Versicherungsschutz im Urlaub
Wie sind Sie im Ausland krankenversichert und was sollten Sie bei einer Behandlung im Urlaub beachten? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

EHIC: Die Europäische Krankenversicherungskarte
Ihren Versicherungsschutz auf Reisen haben Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte automatisch immer dabei: Auf der Rückseite befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Die zeigen Sie in Europa beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus vor und erhalten so alle medizinischen Leistungen, die während Ihrer Reise notwendig werden. In einigen Ländern müssen Sie allerdings zuvor zur örtlichen Krankenkasse oder Gesundheitseinrichtung und sich einen Behandlungsschein holen. Wie das Vorgehen an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort ist, entnehmen Sie den Merkblättern auf der Seite „Länderinformationen“.
In welchen Ländern gilt die EHIC?
- In allen Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)
- und in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen sowie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.
- In Mazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC nur für Erkrankungen, die erst nach der Einreise aufgetreten sind, sogenannte Notfallleistungen. Wenn Sie vor einem Auslandsaufenthalt in diesen Ländern an einer Erkrankung leiden, wenden Sie sich bitte vor der Abreise an Ihre AOK vor Ort.
Wann ist die EHIC gültig?
- Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Studium)
- Für alle notwendigen medizinischen Leistungen, die während der Reise auftreten
Sind Sie schon vor der Abreise krank oder leiden Sie unter einer chronischen Krankheit, dann klären Sie vorher mit Ihrer AOK, ob die Kosten im Falle einer Behandlung übernommen werden können.
Muss ich bei der Behandlung im Ausland vor Ort etwas bezahlen?
In vielen Staaten der Europäischen Union müssen Sie für ärztliche Behandlungen und Medikamente in Vorleistung gehen. Wie viel Sie zahlen müssen, ist unterschiedlich, ebenso die Art und Weise der Rückerstattung. Wie das Vorgehen der einzelnen Staaten ist, entnehmen Sie den Merkblättern auf der Seite „Länderinformationen“.
Wie erhalte ich mein Geld zurück?
Bewahren Sie alle Rechnungen über medizinische Leistungen im Ausland auf und legen Sie diese Ihrer AOK vor. Bitte beachten Sie, dass landesübliche Eigenanteile nicht zurückerstattet werden können.
Darf ich entscheiden, zu welchem Arzt ich gehe?
In den Staaten der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern können Sie frei wählen, zu welchem Arzt Sie gehen. Damit die AOK die Kosten übernehmen kann, muss der Arzt jedoch eine Zulassung haben.
Brauche ich für eine Reise ins europäische Ausland trotzdem eine Zusatzversicherung?
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Denn Leistungen wie der Krankenrücktransport in die Heimat, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungen in privaten Einrichtungen sind nicht über die EHIC abgesichert. Auch für einen Such- oder Bergungsdienst sollten Sie sich privat absichern.
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