Elektronische Patientenakte: Alle Gesundheitsdaten auf einen Klick

Seit 2025 steht allen AOK-Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Sie bündelt Ihre Gesundheitsdaten digital an einem Ort – sicher, übersichtlich und jederzeit verfügbar.
Eine junge Frau betrachtet ihr Smartphone. Die AOK bietet ihr die Möglichkeit einer elektronischen Patientenakte.© iStock / Inside Creative House

Inhalte im Überblick

    Einfach zur ePA: die „AOK Mein Leben“-App

    Die elektronische Patientenakte ist Ihr digitaler Gesundheitsordner. Sie greifen jederzeit auf wichtige medizinische Dokumente zu, verwalten Inhalte und steuern Zugriffe selbst.

    • Eine App für alle Funktionen rund um Ihre Gesundheit: von Behandlungsdaten über den Medikationsplan bis zu Vertretungsregelungen
    • Wichtige medizinische Informationen wie Blutgruppe, Allergien und Diagnosen sicher speichern
    • Daten selbst verwalten und Zugriffsberechtigungen steuern
    • Überblick über alle offenen und eingelösten E-Rezepte

    Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?

    Die ePA vereinfacht den Versorgungsalltag der Menschen und sorgt dafür, dass sie einen besseren Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten erhalten. Es gibt aber noch weitere Vorteile für Versicherte. 

    Weniger Doppeluntersuchungen

    Illustration einer Ärztin mit einem Klemmbrett unter dem Arm, im Hintergrund hängt eine Uhr an der Wand.© AOK

    Mit einem Blick in die ePA erkennt das medizinische Personal schnell den Gesundheitszustand einer Patientin oder eines Patienten. Auch Diagnosen anderer Fachärztinnen und -ärzte liegen vor. So bleibt mehr Zeit für die Behandlung und unnötige Doppeluntersuchungen können vermieden werden.

    Schluss mit der Zettelwirtschaft

    Illustration eines Stapels aus Dokuemten und losen Zetteln, daneben ist die ePA als digitaler Ordner symbolisiert.© AOK

    Gesundheitsdaten liegen häufig verstreut an verschiedenen Orten wie Arztpraxen oder Krankenhäusern. Die ePA beendet diese persönliche Zettelwirtschaft und stellt alle wichtigen Dokumente wie Befunde, Arztbriefe und Zahnbonusheft digital zur Verfügung.

    Daten im Griff

    Illustration einer Frau, die auf einen Monitor schaut. Rechts oben verdeutlicht ein Vorhängeschloss den sicheren ePA-Zugriff.© AOK

    Über die ePA-App können Versicherte ihre Gesundheitsdaten jederzeit einsehen und aktiv verwalten. Sie legen selbst fest, wer Zugriff erhält und können bei Bedarf Vertretungen einrichten. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten und entscheiden, wie diese genutzt werden.

    Im Video erklärt: So funktioniert die ePA

    In der ePA liegen alle wichtigen Gesundheitsdaten gebündelt an einem Ort. Statt Befunde von einer ärztlichen Praxis zur nächsten zu tragen, haben Sie wichtigen Informationen auf dem Smartphone mit dabei.

    Was kann die elektronische Patientenakte?

    Die ePA bietet Ihnen mehr Überblick und Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten. Dadurch sind die richtigen Daten zum richtigen Zeitpunkt verfügbar. So leistet die elektronische Patientenakte einen wichtigen Beitrag zu einer guten Gesundheitsversorgung.

    Die ePA und ihre Funktionen

    Gesundheitsdaten selbst verwalten

    Bestimmen Sie selbst, wer Ihre Daten sehen darf. Erteilen, begrenzen oder entziehen Sie Zugriffe mit wenigen Klicks – jederzeit und flexibel in der „AOK Mein Leben“-App, Desktop Client oder mit Hilfe der Ombudsstelle.

    Notfalldaten speichern und hinterlegen

    Im Notfall zählt jede Sekunde. Mit dem Notfalldatensatz in der ePA stellen Sie sicher, dass wichtige Informationen für den Ernstfall schnell verfügbar sind.

    Medikationsplan in der ePA

    Mit dem Medikationsplan in der ePA behalten Sie alle Medikamente übersichtlich im Blick. So vermeiden Sie gefährliche Wechselwirkungen und werden auf Wunsch an die Einnahme erinnert.

    Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?

    Sicher gespeichert, streng geschützt

    Wer Dokumente in die ePA lädt, kann sich darauf verlassen, dass sie dort sicher sind. Denn durch die Telematikinfrastruktur sind die Daten in der elektronischen Patientenakte zuverlässig geschützt:

    • Verschlüsselte Übertragung und Speicherung
    • DSGVO-konforme Server in der EU
    • Volle Zugriffskontrolle, keine Zugriffe durch Krankenversicherung oder IT-Dienstleister
    • Zwei-Faktor-Authentifizierung in der App

    Starten Sie jetzt mit Ihrer ePA

    Nutzen Sie Ihre elektronische Patientenakte ganz einfach mit dem Smartphone über die „AOK Mein Leben“-App. So haben Sie Ihre Gesundheitsdaten immer dabei.

    Alternativ können Sie Ihre ePA auch am Computer über den Desktop Client oder sogar ganz ohne eigene Geräte nutzen. Das geht zum Beispiel gemeinsam mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei einem Termin oder mit Unterstützung einer Ombudsstelle.

    Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte

    • Wo finde ich Informationen zur ePA in leichter Sprache?

      ePA ist die Abkürzung für elektronische Patienten-Akte. Informationen zur ePA in leichter Sprache finden Sie, wenn Sie auf das Wort Link klicken.

