Spezielle Impfungen für Reisende
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Wichtige Impfungen für jede Reiseregion
Beachten Sie zunächst die Impfempfehlungen für Deutschland. Prüfen Sie, ob Sie ausreichend gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Masern-Mumps-Röteln, Pneumokokken, Keuchhusten und Hepatitis B geimpft sind, außerdem auch gegen Hepatitis A. Diese Infektionen drohen grundsätzlich auch außerhalb von Deutschland. Dazu kommen weitere Impfungen, je nachdem wohin Sie verreisen.
Manche Impfungen sind vorgeschrieben
Ihr optimaler Impfschutz für Reisen wird ergänzt mit den fürs Reiseland generell empfohlenen oder womöglich vorgeschriebenen Impfungen und den individuellen Impfungen, wenn Sie einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.
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Wie steht es um Ihr individuelles Verhalten? Haben Sie gesundheitliche Probleme, die bedacht werden sollten? Wohnen Sie in Unterkünften mit schlechten hygienischen Verhältnissen?
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Manche Reiseländer schreiben bestimmte Impfungen gesetzlich vor, zum Beispiel gegen Gelbfieber. Es kann sein, dass Sie ohne den nötigen Impfnachweis nicht einreisen dürfen.
Weil die Empfehlungen für jedes Reiseland anders sind, sollten Sie sich individuell von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Für den Termin bringen Sie am besten die wichtigsten Informationen zur Reise mit:
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Reiseziel und Reiseroute
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Datum und Dauer des Aufenthalts
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eventuell akute oder chronische Erkrankungen
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Liste mit Medikamenten, die Sie einnehmen
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bereits vorhandene Impfungen (Impfausweis)
Auswahl gängiger Reiseimpfungen
In den folgenden Abschnitten finden Sie eine Auswahl der am häufigsten empfohlenen Reiseschutzimpfungen für touristische Aufenthalte. Bitte beachten Sie, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Je nach Impfstoff kann es abweichende Impfschemata geben. Näheres zu den jeweils aktuell geltenden Empfehlungen erfahren Sie zum Beispiel in den Länderinformationen des Auswärtigen Amts.
Hepatitis A und B
Tollwut (Rabies)
Typhus
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt gibt fortlaufend Reisehinweise und auch Reisewarnungen für betroffene Länder heraus. Über die Länderliste des Auswärtigen Amtes können Sie die aktuellen Informationen für Ihr Reiseziel abrufen.
Passende Informationen
Impfungen für Babys, Kinder und Jugendliche.
Informieren Sie sich über die empfohlenen Impfungen für Babys, Kinder und Jugendliche.
Impfungen in der Schwangerschaft
Informieren Sie sich über die empfohlenen Impfungen in der Schwangerschaft.
Welche Kosten für eine Reiseschutzimpfung erstattet die AOK Nordost?
Die AOK Nordost übernimmt (außer in den in § 20 i Abs. 1 SGB V genannten Fällen) die Kosten für folgende Schutzimpfungen zur primären Prävention von Krankheiten, wenn diese durch Ärzte erbracht werden und soweit nicht andere Kostenträger zuständig sind, über den gesetzlichen Rahmen hinaus:
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Hepatitis A und B
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Typhus
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Meningokokken
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Masern-Mumps-Röteln (MMR) – einmalige Impfung auch für Personen, die vor dem 1. Januar 1971 geboren wurden, und für Säuglinge ab einem Alter von neun Monaten, wenn keine Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung erfolgt
In Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und im Land Brandenburg legen Sie für die Inanspruchnahme der Impfungen einfach die AOK-Gesundheitskarte zum Beispiel bei Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt vor.
In Berlin gilt dies bei Ärzten, die an einer entsprechenden Vereinbarung der AOK Nordost teilnehmen. Sprechen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt an, ob Sie bei ihm die Impfung ebenfalls mit der Gesundheitskarte in Anspruch nehmen können. Bei manchen Ärzten in Berlin findet das Kostenerstattungsprinzip Anwendung.
AOK-Gesundheitskonto: bis zu 200 Euro für Schutzimpfungen
Die AOK Nordost erstattet Ihnen über das AOK-Gesundheitskonto jede Schutzimpfung, die über den gesetzlichen Anspruch (Schutzimpfungs-Richtlinie) beziehungsweise über die Satzungsleistung der AOK Nordost hinausgeht. Dazu zählen zum Beispiel die Reiseimpfung gegen Gelbfieber, die Schutzimpfung gegen humane Papillomviren (HPV) ab 18 Jahren, die Impfung gegen Blasenentzündung sowie weitere. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Schutzimpfung durch einen Arzt verordnet und erbracht wird und die Leistungen nicht in die Zuständigkeit möglicher anderer Kostenträger (zum Beispiel. Arbeitgeber) fallen.
Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren erhalten Sie direkt auf der Seite des Gesundheitskontos.
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