Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige

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Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Selbstständige
In Deutschland muss jeder Mensch eine Krankenversicherung abschließen, auch Selbstständige. Allerdings haben Selbstständige die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bietet Selbstständigen dabei viele Vorteile:
- Die Mitgliedschaft ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.
- Familienmitglieder können kostenfrei mitversichert werden.
- Faire Beiträge, die sich aus Ihrem Einkommens berechnen.
- Stabile Beiträge, die kalkulierbar sind – besonders im Alter.
Wer sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheidet, ist zudem automatisch in der dazugehörigen Pflegeversicherung versichert. Bei einer privaten Krankenkasse muss zusätzlich eine separate private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
Freiberufler und Freiberuflerinnen, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) bei der AOK versichern lassen. Die Künstlersozialkasse übernimmt dann den Part des Arbeitgebers und zahlt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags und des Zusatzsatzbeitrags.
Grundlage für die Berechnung der Beiträge für Selbstständige
Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus Ihren Einnahmen und den aktuellen Beitragssätzen, die für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich sind:
- Ermäßigter Beitragssatz der Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld: 14,0 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen
- Allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag: 14,6 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag Ihrer zuständigen AOK
- Pflegeversicherung: 4,2 Prozent. 3,6 Prozent sofern Sie unter 23 Jahre alt sind oder ein Kind haben. Bei zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren sind weitere Beitragsabschläge möglich.
Die beitragspflichtigen Einnahmen umfassen alle Einnahmen, die Ihnen für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit
- Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen
- Einnahmen aus Kapitalanlagen
- Gesetzliche Renten oder Betriebsrenten
- Versorgungsbezüge
Höchst- und Mindestbeitrag
Ihre beitragspflichtigen Einnahmen werden maximal bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt. Diese Grenze liegt im Jahr 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro. Für Einnahmen, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen, zahlen Sie keine Beiträge.
Darüber hinaus gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage. Diese liegt im Jahr 2025 monatlich bei 1.248,33 Euro. Selbstständige mit geringeren monatlichen Einnahmen zahlen Beiträge auf Basis dieser Mindestbemessungsgrundlage.
Einkommensteuerbescheid als Grundlage für die Beitragsberechnung
Ihre Beiträge werden grundsätzlich vorläufig berechnet. Erst wenn der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr vorliegt, werden Ihre Beiträge endgültig berechnet. Dadurch sind Erstattungen oder Nachforderungen von Beiträgen möglich.
Den Einkommensteuerbescheid müssen Sie innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei der AOK einreichen. Wer das versäumt, muss nachträglich den Höchstbeitrag zahlen.
Eine Neuberechnung ist nur in diesen Fällen möglich: Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten den Einkommensteuerbescheid nachreichen oder einen Nachweis erbringen, dass für das Kalenderjahr bisher kein Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde.
Beiträge für Existenzgründer und -gründerinnen
Bis Existenzgründer und -gründerinnen den ersten Steuerbescheid vorlegen können, vergehen mitunter mehrere Jahre. In dieser Zeit setzen wir die Beiträge auf Grundlage Ihrer geschätzten Einnahmen vorläufig fest. Liegt Ihr erster Steuerbescheid vor, berechnen wir Ihre Beiträge auf Basis Ihrer tatsächlichen Einkünfte neu.
Viele Vorteile für Selbstständige bei der AOK Rheinland/Hamburg
Auch als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung genießen. Die AOK Rheinland/Hamburg bietet Ihnen neben günstigen Tarifen umfangreiche Leistungen im Krankheitsfall.
Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall
Bei längerer Krankheit kommt zu gesundheitlichen Problemen auch noch der Verdienstausfall. Mit unserem Wahltarif Krankengeld schließen Sie die finanzielle Lücke, bis das gesetzliche Krankengeld gezahlt wird.
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Günstige Zusatzversicherungen
Als AOK-Versicherte profitieren Sie von günstigen Zusatzversicherungen bei unseren Kooperationspartnern. So runden Sie Ihren Gesundheitsschutz ab, zum Beispiel beim Zahnersatz oder bei Reisen ins Ausland.
Zusatzversicherungen: das Plus zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Kostenlose Gesundheitskurse und Programme
Ob Fitness, Entspannung oder gesunde Ernährung: Wir unterstützen Sie mit zahlreichen Kursangeboten und exklusiven Onlineprogrammen dabei, Ihren Alltag gesünder zu gestalten.
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Immer erreichbar: Onlineportal „Meine AOK“
In der Onlineportal „Meine AOK“ können Sie rund um die Uhr den Service der AOK Rheinland/Hamburg nutzen, auch unterwegs, einfach per Smartphone oder Tablet. Reichen Sie zum Beispiel Anträge ein oder ändern Sie Ihre persönlichen Daten, natürlich mit dem höchsten Sicherheitsstandard.
Fälligkeit und Zahlung von Beiträgen
Als freiwillig versichertes Mitglied zahlen Sie den Beitrag zur Krankenversicherung immer zum 15. des Folgemonats. Dafür stehen Ihnen die folgenden Optionen zur Verfügung:
- Überweisung: Sie überweisen den Beitrag selbst auf das Konto Ihrer AOK. Bitte geben Sie dafür im Verwendungszweck immer Ihre Krankenversicherungsnummer an.
- Abbuchung per SEPA-Mandat: Sie erteilen Ihrer AOK ein SEPA-Lastschriftenmandat und lassen die Beiträge pünktlich zum Fälligkeitstag abbuchen. Das passende Formular dafür finden Sie auf der Seite Formulare und Anträge.
Mitgliedschaft bei der AOK für Selbstständige
Selbstständige, Freiberufler und Freiberuflerinnen können sich bei der AOK freiwillig versichern. Voraussetzung ist, dass Sie zuletzt in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert oder pflichtversichert waren, zum Beispiel durch eine Beschäftigung. Folgende Unterlagen benötigen wir dafür von Ihnen:
- Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft Ihrer zuständigen AOK
- Nachweis über die Einkünfte mit Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder eine gewissenhafte Schätzung der Einkünfte bei Existenzgründung
- Nachweis über alle weiteren Einkünfte, wenn diese im Einkommensteuerbescheid nicht berücksichtigt sind
- Kopie der Gewerbeanmeldung, sofern vorhanden
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft, zu den Beiträgen für Selbstständige oder wünschen Sie einen Beratungstermin, dann wenden Sie sich jederzeit an Ihre AOK.
Krankenkasse für Selbstständige: Ihre Vorteile bei der AOK
Neben fairen Beiträgen profitieren Selbstständige auch von ausgezeichneten Leistungen und vielen Extras bei der AOK. Überzeugen Sie sich selbst und lernen Sie unsere Vorteile kennen wie den beitragsfreien Versicherungsschutz für die ganze Familie, kostenlose Gesundheitskurse in Ihrer Nähe oder zusätzliche Absicherungen zum Beispiel mit dem Wahltarif Krankengeld.
Weiterführende Infos zur Krankenversicherung
Zusätzliche Informationen rund um das Thema Krankenversicherung finden Sie in unserer Fachbroschüre „Sozialversicherung für Gründende und Selbstständige“. Die Broschüre richtet sich ursprünglich an Arbeitgeber. Aber auch Selbstständige und Gründende finden hier hilfreiche Informationen, die zu Beginn einer Gründung sowie während der Selbstständigkeit wichtig sind.
Häufige Fragen zu Krankenversicherunsbeiträge für Selbstständige
Wer kann sich freiwillig versichern? Warum müssen Selbstständige eine Einkommenserklärung bei der Krankenkasse einreichen?
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