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Ergotherapie

Die Ergotherapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln und kann Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Die AOK übernimmt die Therapiekosten für Kinder und Jugendliche, Erwachsene leisten eine Zuzahlung.
Zwei Frauen stehen sich gegenüber und setzen Figuren auf ein Brett.© iStock / FatCamera

Inhalte im Überblick

    Was ist Ergotherapie?

    Die Ergotherapie richtet sich an Menschen, die durch eine psychische oder physische Krankheit, eine Behinderung oder aufgrund ihres Alters in ihrer gewohnten Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Das Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist es, die eigenständige Ausführung von Handlungen und Verhaltensweisen der Patientin oder des Patienten anzuregen sowie die Selbstständigkeit wiederherzustellen.

    Die Ergotherapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihnen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Therapiekosten.

    Welche Formen der Ergotherapie gibt es?

    Die Ergotherapie kann als Einzeltherapie, in kleinen oder größeren Gruppen erfolgen. Sie wird stationär in verschiedenen Kliniken angeboten: in Rehabilitationseinrichtungen, in psychiatrischen Kliniken sowie in psychotherapeutischen Kliniken. Eine teilstationäre Ergotherapie in Tageskliniken ist ebenfalls möglich. Die ambulante Ergotherapie findet meist in zugelassenen Ergotherapiepraxen oder in sozialpsychiatrischen Ambulanzen statt. Dabei dürfen die Behandlungen regelmäßig nur von ausgebildeten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten durchgeführt werden.

    Zu den Behandlungsbereichen der Ergotherapie gehören:

    • Kognitives Training
    • Gleichgewichtstraining
    • Training für Motorik und Sensorik – mithilfe ausgewählter Aktivitäten werden all diese Bereiche trainiert

    Das Besondere an der Ergotherapie ist, dass diese Aktivitäten nicht abstrakt nachvollzogen werden, sondern aktiv durch handwerklich-schöpferische Arbeiten, die Handhabung von Werkzeugen und Alltagsgegenständen sowie das Einbeziehen von Spielen. Jeweils angepasst an die jeweilige Beeinträchtigung oder Behinderung und dem Alter entsprechend.

    Bei welchen Krankheiten kommt eine Ergotherapie infrage?

    Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt berät Sie zur Auswahl und zum Umfang einer geeigneten ergotherapeutischen Behandlung. Grundsätzlich kann eine Ergotherapie bei Patientinnen und Patienten sinnvoll sein, die ihren gewohnten Alltag aufgrund einer krankheitsbedingten Handlungseinschränkung, durch Behinderung oder nach einem Unfall, nicht mehr selbstständig bewältigen kann – es jedoch eine Aussicht auf Besserung durch therapeutische Interventionen wie körperliche Mobilisierung oder kognitives Training gibt.

    Zu den typischen Erkrankungen, bei oder nach denen die Ergotherapie medizinisch notwendig sein kann, gehören:

    • Schlaganfall
    • Schädel-Hirn-Verletzungen durch Unfall
    • tumorbedingte Schädigungen des Gehirns oder Rückenmarks
    • Multiple Sklerose
    • Morbus Parkinson
    • Polyneuropathien
    • Guillain-Barré-Syndrom
    • Demenz
    • Hirnschäden durch Sauerstoffmangel (etwa nach einer Reanimation)
    • Bandscheibenvorfälle mit neurologischen Ausfällen
    • neurologische Störungen infolge anderer Erkrankungen
    • Depressionen
    • Angststörungen 

    In welchen Fällen übernimmt die AOK die Kosten?

    Die Ergotherapie ist ein von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkanntes Heilmittel. Ergotherapeutische Maßnahmen können von der Hausärztin oder dem Hausarzt, von der Neurologin oder dem Neurologen, der Psychiaterin oder dem Psychiater verordnet werden. Die AOK übernimmt die Kosten für die ärztlich verordneten Behandlungen wie folgt:

    • Versicherte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Behandlungskosten zu leisten. Weiterhin zahlen sie zehn Euro je Verordnung hinzu. Nur zuzahlungsbefreite versicherte Personen erhalten keine Zahlungsaufforderung.
    • Selbstverständlich übernimmt die AOK die Behandlungskosten für alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Grundsätzlich darf die Ergotherapie nur in solchen Fällen vertragsärztlich verordnet werden, in denen sie einen therapeutischen Nutzen verspricht. Welche Heilmittel Ihnen bei welcher Erkrankung von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden dürfen, ist im Heilmittelkatalog geregelt. Diese Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme ebenfalls erfüllt sein. 

    Wie kann ich Ergotherapie in Anspruch nehmen?

    Schritt 1: Ärztliche Verordnung erhalten

    Schritt 2: Therapeuten suchen

    Schritt 3: Zuzahlung zur Ergotherapie-Behandlung

    Schritt 1: Ärztliche Verordnung erhalten

    01/03

    Angesicht einer gesicherten Diagnose entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt über Art und Umfang der ergotherapeutischen Behandlung. Sie erhalten von ihr oder ihm eine entsprechende Verordnung für die ambulante Ergotherapie.

    Bis wann kann ich die ärztliche Verordnung für die ambulante Ergotherapie einlösen?

    Ab dem Tag der Ausstellung der ärztlichen Verordnung für die Ergotherapie haben Sie für gewöhnlich 28 Kalendertage Zeit, um die Behandlung bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten zu beginnen. In dringenden Behandlungsfällen kann die Ärztin oder der Arzt den Gültigkeitszeitraum beschränken: Dann haben Sie nur 14 Tage Zeit. Nach Ablauf der jeweils festgelegten Frist verliert die ärztliche Verordnung ihre Gültigkeit und Sie können die Behandlung nicht mehr antreten.

    Passende Leistungen

    Logopädie

    Wann die Logopädie bei Sprachproblemen hilft und was die AOK dazu leistet, erfahren Sie hier.

    Reha

    Eine medizinische Reha kann ambulant oder stationär erfolgen.

    Psychotherapie (ambulant)

    Psychotherapie kann ambulant oder stationär erfolgen. Häufiger ist die ambulante Variante.

    Aktualisiert: 15.03.2023

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