ePA-Vertretung mit der „AOK Mein Leben“-App einrichten

Einfach und unkompliziert: Mit der „AOK Mein Leben“-App können Sie die elektronische Patientenakte (ePA) stellvertretend für andere Personen verwalten oder eine Vertretung für sich selbst bestimmen. Wie Sie die Vertreterfunktion in der App einrichten.
Eine junge Mutter steht in der Küche und hält ihr Baby auf dem Arm. In der rechten Hand hält sie ein Smartphone und liest sich darauf etwas durch.© iStock / jacoblund

Inhalte im Überblick

    Für wen sich eine ePA-Vertretung eignet

    Die ePA-Vertretung ermöglicht es, die elektronische Patientenakte einer anderen Person stellvertretend zu verwalten. Das erleichtert die Verwaltung der elektronischen Patientenakte für Menschen, die keine ePA-App verwenden oder ihre Akte aus anderen Gründen nicht selbst führen können, wie zum Beispiel Kinder, ältere oder pflegebedürftige Menschen. Um eine Vertretung einzurichten, muss eine Vollmacht erteilt werden.

    Eine Verwandtschaft ist für die ePA-Vertretung nicht zwingend nötig. Die vertretungsberechtigte Person sollte jedoch eine Vertrauensperson sein. Das kann ein Familienmitglied, aber auch eine enge oder gesetzliche Bezugsperson sein.

    Eine Vertretung für die ePA können Sie unter anderem für folgende Personen einrichten:

    • Kinder unter 15 Jahren
    • Ältere oder pflegebedürftige Familienangehörige
    • Personen, die keine ePA-App nutzen können oder möchten
    • Personen mit einer gesetzlichen Betreuerin oder einem gesetzlichen Betreuer

    Wie funktioniert die elektronische Patientenakte für Kinder?

    Kinder und Jugendliche erhalten eine elektronische Patientenakte, sobald sie gesetzlich krankenversichert sind. Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres verwalten die Eltern die ePA für ihr Kind. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie der ePA widersprechen. Ab dem 15. Geburtstag können Kinder die ePA dann selbst verwalten.

    Welche Voraussetzungen für eine ePA-Vertretung gelten

    Wer die Vertretung für eine andere Person übernehmen möchte, braucht dafür die ePA-App der eigenen Krankenkasse. Eine eigene ePA, also ein eigenes Aktenkonto, ist dafür nicht erforderlich. Über die App können Sie die Vertretung einrichten und die elektronische Patientenakte verwalten. Gut zu wissen: Die Vertretung und die zu vertretende Person müssen nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein.

    Wenn Sie bei der AOK versichert sind, können Sie mit der „AOK Mein Leben“-App die ePA einer anderen Person verwalten.

    Wie Sie die ePA-Vertretung mit der „AOK Mein Leben“-App einrichten

    Die Einrichtung einer Vertretung über die „AOK Mein Leben“-App ist einfach. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im folgenden Dokument.

    Passende Dokumente zum Download von der AOK

    Was die Vertretung in der elektronischen Patientenakte alles darf

    Mit der Vertretung sollten Sie nur Personen beauftragen, denen Sie voll und ganz vertrauen. Denn die Vertretung hat nahezu dieselben Rechte wie die Inhaberin oder der Inhaber der elektronischen Patientenakte. Die Vertretung kann:

    • Dokumente einsehen, einstellen, herunterladen oder löschen
    • Dokumente verbergen oder sichtbar machen
    • Berechtigungen für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken vergeben oder entziehen
    • Protokolldaten einsehen

    Vertreterinnen und Vertreter dürfen jedoch keine weiteren Vertretungen benennen. Sie können die Akte auch nicht löschen.

    Aktualisiert: 08.10.2026

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