

Wohnformen in der Pflege

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Ist die Pflege zu Hause nicht mehr möglich, unterstützt die AOK-Pflegekasse die Betreuung im Pflegeheim.
Eine weibliche Pflegefachperson fährt einen Patienten im Rollstuhl durch den Flur.

Alltagshilfe für Pflegebedürftige & Angehörige

Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen vorübergehend im Pflegeheim betreut. Alle Infos zu Dauer und Kosten.
Eine Pflegerin begleitet ältere Menschen beim Frühstück. Sie steht am Tisch hinter einer älteren Frau und unterhält sich mit dieser. Mit am Tisch sitzen noch zwei ältere Männer, die ihr Frühstück aus Schüsseln essen. Auf dem Tisch steht eine Kaffeekanne, eine Milchkanne, Saft und Obst.

Alltagshilfe für Pflegebedürftige & Angehörige

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- oder Nachtpflege entlastet pflegende Angehörige für einige Stunde bei der Betreuung von Pflegebedürftigen.

Pflegeanbieter und Pflegeeinrichtungen finden

Zum AOK-Pflegenavigator

Unterstützung bei der Organisation der Pflege

Ein altes Paar spricht mit einer Pflegeberaterin. Die Pflegeberaterin erklärt in einem Beratungsgespräch, wie sich die Pflege organisieren lässt.

Pflegeleistungen

AOK-Pflegeberatung

Die AOK-Pflegeberatung unterstützt Sie von Anfang an bei der Organisation der Pflege. Kostenfrei und individuell für Ihre Situation.
Ein älteres Paar befindet sich in einem Büro einer Beratungsstelle. Sie sitzen an einem Schreibtisch und haben vor sich mehrere Dokumente liegen, die sie gemeinsam mit einer Beraterin besprechen, die ihnen gegenüber sitzt.

Pflegeleistungen

Pflegestützpunkte

In den Pflegestützpunkten erhalten Sie kostenfrei Beratung und Informationen zu all Ihren Pflegefragen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie erhalte ich Pflegeleistungen?

    Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie jederzeit einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Stellvertretend kann dies auch eine Ihnen angehörige Person für Sie übernehmen, sofern Sie diese Person dazu bevollmächtigt haben.

    Zu den Anträgen und Formularen Ihrer AOK

    Die Höhe und der Umfang der Ihnen zustehenden Pflegeleistungen ergeben sich aus Ihrer Pflegebedürftigkeit. Dazu beauftragt die Pflegekasse im Rahmen der Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MD besucht die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung, um den Pflegebedarf festzustellen. Daraufhin erstellt der MD ein Gutachten, das eine Empfehlung zur Einstufung der zu pflegenden Person in einen Pflegegrad enthält. Auf dieser Grundlage erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Bescheid über die Bewilligung der für die Pflege notwendigen Pflegeleistungen.

    Wie Sie die Pflege organisieren

    Pflegegrade und Pflegebegutachtung im Überblick

  • Wohin schicke ich den Antrag auf Pflegeleistungen?

    Einen Antrag auf Pflegeleistungen richten Sie bitte an die für Sie zuständige Pflegekasse. Die richtige Adresse finden Sie für gewöhnlich im Kopf des Antragsbogens.

    Falls die Adresse nicht auf dem Antragsbogen steht:

    Die AOK-Pflegekasse ist bei der AOK-Gesundheitskasse angesiedelt. Daher können Sie Ihren Antrag auf Pflegeleistungen grundsätzlich immer an die Anschrift Ihrer AOK in der Nähe senden. Bitte adressieren Sie Ihren Antrag dabei jedoch an die AOK-Pflegekasse, nur die Straße, Postleitzahl und Ort sind in der Regel dieselben.

    AOK in Ihrer Nähe

    Der schnellste und sicherste Weg, Ihren Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer AOK-Pflegekasse einzureichen, führt über das Onlineportal „Meine AOK“. Dort können Sie Ihren Antrag jederzeit einfach hochladen und direkt an Ihre AOK schicken.

    Zum Onlineportal „Meine AOK“

  • Wie bekomme ich Pflegeberatung?

    Die AOK-Pflegeberatung ist freiwillig und richtet sich an pflegebedürftige Personen. Bei Bedarf können sich auch ihre Angehörigen oder private Pflegepersonen an die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der AOK wenden – natürlich kostenfrei. Das Beratungsgespräch kann bei der pflegebedürftigen Person zu Hause stattfinden. Alternativ ist die AOK-Pflegeberatung auch gern telefonisch, in einer AOK-Geschäftsstelle, regional in einem Pflegestützpunkt oder an einem anderen mit Ihnen vereinbarten Ort für Sie da.

    Zur AOK-Pflegeberatung

    Gut zu wissen:

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes oder einer anderen Beratungsstelle beanspruchen. Für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 besteht dagegen eine Pflicht, sich einmal halbjährlich durch eine zugelassene Stelle beraten zu lassen. In den Pflegegraden 4 und 5 steht sogar einmal im Vierteljahr ein verpflichtender Beratungsbesuch an. Wer diese Beratungsbesuche versäumt, muss mit einer Kürzung des Pflegegeldes oder schlimmstenfalls mit einer Aussetzung der Pflegeleistungen rechnen.

    Wichtig: Die AOK-Pflegeberatung deckt diese verpflichtenden Beratungsbesuche leider nicht ab. Bitte wenden Sie sich an einen zugelassenen Pflegedienst oder einen andere Beratungsstelle. Die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der AOK helfen Ihnen bei Bedarf, einen passenden Anbieter zu finden.

Weitere Informationen und Leistungen zur Pflege

Eine junge und eine ältere Frau stehen gemeinsam in der Küche an einer Spüle. Sie unterhalten sich lachend, während die jüngere Frau das Geschirr abtrocknet. Im Hintergrund sind verschiedene Küchenmöbel, Regale und Küchenutensilien zu sehen.

Pflegegrad beantragen

Voraussetzungen für Pflegeleistungen

Pflegebedürftigkeit und weitere Voraussetzungen für Pflegeleistungen.

Pflegegrad beantragen

Pflegegrad und Leistungen im Überblick

Der Pflegerad ist entscheidend für Umfang und Höhe der Pflegeleistungen.

Alltagshilfen für Pflegebedürftige & Angehörige

Pflegekurse

Die AOK-Pflegekurse vermitteln Basiswissen für den Pflegealltag.