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Logopädie: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Hält Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine solche Behandlung für medizinisch notwendig, übernimmt die AOK die Therapiekosten. Volljährige AOK-Versicherte leisten jedoch eine Zuzahlung.
Ein Junge sitzt einer Frau gegenüber, sie sehen sich an und sprechen.© iStock / Antonio_Diaz

Inhalte im Überblick

    Was beinhaltet die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie?

    Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie dienen dazu, krankheitsbedingte Störungen zu behandeln, die Folgendes betreffen:

    • die Stimme,
    • die Sprache und das Sprechen,
    • den Redefluss,
    • die Stimm- und Sprechfunktion
    • sowie den Schluckakt betreffen.

    Einige Beispiele: Anhand der Sprechtherapie lassen sich Redeflussstörungen behandeln, die etwa durch Mund- und Kieferanomalien ausgelöst werden können. Eine Sprachtherapie kann dabei helfen, ein Verständnis für Sprache aufzubauen, wenn nach Abschluss der Sprachentwicklung entsprechende Störungen festgestellt werden. Und eine Schlucktherapie dient der Behandlung von Schluckstörungen, beispielsweise wenn der Schluckreflex verzögert ausgelöst wird.

    Da die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zu den anerkannten Heilmitteln gehört, kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin diese bei medizinischer Notwendigkeit verordnen. Dabei können neben Logopädinnen und Logopäden auch andere Berufsgruppen eine logopädische Behandlung durchführen, zum Beispiel Atem-, Stimm- und Sprechlehrende und staatlich anerkannte Sprachtherapierende. Für die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse der zu behandelnden Person ist eine Zulassung der Behandelnden zwingend erforderlich. Die AOK würde dann die Therapiekosten für eine logopädische Behandlung übernehmen. Volljährige AOK-Versicherte leisten eine Zuzahlung.

    Was ist Logopädie?

    Die Logopädie wird oft als reine Sprachtherapie bezeichnet. Dabei behandeln Logopädinnen und Logopäden nicht nur Sprachprobleme.

    Zu den typischen Behandlungsmethoden der Logopädie gehören Sprachübungen, das Erlernen von Sprech- und Schlucktechniken sowie Atemübungen und Bewegungstherapien, beispielsweise für die Sprechmuskulatur. Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen können also logopädisch behandelt werden.

    In welchen Fällen kann die Logopädie helfen?

    Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt berät Sie zur Auswahl und zum Umfang eines geeigneten Heilmittels. Sie oder er verordnet Ihnen, was für Sie medizinisch notwendig ist, um die Genesung zu unterstützen. Eine logopädische Behandlung kann allgemein dann in Betracht kommen, wenn eine Beeinträchtigung des Sprachvermögens vorliegt. Zu den möglichen Erkrankungen, die eine logopädische Behandlung grundsätzlich erfordern können, gehören unter anderem:

    • krankheitsbedingte Sprachstörungen: nach einem Schlaganfall, Hirntumor, Unfall/Koma sowie aufgrund anderer neurologischer Erkrankungen (Morbus Parkinson, Multiple Sklerose)
    • Aphasie: eine zentrale Sprachstörung, die sich auf Sprachverständnis, Grammatik, Lesen und Schreiben auswirkt
    • Apraxie: eine neurologische Störung der Bewegungen für den Sprachablauf, die zu falschen, zusätzlichen oder zu wenigen Lautformulierungen führt
    • Dysarthrie: Eine gestörte Sprechmotorik aufgrund neurologischer Erkrankungen sorgt dafür, dass die Sprache verwaschen und undeutlich klingt.
    • Dysphonie: Diese Störung wird durch Heiserkeit und einen Zwang zum Räuspern verursacht. Atmung und Kehlkopf werden beim Sprechen falsch eingesetzt, eine selbstständige Korrektur ist nicht möglich. Diese Sprechstörungen kann psychisch bedingt sein, aber auch physisch etwa durch Entzündungen oder bösartige Tumoren am Kehlkopf.
    • Dysphagie: Die Schluckstörung entsteht besonders häufig nach Schlaganfällen oder durch Tumoren im Hals- und Mundbereich. Mit der Dysphagie gehen häufig auch Ess- und Trinkschwierigkeiten einher.
    • Sprachentwicklungsstörungen: Von diesem Problem sind Kinder im Kleinkindalter am häufigsten betroffen. Das Erlernen von Wörtern, kurzen Sätzen und später dem Verständnis der Grammatik erfolgt verzögert.
    • Artikulationsstörungen: Dazu gehören beispielsweise das Lispeln oder Stottern.
    • Zungenfehlfunktionen: Diese beruhen häufig auf kieferorthopädischen Problemen oder Gebissfehlstellungen, bei Kindern auch auf einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte.
    • Sprachstörungen aufgrund von Schwerhörigkeit: Ob eine logopädische Behandlung in Ihrem Fall notwendig ist, stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt anhand einer gesicherten Diagnose und Ihrer individuellen Beschwerden für Sie persönlich fest.

