Reha für Kinder und Jugendliche
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Inhalte im Überblick
Das ist eine Kinderreha
Die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, auch Kinderreha genannt, ist eine ärztlich verordnete Maßnahme in einer stationären Einrichtung. Sie dient dazu, chronische Erkrankungen oder psychische Störungen zu lindern, einer Verschlechterung vorzubeugen und etwa bei Adipositas bei Kindern Folgeschäden zu vermeiden. Ziel ist es, die Lebensqualität des Kindes nachhaltig zu verbessern und die Leistungsfähigkeit zu steigern, sodass es wieder voll am Alltagsleben teilnehmen kann.
Reha für Kinder auf einen Blick
Wer noch nie an einer Reha teilgenommen hat, hat viele Fragen. Wir haben die Eckdaten der Kinderreha für Sie zusammengefasst.
- Alter der Teilnehmer: Die Kinderreha richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, in bestimmten Ausnahmen bis 27 Jahre.
- Dauer: In der Regel vier bis sechs Wochen.
- Fokus: Anders als bei der Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur steht bei der Kinderreha die Gesundheit des Kindes im Mittelpunkt. Die Begleitperson erhält keine Behandlung.
- Schule: Zum Tagesablauf in der Klinik gehört auch Schulunterricht in Absprache mit der Heimatschule, die Kinder verlieren also nicht den Anschluss.
- Klinik-Auswahl: Die AOK wählt die geeignete Klinik aus und berücksichtigt dabei soweit möglich Ihre Wünsche. Auch Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann eine Empfehlung aussprechen.
Und Sie sind natürlich mit dabei: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr haben unabhängig von der Schwere der Erkrankung Anspruch auf Begleitung durch einen Erwachsenen. Sie kann auch zum Beispiel zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden. Ab zwölf besteht ebenfalls die Möglichkeit der Begleitung, soweit dies medizinisch notwendig ist.
Bei diesen Erkrankungen kommt eine Kinderreha infrage
Eine Reha für Kinder und Jugendliche kommt bei einer Vielzahl chronischer Erkrankungen und Störungen in Betracht. Prüfen Sie unsere Liste oder finden Sie im Selbsttest heraus, ob Ihr Kind an einer Reha teilnehmen kann.
- Allergien bei Kindern
- Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
- Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
- Erkrankungen der inneren Organe
- Hauterkrankungen (zum Beispiel Neurodermitis)
- Krebserkrankungen
- psychosomatischen und psychomotorischen Störungen (zum Beispiel ADHS, Essstörungen wie Magersucht, Verhaltensstörungen)
- krankhaftem Übergewicht (Adipositas bei Kindern), Übergewicht verbunden mit weiteren Risikofaktoren oder Krankheiten
- Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes) und
- neurologischen Krankheiten
- Post-Covid
Selbsttest: Kann mein Kind an einer Reha teilnehmen?
Ablauf einer Kinderreha
Eine Reha für Kinder und Jugendliche dauert etwa vier bis sechs Wochen. Dieser verlängerte Aufenthalt außerhalb des gewohnten Umfelds ist entscheidend für den nachhaltigen Behandlungserfolg. Die genaue Länge der Reha orientiert sich dabei an der Schwere der Erkrankung Ihres Kindes und wird von der Rehaklinik in Absprache mit den Eltern oder Sorgeberechtigten festgelegt. Die Auswahl der Klinik, des Therapieplans und der Behandlungen berücksichtigt die Bedürfnisse und das familiäre Umfeld des Kindes.
Behandlungsmöglichkeiten in der Kinderreha
Im Therapieplan werden auch therapeutische und persönliche Ziele der Reha festgelegt. Am Ende des Aufenthalts erfolgen eine ärztliche Abschlussuntersuchung und ein Abschlussgespräch, in dem die erreichten Erfolge analysiert und Empfehlungen für die Rückkehr ins gewohnte Umfeld gegeben werden. In einigen Fällen werden auch gemeinsam mit der Familie notwendige Veränderungen, wie etwa ein Schulwechsel, besprochen und angestrebt.

Kostenübernahme der Kinderreha
Zuständig für die Kostenübernahme einer Kinderreha sind gleichermaßen die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Ihre AOK übernimmt die vollständigen Kosten für:
- Behandlung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes
- Reise- und Nebenkosten, auch für eine erforderliche Begleitperson
Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden. Hierbei unterstützt Sie die AOK unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.
AOK-Versicherte müssen für die Kinderreha keine Zuzahlung leisten, wenn das Kind noch keine 18 Jahre alt ist.
So beantragen Sie eine Kinderreha
Den Antrag auf eine Reha für Kinder und Jugendliche stellen Sie nach einem Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Hausärztin.
1. Beratungsgespräch beim Hausarzt

Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er verordnet die Kinderrehabilitation, wenn er sie für medizinisch notwendig hält.
2. Reha-Antrag stellen

Gemeinsam mit Ihrem Kinder-, Haus- oder Facharzt beantragen Sie die Kinderreha bei der Rentenversicherung oder Ihrer AOK. In der Regel haben die Ärztinnen und Ärzte den passenden Antrag für die Kinderreha vorliegen, Sie finden ihn aber auch auf der Website der Rentenversicherung.
3. Bescheid über Kostenübernahme

Die AOK beziehungsweise die Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf eine Reha für Kinder und Jugendliche und benachrichtigt Sie.
Tipp: Im Onlineportal „Meine AOK“ können Sie unter „Meine Vorgänge“ jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags einsehen.
Häufige Fragen zur Kinderreha
Was ist der Unterschied zwischen Kinderreha und Mutter-Kind-Kur? Werde ich finanziell unterstützt, wenn ich mein Kind in der Kinderreha begleite?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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