Schutzimpfungen: die Leistungen der AOK im Überblick

Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um Kinder und Erwachsene vor schweren Krankheiten zu schützen. Deshalb übernimmt die AOK die Kosten vieler lebensrettender Schutzimpfungen.

Ein Arzt präpariert eine Spritze mit dem Impfstoff für eine Schutzimpfung.© iStock / Inside Creative House

Inhalte im Überblick

    Impfen schützt Sie und Ihre Mitmenschen

    Impfungen schützen langfristig vor lebensgefährlichen Krankheiten. Bei der Impfung werden Körper und Immunsystem mit Krankheitserregern konfrontiert. Die körpereigene Abwehr bildet daraufhin die passenden Antikörper. Kommt der Körper später mit Erregern in Kontakt, kann die Krankheit nicht ausbrechen oder tritt nur abgeschwächt auf. Mit Ihrem Impfschutz bewahren Sie auch andere vor schweren Krankheiten. Denn manche Menschen, beispielsweise mit einem geschwächten Immunsystem, können sich nicht impfen lassen. Umso besser also, wenn die Menschen in deren Umfeld auf einen intakten Impfschutz achten.

    Diese Impfungen bezahlt die AOK

    Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen, auch für die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Kosten rechnet der Arzt oder Kinderarzt direkt mit der AOK ab. Bei der Kostenübernahme richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Lassen Sie sich dennoch von Ihrem Arzt beraten, welche Impfungen für Sie oder Ihre Familie aktuell notwendig sind.

    Grundimmunisierung gegen …

    • Diphtherie

      Warum?

      Schwere bakterielle Infektion der Atemwege. Diphtherie kann im schlimmsten Fall tödlich sein.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen. Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfdosis. Erwachsene brauchen alle zehn Jahre eine Auffrischung gegen Diphtherie. Die Impfung gegen Diphtherie sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Tetanus als Kombinationsimpfung (Td) durchgeführt werden.

    • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)

      Warum?

      Das FSME-Virus wird von Zecken übertragen und kann zu einer Hirnhautentzündung führen. Die sogenannte Zeckenschutzimpfung schützt nicht vor der ebenfalls von Zecken übertragenen Borreliose, auch „Wanderröte“ genannt, die von Bakterien verursacht wird.

      Wer und wie oft?

      Drei Impfungen werden für alle empfohlen, die in FSME-Risikogebieten in Deutschland leben oder in diese reisen. Lassen Sie diese Grundimmunisierung bei bestehendem Risiko regelmäßig bei Ihrem Hausarzt auffrischen.

      FSME: Karte der Risikogebiete in Deutschland

    • Grippe (Influenza)

      Warum?

      Bei älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann die echte Grippe lebensbedrohlich sein.

      Wer und wie oft?

      Chronisch Kranke, Schwangere und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr (zum Beispiel medizinisches Personal) sollten jährlich im Herbst mit einem Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination geimpft werden. Ab sofort sollen außerdem Personen ab 60 Jahren mit dem sogenannten Hochdosis-Influenza-Impfstoff geimpft werden.

    • Gürtelrose (Herpes zoster)

      Warum?

      Bei Menschen mit geschwächter Immunabwehr kann eine Gürtelrosenerkrankung zu lebensbedrohenden Komplikationen führen, zum Beispiel zu einer Lungen-, Leber- oder Hirnhautentzündung. Zudem kann es zu einer Nervenschädigung kommen, die dauerhaft Schmerzen verursachen kann (Post-Zoster-Neuralgie).

      Wer und wie oft?

      Personen ab 60 Jahren. Für Menschen mit einer Grunderkrankung, die das Risiko einer Gürtelrose erhöht – zum Beispiel Diabetes, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) oder Asthma –, gilt die Empfehlung bereits ab 50 Jahren. Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten mit einem Totimpfstoff.

    • Hepatitis B

      Warum?