    Erfolgt die logopädische Behandlung ambulant oder stationär?

    Die logopädische Therapie kann sowohl stationär – zum Beispiel im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme – als auch ambulant in der Praxis einer niedergelassenen Logopädin oder eines niedergelassenen Logopäden erfolgen. Auch neurologische sowie HNO-Kliniken verfügen oft über eine angeschlossene logopädische Praxis oder die Möglichkeit der Logopädie im Rahmen der Behandlung.

    Die Logopädie ist auch als Video-Behandlung möglich

    Die Logopädie muss nicht unbedingt bei einem Experten vor Ort durchgeführt werden. Für diese Heilmittelbehandlung sind auch telemedizinische Leistungen möglich, zum Beispiel durch Videotherapien. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass eine telemedizinische Anwendung zu demselben Behandlungserfolg führt, wie eine Behandlung in Präsenz dies erreichen könnte.

    So dürfen Kinder ab 4 Jahren eine logopädische Behandlung nur in telemedizinischer Form erhalten, wenn sie ausreichend medienkompetent und konzentrationsfähig sind sowie von einer Bezugsperson betreut werden. Wichtig ist außerdem, dass bei telemedizinischen Anwendungen wie der Videobehandlung keine Gefahr des Verschluckens besteht.

    Grundsätzlich ist eine Heilmittelbehandlung nur dann per Video möglich, wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Deshalb können Videotherapien bei der Ausstellung des Rezepts vom verordnenden Arzt oder von der verordnenden Ärztin auch ausgeschlossen werden.

    Falls bei Ihnen das Interesse an einer Videobehandlung besteht, können Sie Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten einfach darauf ansprechen. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf die telemedizinische Durchführung. Die Videotherapien sind sowohl für Sie als auch das Therapiepersonal freiwillig. Ein Wechsel zur Präsenzbehandlung ist daher jederzeit möglich – auch, wenn Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut bereits mit der Video-Behandlung begonnen hat.

    Übernimmt die AOK die Kosten für die Logopädie?

    Die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln, weshalb sie grundsätzlich über die gesetzliche Krankenkasse abrechenbar ist. Da die Logopädie Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen behandelt, kann sie durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt verschrieben werden. Die AOK übernimmt die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung im nachfolgenden Umfang (Voraussetzung ist eine entsprechende vertragsärztliche Verordnung):  

    • Versicherte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung hinzuzahlen – es sei denn, sie sind zuzahlungsbefreit.
    • Für alle versicherten Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die AOK die Behandlungskosten in voller Höhe.

    Welche Heilmittel Ihnen bei welcher Erkrankung von den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten verordnet werden dürfen, ist im Heilmittelkatalog geregelt. Auch diese Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein.

    Wie kann ich die Logopädie in Anspruch nehmen?

    Schritt 1: Ärztliche Verordnung erhalten

    Schritt 2: Therapeuten suchen

    Schritt 3: Zuzahlung zur Logopädie-Behandlung

    Schritt 1: Ärztliche Verordnung erhalten

    01/03

    Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt prüft, ob die logopädische Behandlung bei der zu behandelnden Person medizinisch notwendig ist. Wenn ja, entscheidet die verordnende Person über Art und Umfang der logopädischen Behandlung. Dementsprechend stellt er oder sie Ihnen die Verordnung für eine ambulante logopädische Behandlung aus.

    Wie lange ist eine Verordnung zur Logopädie gültig?

    Von dem Tag an, an dem Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Verordnung zur Logopädie ausgestellt hat, haben Sie 28 Kalendertage Zeit, um die Behandlung bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten zu beginnen. Besteht ein dringender Behandlungsbedarf, kann die Ärztin oder der Arzt den Gültigkeitszeitraum auf 14 Tage beschränken. Bitte beginnen Sie die Behandlung innerhalb der festgelegten Frist. Danach ist die ärztliche Verordnung nicht mehr gültig.

    Passende Leistungen

    Ergotherapie

    Wie Menschen durch Ergotherapie wieder handlungsfähig werden und was die AOK leistet, lesen Sie hier.

    Reha

    Eine medizinische Reha kann ambulant oder stationär erfolgen.

    Zahnarztbehandlungen bei Kindern

    Mit Kind zum Zahnarzt: Die AOK trägt die Kosten für Vorsorge und Behandlung ab dem 6. Monat.

    Welche Vorteile bietet meine AOK bei der Logopädie-Behandlung?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen zusätzliche Informationen zur Logopädie-Behandlung Ihrer AOK vor Ort anzeigen.

    Aktualisiert: 18.04.2024

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