      An wen wende ich mich bei Problemen oder Beschwerden zur ePA?

      Wenn Sie Fragen zur Nutzung Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) haben oder Unterstützung benötigen, hilft Ihnen zunächst gerne der Support der „AOK Mein Leben“-App weiter. Bei technischen Problemen können Sie sich ebenfalls an den Support wenden.

      Wenn Sie darüber hinaus Anliegen oder Beschwerden haben, etwa zum Datenschutz oder zur Nutzung Ihrer ePA, können Sie sich an die zuständige Ombudsstelle wenden. Diese prüft Ihr Anliegen unabhängig und unterstützt Sie dabei, eine Lösung zu finden.

      Zu Ihrer Ombudsstelle
      Kann ich eine Vertretung für andere Personen einrichten?

      Ja. Sie können eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Vertretung für Ihre ePA festlegen. Eine Vertrauensperson ist eine Person, der Sie wichtige Aufgaben anvertrauen. Eine Vertretung kann je nach Freigabe

      • Ihre Gesundheitsdaten einsehen,
      • Dokumente in Ihre ePA speichern oder löschen,
      • Berechtigungen für den Zugriff auf Ihre ePA verwalten.

      Sie entscheiden, welche Rechte die Vertretung erhält.

      Mehr dazu
      Muss ich die ePA nutzen?

      Nein. Im Jahr 2025 haben alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprochen haben. Ob man sie nutzt und in welchem Umfang, bleibt aber jeder und jedem Einzelnen überlassen. Die ePA ist ein freiwilliges Angebot der gesetzlichen Krankenkassen.

      Was bedeutet Opt-out für die ePA?

      Alle gesetzlich Versicherten haben automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprochen haben (Opt-out).

      Elektronische Patientenakte (ePA): Opt-out erklärt
    • Wie sicher sind meine Daten in der ePA?

      Die Sicherheit Ihrer Daten wird durch verschiedene Schutzmaßnahmen gewährleistet. Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Nur die Versicherten selbst und Ihre behandelnden Gesundheitsdienstleister haben Einsicht, sofern dem Zugriff nicht widersprochen wurde. Die AOK oder der IT-Dienstleister kann die Inhalte nicht lesen. Der Zugriff auf die Daten in der ePA erfolgt über die hochsichere Telematikinfrastruktur. Dort werden die Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzt. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken, die die Telematikinfrastruktur nutzen, sind für den Schutz der von ihnen verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Für höchste Sicherheitsstandards stehen auch die Server, auf denen die Daten der ePA gespeichert werden. Sie befinden sich in der Europäischen Union und unterliegen der EU-DSGVO. Unabhängige Fachleute überprüfen die Server im Zuge des Zulassungsverfahrens auf ihre sicherheitstechnische Eignung.

      Nach Hinweisen auf mögliche Sicherheitslücken vor dem Start der elektronischen Patientenakte haben gematik und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt. Diese werden fortlaufend geprüft und bei Bedarf angepasst.

      Wer kann meine Dokumente lesen und wie?

      Sie entscheiden selbst, wer Zugriff auf Ihre ePA erhält. Wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in einer Arztpraxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung eingelesen wird, erhält diese Einrichtung automatisch die Berechtigung, auf Ihre ePA zuzugreifen – sofern Sie einzelne Informationen nicht aktiv gesperrt oder eine andere Zugriffsdauer eingestellt haben. In der Voreinstellung liegt die Zugriffsberechtigung bei 90 Tagen. Für Apotheken ist der Zugriff auf drei Tage begrenzt.

      Unabhängig davon können Sie selbst entscheiden, wer auf Ihre ePA zugreifen oder welche Informationen eine medizinische Einrichtung lesen darf. Die Berechtigungen erteilen Sie direkt in Ihrer elektronischen Patientenakte. Weder die Krankenkasse als Anbieter noch der IT-Dienstleister können auf die Inhalte zugreifen.

      Wie kann ich meine elektronische Patientenakte einsehen?

      Es gibt drei Wege, auf denen Versicherte ihre ePA nutzen und verwalten können:

      • Über das Smartphone bzw. Tablet: Laden Sie einfach die „AOK Mein Leben“-App im Google Play Store oder im App Store von Apple herunter, um jederzeit Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte und Ihre digital hinterlegten Gesundheitsdaten zu haben.
      • Per PC: Melden Sie sich beim Desktop Client an, um die ePA am PC oder Laptop zu nutzen.
      • Mit Hilfe der Ombudsstelle

      Die App-Nutzung ist keine Voraussetzung dafür, dass Ihre elektronische Patientenakte von Ärztinnen und Ärzten befüllt und gepflegt werden kann. Ihre Arztpraxis kann auch ohne App über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf Ihre ePA zugreifen und dort Daten speichern. Manche Funktionen, wie das selbstständige Hochladen von Dokumenten, stehen Ihnen jedoch nur über die App zur Verfügung.

      Was ist die ePA?

      Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner für die Gesundheitsdaten von Versicherten. Ärztinnen, Ärzte und anderes medizinisches Personal stellen medizinische Unterlagen wie Arztbriefe, Befunddaten und Laborergebnisse in die ePA ein, sofern die Versicherten dem nicht widersprochen haben. Auch die Versicherten können Gesundheitsdaten und Dokumente in der ePA ablegen und so Ihren Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen. Somit entscheiden Versicherte selbst, welche Daten in die ePA kommen und wer diese einsehen darf.

      Wo kann ich Informationen nach §343 SGB V downloaden?

      Offizielles Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte und all ihre Aspekte können Sie hier abrufen.

    Aktualisiert: 08.10.2026

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