      Das Virus infiziert die Leber bis zu ihrer Zerstörung. Chronische Formen können die Leber sogar dauerhaft schädigen. 

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen.

    • Hib (Haemophilus influenzae Typ b)

      Warum?

      Das Bakterium verursacht bei Kindern bis zu 3 Jahren eine besonders schwere Form von Hirnhautentzündung. Sie können unter anderem zu einer Lungenentzündung, Sepsis (Blutvergiftung) oder Herzmuskelentzündung führen. Bei Kindern bis zu fünf Jahren ist die Entzündung des Kehldeckels (Epiglottitis) lebensbedrohlich.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen.

    • HPV (Humane Papillomviren)

      Warum?

      Eine Vireninfektion kann das Risiko für Gebärmutterhalskrebs und andere Tumoren im Genital- und Analbereich sowie im Mund- und Rachenraum erhöhen.

      Wer und wie oft?

      Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren, möglichst vor dem ersten Sexualkontakt – mit standardmäßig 2 Impfdosen. Erst ab dem Alter von 15 Jahren sind 3 Impfdosen erforderlich. Die Impfung kann bei Versäumnis bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachgeholt werden.

    • Keuchhusten (Pertussis)

      Warum?

      Keuchhusten wird von Bakterien ausgelöst. Die Krankheit ist hochansteckend und verursacht schwere Hustenanfälle, die mehrere Wochen andauern können und besonders für Babys gefährlich sind.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen. Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfdosis. Erwachsene sollten einmalig die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten erhalten.

      Um Neugeborene und junge Säuglinge zu schützen, sollten Schwangere bei jeder Schwangerschaft im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Impfdosis erhalten. Werdende Mütter, die in der Schwangerschaft keine Keuchhusten-Impfung erhalten haben, können die Schutzimpfung noch in den ersten Tagen nach der Geburt bekommen. Zudem sollten auch Angehörige und Freunde, die einen engen persönlichen Kontakt zum Neugeborenen haben, sowie Betreuende, die in den letzten zehn Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben, gegen Keuchhusten geimpft werden. Die Schutzimpfung ist den Personen möglichst bis zu vier Wochen vor der Geburt zu geben. 

    • Masern

      Warum?

      Masern können zu Lungen- und Gehirnentzündung führen.

      Wer und wie oft?

      MMR-Kombinationsimpfung (Masern, Mumps, Röteln) für Kinder ab elf Monaten in zwei Impfdosen. Eine einmalige Masernimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen, die nach 1970 geboren wurden, älter als 18 Jahre sind und einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden.

      Eine vollständige Schutzimpfung, alternativ eine bestehende Immunität oder aber die ärztliche Bestätigung einer Kontraindikation gegenüber der Impfung muss bei Kindern und bestimmten Personengruppen seit dem 1. März 2020 nachgewiesen werden (Nachweispflicht). Dies betrifft nach 1970 geborenes Personal, das in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen beruflich tätig ist, sowie Ärzte, medizinisches Personal, Flüchtlinge und Mitarbeiter von Flüchtlingseinrichtungen oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen.

      Bei fehlendem Nachweis droht schlimmstenfalls ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Auch kann das Gesundheitsamt einer Person, die keinen Nachweis innerhalb der vorgegebenen Frist vorlegt, untersagen, die entsprechenden Einrichtungen zu betreten oder in ihnen tätig zu werden.

      Für Personen, die einer gesetzlichen Schul- oder Unterbringungspflicht unterliegen, kann diese Untersagung nicht erfolgen. Näheres regelt das Masernschutzgesetz, hier erfahren Sie mehr darüber.

    • Meningokokken C

      Warum?

      Bakterielle Infektion, die Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung verursachen kann.

      Wer und wie oft?

      Einmalige Impfung für Kinder ab zwölf Monaten. Die Impfung kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachgeholt werden.

    • Mumps

      Warum?

      Mumps kann Hoden-, Hirnhaut- und Gehirnentzündungen nach sich ziehen.

