Reha für Kinder und Jugendliche

Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Allergien treten schon in jungen Jahren auf. Sie können die Entwicklung von Kindern schwer beeinträchtigen. In manchen Fällen reicht die ambulante Versorgung durch den Arzt oder Therapeuten nicht aus. Dann kann eine Rehabilitation in einer Klinik erforderlich werden.
Eine Physiotherapeutin macht mit einem Mädchen Übungen mit einem Ball. Kinder lernen in der Reha, mit Erkrankungen umzugehen.© iStock / FatCamera

Inhalte im Überblick

    Das ist eine Kinderreha

    Die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, auch Kinderreha genannt, ist eine ärztlich verordnete Maßnahme in einer stationären Einrichtung. Sie dient dazu, chronische Erkrankungen oder psychische Störungen zu lindern, einer Verschlechterung vorzubeugen und etwa bei Adipositas bei Kindern Folgeschäden zu vermeiden. Ziel ist es, die Lebensqualität des Kindes nachhaltig zu verbessern und die Leistungsfähigkeit zu steigern, sodass es wieder voll am Alltagsleben teilnehmen kann.

    Reha für Kinder auf einen Blick

    Wer noch nie an einer Reha teilgenommen hat, hat viele Fragen. Wir haben die Eckdaten der Kinderreha für Sie zusammengefasst.

    • Alter der Teilnehmer: Die Kinderreha richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, in bestimmten Ausnahmen bis 27 Jahre.
    • Dauer: In der Regel vier bis sechs Wochen.
    • Fokus: Anders als bei der Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur steht bei der Kinderreha die Gesundheit des Kindes im Mittelpunkt. Die Begleitperson erhält keine Behandlung.
    • Schule: Zum Tagesablauf in der Klinik gehört auch Schulunterricht in Absprache mit der Heimatschule, die Kinder verlieren also nicht den Anschluss.
    • Klinik-Auswahl: Die AOK wählt die geeignete Klinik aus und berücksichtigt dabei soweit möglich Ihre Wünsche. Auch Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann eine Empfehlung aussprechen.

    Und Sie sind natürlich mit dabei: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr haben unabhängig von der Schwere der Erkrankung Anspruch auf Begleitung durch einen Erwachsenen. Sie kann auch zum Beispiel zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden. Ab zwölf besteht ebenfalls die Möglichkeit der Begleitung, soweit dies medizinisch notwendig ist. 

    Bei diesen Erkrankungen kommt eine Kinderreha infrage

    Eine Reha für Kinder und Jugendliche kommt bei einer Vielzahl chronischer Erkrankungen und Störungen in Betracht. Prüfen Sie unsere Liste oder finden Sie im Selbsttest heraus, ob Ihr Kind an einer Reha teilnehmen kann.

    • Allergien bei Kindern
    • Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
    • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
    • Erkrankungen der inneren Organe
    • Hauterkrankungen (zum Beispiel Neurodermitis)
    • Krebserkrankungen
    • psychosomatischen und psychomotorischen Störungen (zum Beispiel ADHS, Essstörungen wie Magersucht, Verhaltensstörungen)
    • krankhaftem Übergewicht (Adipositas bei Kindern), Übergewicht verbunden mit weiteren Risikofaktoren oder Krankheiten
    • Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Diabetes) und
    • neurologischen Krankheiten
    • Post-Covid

    Selbsttest: Kann mein Kind an einer Reha teilnehmen?

    Eine Reha für Kinder und Jugendliche kommt bei einer Vielzahl chronischer Erkrankungen und Störungen in Betracht. Prüfen Sie, ob Ihr Kind an einer Reha teilnehmen kann.

    Ablauf einer Kinderreha

    Eine Reha für Kinder und Jugendliche dauert etwa vier bis sechs Wochen. Dieser verlängerte Aufenthalt außerhalb des gewohnten Umfelds ist entscheidend für den nachhaltigen Behandlungserfolg. Die genaue Länge der Reha orientiert sich dabei an der Schwere der Erkrankung Ihres Kindes und wird von der Rehaklinik in Absprache mit den Eltern oder Sorgeberechtigten festgelegt. Die Auswahl der Klinik, des Therapieplans und der Behandlungen berücksichtigt die Bedürfnisse und das familiäre Umfeld des Kindes.

