Reha für Kinder und Jugendliche

Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Allergien treten schon in jungen Jahren auf. Sie können die Entwicklung von Kindern schwer beeinträchtigen. In manchen Fällen reicht die ambulante Versorgung durch den Arzt oder Therapeuten nicht aus. Dann kann eine Rehabilitation in einer Klinik erforderlich werden.
Eine Physiotherapeutin macht mit einem Mädchen Übungen mit einem Ball. Kinder lernen in der Reha, mit Erkrankungen umzugehen.© iStock / FatCamera

Inhalte im Überblick

    Das ist eine Kinderreha

    Die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, auch Kinderreha genannt, ist eine ärztlich verordnete Maßnahme in einer stationären Einrichtung. Sie dient dazu, chronische Erkrankungen oder psychische Störungen zu lindern, einer Verschlechterung vorzubeugen und etwa bei Adipositas bei Kindern Folgeschäden zu vermeiden. Ziel ist es, die Lebensqualität des Kindes nachhaltig zu verbessern und die Leistungsfähigkeit zu steigern, sodass es wieder voll am Alltagsleben teilnehmen kann.

    • Reha für Kinder und Jugendliche im Detail

      • Die Kinderreha richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, in bestimmten Ausnahmen bis 27 Jahre.
      • Sie dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
      • Kinder haben Anspruch auf Begleitung durch einen Familienangehörigen – unabhängig von der Schwere der Erkrankung bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.
      • Bei Kindern nach dem vollendeten zwölften Lebensjahr besteht ebenfalls die Möglichkeit der Begleitung, soweit dies medizinisch notwendig ist.
      • Die Begleitung kann auch aufgeteilt werden. Zum Beispiel kann die Mutter ihr Kind die ersten 14 Tage und der Vater es die letzten 14 Tage begleiten.
      • Anders als bei der Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur steht aber die Gesundheit des Kindes im Mittelpunkt. Die Begleitperson selbst erhält keine Behandlung.
      • Schulpflichtige Kinder verlieren nicht den Lernanschluss. Zum Tagesablauf in der Klinik gehört auch Schulunterricht in Absprache mit der Heimatschule.
      • Die AOK wählt die geeignete Klinik aus und berücksichtigt dabei soweit möglich Ihre Wünsche. Auch der Arzt kann eine Empfehlung aussprechen.
    • Bei diesen Erkrankungen kommt eine Kinderreha infrage

      Eine Reha für Kinder und Jugendliche kommt bei einer Vielzahl chronischer Erkrankungen und Störungen in Betracht, unter anderem bei

      • Allergien bei Kindern
      • Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
      • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
      • Erkrankungen der inneren Organe
      • Hauterkrankungen (zum Beispiel Neurodermitis)
      • Krebserkrankungen
      • psychosomatischen und psychomotorischen Störungen (zum Beispiel ADHS, Essstörungen wie Magersucht, Verhaltensstörungen)
      • krankhaftem Übergewicht (Adipositas bei Kindern), Übergewicht verbunden mit weiteren Risikofaktoren oder Krankheiten
      • Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes) und
      • neurologischen Krankheiten

    Ablauf einer Kinderreha

    Die Auswahl der Klinik und des Behandlungsplans berücksichtigt die Bedürfnisse des Kindes. Ein individueller Plan zu Beginn der Maßnahmen bezieht auch das familiäre Umfeld mit ein. Je nach Bedarf enthält dieser Plan ärztliche, psychologische, pädagogische und physiotherapeutische Leistungen. Für die Behandlung stehen Kinderärzte, Psychologen oder andere Therapeuten zur Verfügung. Die Kinder lernen in der Reha, mit den Folgen der Erkrankung umzugehen und Krisensituationen im Alltag zu bewältigen. Durch Aktivitäten, Sport und Spiel üben die Kinder den Umgang mit ihren Einschränkungen.

    Familienorientierte Rehabilitation

    Wenn ein Kind unter einer schweren chronischen Krankheit leidet und diese Krankheit den Alltag der Familie besonders beeinträchtigt, kann eine familienorientierte Rehabilitation in einer stationären Einrichtung helfen. Das betrifft insbesondere krebskranke Kinder oder Kinder mit Mukoviszidose, nach einer Herzoperation oder einer Organtransplantation.

    Die Familienreha ist eine besondere Form der Kinderreha. Sie bezieht Familienangehörige in die Therapie mit ein. Sie müssen selbst nicht behandlungsbedürftig sein, aber ihre Anwesenheit muss für den Therapieerfolg des Kindes erforderlich sein. Als Angehörige gelten Eltern oder Erziehungsberechtigte und Geschwister.

    Kostenübernahme für eine Kinderreha

    Zuständig für die Kostenübernahme einer Kinderreha sind gleichermaßen die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können daher die Maßnahme entweder bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer AOK beantragen. Wir übernehmen die vollständigen Kosten für:

    • Behandlung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes
    • Reise- und Nebenkosten, auch für eine erforderliche Begleitperson

    Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden. Alternativ unterstützt Sie die AOK unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.

    Sie als Versicherter der AOK müssen für die Kinderreha keine Zuzahlung leisten.

