Beim Zahnarzt: Vorsorge und Behandlung
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Der Besuch beim Zahnarzt lohnt sich nicht nur bei Zahnschmerzen. Er bietet auch verschiedene Vorsorgeuntersuchungen an. Die AOK übernimmt die Kosten für Ihren Zahnarztbesuch und die entsprechenden Vorsorgeleistungen, damit Zahnschmerzen erst gar nicht entstehen.

Die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt tragen dazu bei, die Zähne bis ins hohe Alter gesund zu halten. Der Zahnarzt untersucht dabei Zähne, Zahnfleisch und Mundraum auf mögliche Erkrankungen. Bei der Vorsorge erkennt der Zahnarzt unter anderem Beschwerden wie Zahnfleischbluten, Zahnstein oder Kieferfehlstellungen. Durch eine rechtzeitige und regelmäßige Behandlung kann der Zahnarzt schweren Zahnerkrankungen wie Karies oder Parodontitis gezielt vorbeugen.
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und das vom Zahnarzt im Bonusheft dokumentieren lässt, beugt nicht nur Zahnschmerzen vor, sondern bekommt einen höheren Bonus auf den Festzuschuss und kann so sparen. Die Dokumentation ist auch digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) möglich.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen 60 Prozent, bemessen an einer bundesweit standardisierten Regelversorgung, die sich am jeweiligen Befund orientiert. Patienten mit lückenlos geführtem Bonusheft erhalten einen höheren Festzuschuss: nach 5 Jahren 70 Prozent und nach 10 Jahren sogar 75 Prozent.
Kinder und Jugendliche ab dem zwölften Lebensjahr müssen mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Vorsorge, um vom Bonus zu profitieren. Kinder haben bereits ab dem sechsten Geburtstag einen Anspruch auf zwei Vorsorgeuntersuchungen.
Schon mit dem Durchbruch des ersten Zahns sollte die Zahnvorsorge beginnen. Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die AOK die Kosten für die gesetzlich vorgesehene Vorsorge und Zahnbehandlung sowie die Aufwendungen für Zahnversiegelungen der großen Backenzähne und die Korrektur von Kieferfehlstellungen.
Drei Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat:
- Untersuchung: im Zeitraum vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
- Untersuchung: im Zeitraum vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
- Untersuchung: im Zeitraum vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Der Abstand zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens vier Monate. Zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Monat haben Kinder zudem zweimal pro Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Behandlung mit Fluoridlack, der den Zahnschmelz härtet. Außerdem erfahren die Eltern/Bezugspersonen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung mehr über Mundhygienemaßnahmen, zum Beispiel wie sie und ihre Kinder am besten Zähne putzen.
Drei Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern ab dem 34. Lebensmonat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres:
- Die erste Untersuchung findet grundsätzlich ab dem 34. Lebensmonat statt.
- Die beiden weiteren Untersuchungen finden bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres statt.
Der Abstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate. Ab dem 34. Lebensmonat haben Kinder zudem zweimal pro Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Behandlung mit Fluoridlack zur Kariesvorbeugung.
Das zahlt die AOK:
Die AOK trägt die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen und zusätzlich vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr die Kosten für die Fluoridlackbehandlung zweimal pro Kalenderhalbjahr.
Ab dem sechsten Lebensjahr sollten Kinder mindestens zweimal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Die großen Backenzähne mit zerklüfteter Oberfläche sind besonders kariesgefährdet. In ihren Rillen und Vertiefungen, den sogenannten Fissuren, sammeln sich oft Bakterien. Die Fissurenversiegelung ist ein wirksames Mittel dagegen.
Das zahlt die AOK:
Die AOK übernimmt die Kosten für die Zahnversiegelung der Backenzähne bis zum 18. Lebensjahr vollständig.
Stellt der Zahnarzt Karies fest, sollte diese beseitigt werden. Dafür entfernt der Zahnarzt den kariösen Bereich des Zahns und füllt das Loch mit einem plastischen Material. Für die Frontzähne verwendet er dabei aus ästhetischen Gründen zahnfarbenen Kunststoff. Im Backenzahnbereich gibt es unterschiedliche Füllungsmaterialien: Amalgam und verschiedene Kunststoffe (Komposite).
Bei Kindern unter 15 Jahren übernimmt die AOK bei medizinischer Indikation die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen.
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