    Behandlungsmöglichkeiten in der Kinderreha

    Im Therapieplan werden auch therapeutische und persönliche Ziele der Reha festgelegt. Am Ende des Aufenthalts erfolgen eine ärztliche Abschlussuntersuchung und ein Abschlussgespräch, in dem die erreichten Erfolge analysiert und Empfehlungen für die Rückkehr ins gewohnte Umfeld gegeben werden. In einigen Fällen werden auch gemeinsam mit der Familie notwendige Veränderungen, wie etwa ein Schulwechsel, besprochen und angestrebt.

    Illustration verschiedener Behandlungs- und Therapieformen.
    Während der Reha lernen die Kinder, mit ihrer Krankheit und deren Folgen umzugehen, Krisensituationen im Alltag zu bewältigen und ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Durch Aktivitäten, Sport und Spiel üben die Kinder den Umgang mit ihren Einschränkungen.

    Kostenübernahme der Kinderreha

    Zuständig für die Kostenübernahme einer Kinderreha sind gleichermaßen die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Ihre AOK übernimmt die vollständigen Kosten für:

    • Behandlung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes
    • Reise- und Nebenkosten, auch für eine erforderliche Begleitperson

    Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden. Hierbei unterstützt Sie die AOK unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.

    AOK-Versicherte müssen für die Kinderreha keine Zuzahlung leisten, wenn das Kind noch keine 18 Jahre alt ist.

    So beantragen Sie eine Kinderreha

    Den Antrag auf eine Reha für Kinder und Jugendliche stellen Sie nach einem Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Hausärztin.

    1. Beratungsgespräch beim Hausarzt

    Illustration eines Beratungsgesprächs zwischen einer Mutter mit Kind auf dem Schoß und einer Ärztin.

    Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er verordnet die Kinderrehabilitation, wenn er sie für medizinisch notwendig hält.

    2. Reha-Antrag stellen

    Illustration einer Ärztin, die einen Antrag ausfüllt.

    Gemeinsam mit Ihrem Kinder-, Haus- oder Facharzt beantragen Sie die Kinderreha bei der Rentenversicherung oder Ihrer AOK. In der Regel haben die Ärztinnen und Ärzte den passenden Antrag für die Kinderreha vorliegen, Sie finden ihn aber auch auf der Website der Rentenversicherung.

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    Illustration einer Person, die einen Brief öffnet.

    Die AOK beziehungsweise die Rentenversicherung prüft Ihren Antrag auf eine Reha für Kinder und Jugendliche und benachrichtigt Sie.

    Tipp: Im Onlineportal „Meine AOK“ können Sie unter „Meine Vorgänge“ jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags einsehen.

    Häufige Fragen zur Kinderreha

    • Was ist der Unterschied zwischen Kinderreha und Mutter-Kind-Kur?

      Die Kinder- und Jugendrehabilitation wird gemeinsam von der Renten- und Krankenversicherung angeboten. Bei ihr steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

      Falls das Kind während der Reha von einem Elternteil begleitet werden muss, steht die Begleitung und Unterstützung des Kindes im Fokus. Die Begleitperson selbst erhält dabei keine eigenen Behandlungen, sondern wird vor allem darin geschult, wie sie das Kind bestmöglich unterstützen kann.

      Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur hingegen wird Ihrer AOK angeboten und ist darauf ausgerichtet, Ihnen als Mutter oder Vater zu helfen. Hier stehen Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden im Mittelpunkt. Ziel ist es, Ihnen Unterstützung bei der Bewältigung von familiären und psychosozialen Belastungen zu geben und so Ihre Gesundheit nachhaltig zu stärken.

      Wer darf zur Kinderreha mitkommen?

      Ein Elternteil oder eine enge Bezugsperson, wie Mutter, Vater, Pflegeeltern, Großeltern oder Geschwister, kann das Kind während der Rehabilitation begleiten. Dies ist grundsätzlich bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes möglich. Doch auch ab 13 Jahren besteht die Möglichkeit der Begleitung, soweit dies medizinisch notwendig ist. 

      Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden.

      Bis zu welchem Alter kann ich mein Kind bei einer Kinderreha begleiten?

      Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr haben unabhängig von der Schwere der Erkrankung Anspruch auf Begleitung durch einen Erwachsenen. Sie kann auch zum Beispiel zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden. Doch auch ab 13 Jahren besteht die Möglichkeit der Begleitung, soweit dies medizinisch notwendig ist.

