Soziotherapie
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Die AOK übernimmt die Kosten für eine erforderliche Soziotherapie wenn dadurch beispielsweise eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Bei schweren psychischen Erkrankungen kann es vorkommen, dass Betroffene nicht in der Lage sind, ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie soll das durch Motivationsarbeit und Trainingsmaßnahmen ermöglichen, bis eine größere Selbstständigkeit wieder erreicht ist. Im Unterschied zur klassischen Psychotherapie wird die Erkrankung nicht direkt behandelt. Vielmehr sollen die Auswirkungen von schweren psychischen Problemen vermindert werden. Daher findet Soziotherapie oft ergänzend zu anderen ambulanten Behandlungen bei Ärzten oder Therapeuten statt.
Der Soziotherapeut, der von den Krankenkassen zugelassen wird, koordiniert die ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen, leitet an und motiviert zur Inanspruchnahme.
- eine Verordnung des behandelnden Facharztes wie zum Beispiel
→ eines Facharztes für Neurologie oder Nervenheilkunde für Psychiatrie
→ eines nicht ärztlichen Psychotherapeuten
→ eines Facharztes für Psychotherapie
→ eines psychologischen Psychotherapeuten oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
→ eines Facharztes für für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie - ein Betreuungsplan, der vom Soziotherapeuten aufgestellt wird
- eine Genehmigung der AOK
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