    So beantragen Sie eine Kinderreha

    1. Beratungsgespräch beim Hausarzt

    2. Reha-Antrag stellen

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    1. Beratungsgespräch beim Hausarzt

    01/03

    Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er verordnet die Kinderreha, wenn er sie für medizinisch notwendig hält.

    Mehr Transparenz durch Meine Vorgänge

    Sie wollen Ihren Antrag auf Kinderreha jederzeit im Überblick behalten? Wir schaffen für Sie Transparenz in unserem Online-ServiceCenter „Meine AOK“. Dort finden Sie unter „Meine Vorgänge“ den aktuellen Bearbeitungsfortschritt – ganz einfach und rund um die Uhr!

    Passende Leistungen der AOK

    Kinderkrankengeld

    Wenn ein Kind erkrankt und die Mutter oder der Vater zu Hause bleiben muss, zahlt die AOK für die Betreuung des Kindes.

    Häufige Fragen und Antworten zur Kinderreha

    • Was ist der Unterschied zwischen Kinderreha und Mutter-Kind-Kur?

      Die Kinder- und Jugendrehabilitation wird gemeinsam von der Renten- und Krankenversicherung angeboten. Bei ihr steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

      Falls das Kind während der Reha von einem Elternteil begleitet werden muss, steht die Begleitung und Unterstützung des Kindes im Fokus. Die Begleitperson selbst erhält dabei keine eigenen Behandlungen, sondern wird vor allem darin geschult, wie sie das Kind bestmöglich unterstützen kann.

      Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur hingegen wird Ihrer AOK angeboten und ist darauf ausgerichtet, Ihnen als Mutter oder Vater zu helfen. Hier stehen Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden im Mittelpunkt. Ziel ist es, Ihnen Unterstützung bei der Bewältigung von familiären und psychosozialen Belastungen zu geben und so Ihre Gesundheit nachhaltig zu stärken.

      Wie lange dauert die Genehmigung einer Kinderreha?

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      Wie lange dauert eine Kinderreha?

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      Wie oft kann mein Kind an einer Kinderreha teilnehmen?

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      Wie und wo beantrage ich eine Kinderreha?

      Den Antrag auf eine Reha für Kinder und Jugendliche stellen Sie nach einem Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Hausärztin bei der Rentenversicherung. In der Regel haben die Ärztinnen und Ärzte den passenden Antrag für Kinderrehabilitation vorliegen, Sie finden ihn aber auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

    • Ab wann kann ich eine Reha für mein Kind beantragen?

      Um eine Kinderrehabilitation beantragen zu können, muss mindestens einer der Erziehungsberechtigten (wie Eltern, Pflegeeltern, Großeltern oder andere Verwandte, bei denen das Kind überwiegend lebt) in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben.

      Nach Eingang des Antrags prüft der zuständige Rentenversicherungsträger, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.

      Kann ich mir den Ort für die Kinderreha aussuchen?

      Bundesweit stehen zahlreiche spezialisierte Kinderreha-Kliniken zur Verfügung. Bei der Antragstellung können Sie Ihre Wünsche bezüglich der Region, des Ortes oder einer bestimmten Klinik für Ihr Kind äußern.

      Die Rentenversicherung teilt Ihnen dann schriftlich den Ort, die Reha-Einrichtung, die Dauer und die Art der Reha mit.

      Wer bezahlt die Kinderreha?

      Zuständig für die Kostenübernahme einer Kinderreha sind gleichermaßen die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Ihre AOK übernimmt deshalb die vollständigen Kosten für:

      • Behandlung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes
      • Reise- und Nebenkosten, auch für eine erforderliche Begleitperson

      Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden. Alternativ unterstützt Sie die AOK unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.

      Sie als Versicherter der AOK müssen für die Kinderreha keine Zuzahlung leisten.

      Werde ich finanziell unterstützt, wenn ich mein Kind in der Kinderreha begleite?

      Die Kosten für eine Kinderreha werden von der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ihre AOK trägt deshalb die vollständigen Kosten für:

      • Behandlung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes
      • Reise- und Nebenkosten, auch für eine erforderliche Begleitperson

      Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden. Alternativ unterstützt Sie die AOK unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.

      Sie als Versicherter der AOK müssen für die Kinderreha keine Zuzahlung leisten.

      Für die Sicherung des Lebensunterhalts der Begleitperson sind während der Kinderreha auch finanzielle Leistungen wie das Kinderpflege-Krankengeld oder ein Ausgleich des Verdienstausfalls möglich. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre Rentenversicherung.

      Was ist eine familienorientierte Rehabilitation?

      Wenn ein Kind unter einer schweren chronischen Krankheit leidet und diese Krankheit den Alltag der Familie besonders beeinträchtigt, kann eine familienorientierte Rehabilitation in einer stationären Einrichtung helfen. Das betrifft insbesondere krebskranke Kinder oder Kinder mit Mukoviszidose, nach einer Herzoperation oder einer Organtransplantation.

      Die Familienreha ist eine besondere Form der Kinderreha. Sie bezieht Familienangehörige in die Therapie mit ein. Sie müssen selbst nicht behandlungsbedürftig sein, aber ihre Anwesenheit muss für den Therapieerfolg des Kindes erforderlich sein. Als Angehörige gelten Eltern oder Erziehungsberechtigte und Geschwister.

    Aktualisiert: 16.05.2025

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