      Bis zu welchem Alter kann mein Kind an einer Kinderreha teilnehmen?

      Kinder können grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag an einer Kinderrehabilitation teilnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies sogar bis zum 27. Lebensjahr möglich. Dies betrifft Jugendliche, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht selbst rentenversichert sind, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren, den Bundesfreiwilligendienst leisten oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.

      Entscheidend ist, dass das Kind „nichtversichert“ ist. Das bedeutet, dass es noch keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat oder diese auch nicht als entrichtet gelten. Nur in diesem Fall ist eine Teilnahme an der Kinderreha möglich.

      Was ist eine familienorientierte Rehabilitation?

      Wenn ein Kind unter einer schweren chronischen Krankheit leidet und diese Krankheit den Alltag der Familie besonders beeinträchtigt, kann eine familienorientierte Rehabilitation in einer stationären Einrichtung helfen. Das betrifft insbesondere krebskranke Kinder oder Kinder mit Mukoviszidose, nach einer Herzoperation oder einer Organtransplantation.

      Die Familienreha ist eine besondere Form der Kinderreha. Sie bezieht Familienangehörige in die Therapie mit ein. Sie müssen selbst nicht behandlungsbedürftig sein, aber ihre Anwesenheit muss für den Therapieerfolg des Kindes erforderlich sein. Als Angehörige gelten Eltern oder Erziehungsberechtigte und Geschwister.

    • Werde ich finanziell unterstützt, wenn ich mein Kind in der Kinderreha begleite?

      Die Kosten für eine Kinderreha werden von der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ihre AOK trägt deshalb die vollständigen Kosten für:

      • Behandlung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes
      • Reise- und Nebenkosten, auch für eine erforderliche Begleitperson

      Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden. Alternativ unterstützt Sie die AOK unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.

      Versicherte der AOK müssen für die Kinderreha keine Zuzahlung leisten, wenn das Kind noch keine 18 Jahre alt ist.

      Für die Sicherung des Lebensunterhalts der Begleitperson sind während der Kinderreha auch finanzielle Leistungen wie das Kinderpflege-Krankengeld oder ein Ausgleich des Verdienstausfalls möglich. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre Rentenversicherung.

      Wer bezahlt die Kinderreha?

      Zuständig für die Kostenübernahme einer Kinderreha sind gleichermaßen die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Ihre AOK übernimmt die vollständigen Kosten für:

      • Behandlung, Verpflegung und Unterkunft des Kindes
      • Reise- und Nebenkosten, auch für eine erforderliche Begleitperson

      Muss ein Geschwisterkind versorgt werden, kann das Kind ebenfalls als Begleitung aufgenommen werden. Alternativ unterstützt Sie die AOK unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Haushaltshilfe.

      Versicherte der AOK müssen für die Kinderreha keine Zuzahlung leisten, wenn das Kind noch keine 18 Jahre alt ist.

      Kann ich mir den Ort für die Kinderreha aussuchen?

      Bundesweit stehen zahlreiche spezialisierte Kinderreha-Kliniken zur Verfügung. Bei der Antragstellung können Sie Ihre Wünsche bezüglich der Region, des Ortes oder einer bestimmten Klinik für Ihr Kind äußern.

      Die Rentenversicherung teilt Ihnen dann schriftlich den Ort, die Reha-Einrichtung, die Dauer und die Art der Reha mit.

      Ab wann kann ich eine Reha für mein Kind beantragen?

      Um eine Kinderrehabilitation beantragen zu können, muss mindestens einer der Erziehungsberechtigten (wie Eltern, Pflegeeltern, Großeltern oder andere Verwandte, bei denen das Kind überwiegend lebt) in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben.

      Nach Eingang des Antrags prüft der zuständige Rentenversicherungsträger, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.

      Wie und wo beantrage ich eine Kinderreha?

      Den Antrag auf eine Reha für Kinder und Jugendliche stellen Sie nach einem Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Hausärztin bei der Rentenversicherung. In der Regel haben die Ärztinnen und Ärzte den passenden Antrag für Kinderrehabilitation vorliegen, Sie finden ihn aber auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

    Aktualisiert: 19.05.2025

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