      Wer und wie oft?

      MMR-Kombinationsimpfung (Masern, Mumps, Röteln) für Kinder ab elf Monaten in zwei Impfdosen.

    • Pneumokokken

      Warum?

      Bakterielle Infektion, die Hirnhaut-, Lungen- und Mittelohrentzündungen verursachen kann.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – in der Regel in drei Impfungen. Erwachsene ab 60 Jahren werden einmalig gegen Pneumokokken geimpft. Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder erhöhtem gesundheitlichen Risiko infolge verschiedener Grunderkrankungen erhalten die Impfung abgestimmt auf ihre Erkrankung.

    • Poliomyelitis (Kinderlähmung)

      Warum?

      Polioviren können Lähmungen verursachen, oft in den Beinen. Möglich ist auch ein Befall des gesamten Kreislaufes.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen. Nur bei einer vollständigen Grundimmunisierung und mindestens einer Auffrischung der Impfung, die in der Regel im Alter von 9 bis 17 Jahren stattfindet, ist man gegen Kinderlähmung geschützt.

    • Rotaviren

      Warum?

      Rotaviren lösen heftige Durchfälle aus. Gefährlich vor allem für Säuglinge.

      Wer und wie oft?

      Babys ab sechs Wochen in zwei bis drei Impfdosen.

    • Röteln

      Warum?

      Infizieren sich Schwangere mit Röteln, kann es beim ungeborenen Kind zu Fehlbildungen kommen.

      Wer und wie oft?

      MMR-Kombinationsimpfung (Masern, Mumps, Röteln) für Kinder ab elf Monaten in zwei Impfdosen. Alle Frauen im gebärfähigen Alter sollten ihren Impfschutz kontrollieren und gegebenenfalls vervollständigen lassen (zweimalige MMR-Impfung erforderlich). 

    • Tetanus (Wundstarrkrampf)

      Warum?

      Ein von Tetanusbakterien gebildetes Gift kann Nervenzellen befallen und zu Muskelkrämpfen führen. Kann tödlich verlaufen.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen. Erwachsene brauchen alle zehn Jahre eine Auffrischung gegen Tetanus. Die Impfung gegen Tetanus sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Diphtherie als Kombinationsimpfung (Td) durchgeführt werden.

    • Windpocken (Varizellen)

      Warum?

      Windpocken sind sehr ansteckend, die Haut bildet stark juckende Bläschen. Während der Schwangerschaft können Windpocken sogar zu bleibenden Schäden beim Baby führen. Mittelohr-, Lungen oder eine Gehirnentzündung sind mögliche Folgen der Erkrankung.  

      Wer und wie oft?

      Kombinationsimpfung für Kinder ab elf Monaten in zwei Impfdosen. Frauen mit Kinderwunsch sollten gegen Windpocken geimpft sein.

    Welche weiteren Leistungen im Rahmen der Schutzimpfung bietet meine AOK?

    Einige AOKs bieten besondere Angebote bezüglich Ihrer Schutzimpfung, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Welche Leistungen die jeweilige AOK dabei übernimmt, unterscheidet sich regional. Geben Sie bitte hier die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die regionalen Angebote anzeigen können.

    Richtlinien und Empfehlungen

    Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt den umfassenden Leistungsanspruch, den gesetzlich Krankenversicherte beim Impfen gegenüber ihrer Krankenkasse haben, in einer sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Sie können die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA hier einsehen.

    Der G-BA entscheidet, basierend auf den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission), welche Impfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Schutzimpfungs-Richtlinie, übernommen werden.

    Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist eine unabhängige Expertenkommission, die beim Robert Koch-Institut regelmäßig Impfempfehlungen veröffentlicht. Die Empfehlungen der STIKO geben an, für wen welche Impfungen sinnvoll sind. Sie können die STIKO-Impfempfehlungen hier nachlesen.

    Aktualisiert: 04.06.2021

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